Einigung in Entgelttarifverhandlungen für Unikliniken in Baden-Württemberg
Für die vier baden-württembergischen Universitätsklinika in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener Tarifvertrag, von dem rund 27.000 Beschäftigte betroffen sind. Der Arbeitgeberverband Uniklinika und ver.di verhandelten über einen Tarifvertrag, bei dem es nicht um eine Personal-Mindestbesetzung wie in den vergangenen Monaten ging, sondern um eine Entgeltrunde.
Inhalt der Einigung
Die wesentlichen Punkte des neuen Entgelttarifvertrags mit einer Laufzeit von 14 Monaten umfassen:
- Einen Tarifabschluss bis zum 30.6.2019
- Eine lineare Steigerung rückwirkend zum 1.5.2018 um 3,2 %.
- Sofern eine neue Entgeltordnung bis 30.6.2019 nicht in Kraft treten wird, verlängert sich die Laufzeit des Tarifvertrages bis 30.9.2019 und es erfolgt eine Einmalzahlung von 250 EUR.
- Eine Einmalzahlung über 200 EUR von Entgeltgruppe 2 bis einschließlich Entgeltgruppe 6. Diese wird im September 2018 ausbezahlt.
- Regelungen für Auszubildende: Rückwirkende Erhöhung des Tabellenwerts um 65 EUR zum 1.5.2018 und zusätzliche Mobilitätspauschale in Höhe von 40 EUR. Außerdem erhalten die Auszubildenden ab dem 1.1.2019 30 Tage Urlaub (statt wie bisher 29 Tage).
- Bei den Anerkennungspraktikanten wird der Tabellenwert um 50 EUR erhöht.
- Die Nachtzuschläge zwischen 0:00 Uhr und 04:00 Uhr werden ab dem 1.1.2019 von 30 auf 35 Prozent erhöht.
- Zusätzlich sollen ab dem 1.1.2019 Zuschläge für besondere Formen des Bereitschaftsdiensts gezahlt werden.
Äußerungen der Verhandlungspartner
„Der erzielte Tarifabschluss ist für viele Berufsgruppen eine sehr positive Nachricht“, bestätigen die beiden AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Prof. Dr. Udo X. Kaisers, „durch die Aufwertung der Auszubildendenvergütung wirken wir dem Fachkräftemangel in der Pflege weiter entgegen und stärken unsere Position als attraktiver Arbeitgeber.“
In intensiven, aber stets konstruktiven und zielführenden Verhandlungen haben sich der AGU und ver.di in drei Verhandlungsrunden kontinuierlich angenähert. „Mit dem Tarifabschluss, der ein Volumen von mehr als 35 Millionen EUR hat, wertschätzen wir die engagierte Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die beiden AGU-Vorstände, „gleichwohl bringt der Tarifabschluss nach dem Abschluss des Pflegestärkungsvertrags (TV UK-Entlastung Pflege) eine weitere finanzielle Belastung für die ohnehin angespannten Haushalte der vier Universitätsklinika.“ So zahlen die vier baden-württembergischen Universitätsklinika im Vergleich zum TVöD auch weiterhin jährlich ca. 50 Mio. EUR mehr.
Irene Gölz, ver.di Verhandlungsführerin, sagte: „Damit haben wir bei allen Knackpunkten gute bis sehr gute Ergebnisse erreicht. Dieser Entgeltabschluss und der Entlastungtstarifvertrag waren nur möglich, weil die Beschäftigten über Monate hinweg sich für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen eingesetzt haben. Das Beispiel Uniklinika zeigt: Sich organisieren bringt Erfolge.“
Verhandlungen über Entgeltordnung seit 2016
Seit 2016 verhandeln der AGU und ver.di über die Einführung einer neuen Entgeltordnung. Darunter versteht man eine Neuordnung der Eingruppierungsregelungen, die ursprünglich aus dem Jahr 1961 stammen. Im Rahmen der Tarifvereinbarung vom 7.6.2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) wurde Folgendes vereinbart: „Sofern eine neue Entgeltordnung nicht zum 1.7.2017 in Kraft tritt, erhalten die Beschäftigten bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung eine lineare Zulage in Höhe von einem Prozent. (…). Mit dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung entfällt diese Zulage für alle Beschäftigten.“
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