Künftig weniger Notfallkrankenhäuser - aber mit garantierter Qualität
Patienten werden in Notfällen künftig voraussichtlich weniger Krankenhäuser vorfinden, die offiziell für solche Situationen eingerichtet sind. Die verbleibenden Notfallkliniken sollen dafür garantieren, dass sie die Patienten auch angemessen betreuen können. Das sieht ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen vor, den das Gremium am 19.4.2018 in Berlin fasste.
Der Bundesausschuss ist das höchste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen und bestimmt die Versorgung nach den Vorgaben der Politik.
Über 600 Krankenhäuser könnten aus Notfallversorgung herausfallen
Von den heute 1.748 Krankenhäusern sollen künftig nur noch 1.120 entsprechende Zuschläge bekommen. Somit könnten 628 Häuser aus der Notfallversorgung herausfallen.
Voraussetzungen für Notfall-Krankenhäuser
Notfall-Krankenhäuser müssen demnach künftig über eine chirurgische oder unfallchirurgische und innere Abteilung verfügen. Kommt der Patient in die Notaufnahme, soll er binnen zehn Minuten erfahren, mit welcher Priorität er behandelt wird. Ein Facharzt und bei Bedarf ein Anästhesist muss innerhalb von 30 Minuten beim Patienten sein können. Die Klinik muss zudem eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten haben.
DKG: Länder sollen Kriterien nicht anerkennen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stimmte auch nach monatelangen Verhandlungen im Bundesausschuss gegen die Neuregelung. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Milliardenkosten für die Krankenhäuser hatte der Gesetzgeber den Bundesausschuss beauftragt, zu klären, wie viele Kliniken für die Notfallversorgung nötig sind, und ein Stufenkonzept zu erarbeiten.
DKG-Präsident Gerald Gaß warnte davor, dass noch mehr Kliniken nach den strengen Vorgaben den Notfallstatus verlieren könnten als vom Ausschuss errechnet und dass Rettungswagen künftig längere Wege hätten. Die DKG rief die Bundesländer auf, «die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen». Gaß warnte, die Not vieler Notfallpatienten könnte größer werden.
GBA: Gesicherte Notfallversorgung auch in strukturschwachen Gebieten
Der Ausschussvorsitzende Josef Hecken, der unparteiisch ist, nannte es hingegen absolut sachgerecht, dass Kranke nach einem Unfall oder Herzinfarkt in einem Notfallkrankenhaus auch die entsprechenden Fachärzte und eine Intensivstation vorfinden. Andere Kliniken könnten die nötige Versorgung eben nicht bringen. Zugleich versicherte Hecken: «Die stationäre Notfallversorgung bleibt bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert.»
Kliniken ohne Notfallstatus müssen künftig - wie bisher schon - finanzielle Abschläge hinnehmen. Notfallpatienten abweisen müssen sie nicht. Vielmehr sind auch sie zur Hilfeleistung verpflichtet.
GKV: Neue Struktur hilft Leben zu retten
Der Vizechef des Kassen-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte: «Die neue Struktur der Notfallversorgung wird helfen, Leben zu retten.» Rettungsfahrer und Patienten wüssten künftig, welche Klinik für welche Notfälle die richtigen Fachärzte, Abteilungen und die notwendigen Geräte vorhält. Sparen wollten die Kassen bei der Notfallversorgung nicht.
Weitere Kriterien stellte der Ausschuss unter anderem für Notfallkliniken auf, die etwa Schwerverletzte oder Kinder speziell versorgen.
Ingo Morell (Vizechef des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands) kritisierte, dass der Ausschuss mit dem Beschluss ein «Instrument zur ökonomisch induzierten Strukturbereinigung» geschaffen habe. «Die Anfahrtszeiten für Patienten und Rettungsdienste werden sich verlängern, da in jedem Fall Krankenhäuser aus der Versorgung rausfallen werden.»
Bessere Steuerung der Patienten zu ärztlichen Angeboten
Über den neuen Beschluss hinaus wird derzeit intensiv über eine bessere Steuerung der Patienten zu den verschiedenen ärztlichen Angeboten diskutiert. Viele Patienten kommen auch ohne gravierende Notlage in Notaufnahmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wies darauf hin, dass Kassenärzte schon fast 650 Bereitschaftsdienstpraxen eingerichtet hätten, die an die Notaufnahmen angegliedert sind, so genannte Portalpraxen. Für eine Anfahrt von maximal 30 Minuten wären bundesweit 736 ambulante Notfallzentren ausreichend.
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