Keine Vorgaben an Arbeitgeber über personelle Mindestbesetzung
Eine Arbeitgeberin, die eine Klinik betreibt, stritt wiederholt mit dem Betriebsrat um die Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen. Daraufhin wurde eine Einigungsstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gebildet. Die Belastungs- und Gefährdungssituation des Pflegepersonals wurde durch drei Gutachten untersucht. Allerdings konnten sich die Arbeitgeberin und der Betriebsrat über die Bewertung der Ergebnisse und die möglichen Maßnahmen nicht einigen. Im Ergebnis entschied die Einigungsstelle durch einen Spruch: Die Schichten müssen mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften bei bestimmten Belegungssituationen besetzt werden. Vor dem Arbeitsgericht Kiel blieb die Arbeitgeberin erfolglos. Nun hatte das Landesarbeitsgericht (LArbG) Schleswig-Holstein über den Fall zu entscheiden.
Spruch der Einigungsstelle ist unwirksam
Das LArbG entschied zugunsten der Arbeitgeberin, dass der Einigungsstellenspruch unwirksam ist. Die Einigungsstelle darf einerseits das Bestehen einer Gefährdung für das Personal nicht selbst feststellen. Das von ihr zugrunde gelegte Gutachten erfüllt die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung nicht. Nur dann, wenn Gefährdungen feststehen, besteht eine Handlungspflicht des Arbeitgebers. In diesem Fall unterliegt die Umsetzung dieser Pflicht dann auch der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Dieses bezieht sich auch auf Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Allerdings hat er nicht erzwingbar bei der Personalplanung des Arbeitgebers mitzubestimmen. Hier kann er allenfalls Unterrichtung und Beratung verlangen. Daher kann die Einigungsstelle auch keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen.
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25.4.2018, 6 TaBV 21/17)
Lesen Sie auch:
Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist rechtmäßig
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.767
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8442
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8231
-
Entgelttabelle TV-L
609
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
599
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
487
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
469
-
Entgelttabelle TV-V
440
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
406
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
321
-
Geplante Änderungen des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
22.06.2026
-
Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken
18.06.2026
-
Ferienlücke zwischen Referendariat und Schuldienst darf Pension nicht schmälern
16.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-V
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
12.06.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026