Pflege: VKA begrüßt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Bei der Finanzierung von Krankenhäusern sind durch die Abkehr von Fallpauschalen Veränderungen geplant.

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) – kurz Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - soll 2019 in Kraft treten. Vorgesehen ist, die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und vollstationären Pflegeheimen zu verbessern. Das bedeutet in erster Linie die Einstellung von mehr Pflegepersonal. Aber auch technische Lösungen sollen forciert werden, um Pflegekräfte zu entlasten.

Gesetzentwurf: Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegekosten statt Fallpauschalen

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte in Krankenhäusern vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Ebenfalls vollständig refinanziert werden soll künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen (DRGs) unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonalkosten umgestellt werden. Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden werden zukünftig im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert.

Zusätzliches Pflegepersonal

Im Bereich der Altenpflege erhält jede vollstationäre Pflegeeinrichtung zusätzlich Pflegepersonal. 13.000 zusätzliche Pflegekräfte für die medizinische Behandlungspflege sollen von den gesetzlichen Krankenkassen sowie der privaten Pflegepflichtversicherung finanziert werden. Hierfür zahlen die Krankenkassen jährlich 640 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung. Zur Entlastung des Pflegepersonals soll die Pflegeversicherung durch einen Zuschuss die Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege fördern. In der Kranken- wie in der Altenpflege sollen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegekräfte zeitlich befristet gefördert werden.

VKA begrüßt Abkehr von Fallpauschalen

Die kommunalen Arbeitgeber im Krankenhaus- und Pflegebereich betonen die herausragende Bedeutung des geplanten Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals. Nach Auffassung des Gruppenausschusses für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der VKA unterstreicht der Gesetzesentwurf einmal mehr die Notwendigkeit, die Pflege in den stationären Einrichtungen zu stärken und mit dem bisher angewandten Finanzierungssystem, den sogenannten diagnosebezogenen Fallgruppen, zu brechen. Dieses pauschalisierte Abrechnungsverfahren entspreche nicht der Realität in den Kliniken und erzeuge eine chronische Unterfinanzierung.

Der Gruppenausschuss begrüßt daher ausdrücklich die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, bereits für das laufende Kalenderjahr die Tarifsteigerungen im Bereich der Pflege und zusätzlich ab dem kommenden Jahr neugeschaffene Stellen in der Pflege vollständig zu refinanzieren.

Insbesondere die ab 2018 vorgesehene vollständige Erstattung der Pflegepersonalkosten ist aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber der richtige Weg bei der Finanzierung der Pflege. Außerdem ist vorgesehen, ab 2020 neben pauschalen Vergütungen auch die individuelle Situation der Krankenhäuser zugrunde zu legen. Dies fördert die Qualität in der Pflege.

Für die VKA war es bereits in der Tarifrunde 2018 ein zentrales Anliegen, die Situation im Krankenhaus- und Pflegebereich maßgeblich zu verbessern - auch wenn dies eine finanzielle Mehrbelastung für die Arbeitgeber bedeutet. Wir haben darauf vertraut, dass die Regierung die Zusagen aus der Koalitionsvereinbarung zeitnah umsetzt,

sagte VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.

Die VKA wird sich in den kommenden Monaten aktiv an dem von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Programm gegen Personalnot im Pflegebereich beteiligen.

VKA: Unterstützung muss bei Pflegekräften ankommen

Es müsse nun dafür gesorgt werden, dass diese monetären Mittel unmittelbar in das System zur Finanzierung der Pflege gelangen und den Krankenhäusern durch Kompensationsmaßnahmen keine zusätzlichen Lasten auferlegt werden, so der VKA. Der aktuell vorgesehene differenzierte Umgang mit Tarifsteigerungen durch eine individuelle Verhandlung auf Hausebene sorge dafür, dass die geplanten finanziellen Mittel an der richtigen Stelle ankommen: dort, wo die Pflegekräfte Tarifsteigerungen erhalten.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Dirk Tenzer, erklärt dazu:

Wir begrüßen den jetzt vorgelegten Entwurf und sehen hierin das notwendige und klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Pflege in den Krankenhäusern und zur Stärkung des Flächentarifvertrags. Der eingeschlagene Weg muss nun konsequent und zügig weitergegangen werden.

Im Tarifbereich der VKA sind an kommunalen Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen derzeit rund 470.000 Beschäftigte tätig. Sie würden vom neuen Gesetz unmittelbar profitieren.

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Pressemitteilung VKA
Schlagworte zum Thema:  Pflege, Gesetzgebung, Finanzierung, Krankenhaus