Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Steuerbefreiung für Krankenhäuser, Altenheime usw.

Tz. 13 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von pflegebedürftigen Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind nach § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn diese Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Besondere Zweckbetriebe (§§ 66–68 AO)

Tz. 211 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Besondere ZwB sind in § 66 AO (Einrichtungen der Wohlfahrtspflege), § 67 AO (Krankenhäuser), § 67a AO (Sportliche Veranstaltungen) und in § 68 AO (sonstige einzelne ZwB) aufgeführt. Tz. 212 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Frage, ob die ZwB iSd §§ 66–68 AO lex specialis sind oder die einzelnen Voraussetzungen des § 65 AO erfüllen müssen, gilt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuermesszahl und Steuermessbetrag für den Gewerbeertrag

Tz. 49 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für Zwecke der Festsetzung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde wird von den zuständigen Finanzämtern nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ein Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag festgesetzt (§ 14 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Zweckbetriebseigenschaft bei Entgeltlichkeit

Entgeltliche Tätigkeiten iSd § 57 Abs 3 S 1 AO begründen einen ZwB, wenn diese Tätigkeiten und die Tätigkeiten der anderen gemeinnützigen Kooperationspartner in der Zusammenschau die Voraussetzungen eines ZwB erfüllen (§ 57 Abs 3 S 2 AO). In dem obigen Bsp begründet die "Krankenhauswäscherei GmbH" mit ihren entgeltlichen Dienstleistungen für einen gemeinnützigen Krankenhausb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dialyse-Vereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Derartige Vereine können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen und von Seiten der Finanzverwaltung die Anerkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft bekommen. Die Dialyse-Vereine unterhalten regelmäßig mit ihren Tätigkeiten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b). Dies gilt nach dem Erlass des Finanzministeriums Ba...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Übt ein StPfl ihrer Art nach gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten aus, so sind diese Einkünfte getrennt zu erfassen, wenn zwischen den Betätigungen kein sachlicher und wirtschaftlicher Berührungspunkt besteht (BFH BStBl II 1984: Primat der Trennung vor der Einheitsbeurteilung; ebenso FG Ha v 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) zum Ort des eigenen Hausst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von Gewerbesteuermerkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der Investitionszulage

Rn. 303a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH v 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betriebs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / c) Zum Unterhalt bestimmte Bezüge

Häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob das behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, denn das Tatbestandsmerkmal "außerstande, sich selbst zu unterhalten" ist im Gesetz nicht näher umschrieben. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Zu den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / a) Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG)

Berücksichtigungsfähig sind Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG). Häufig streitanfällig ist die Frage, wann eine Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG endet. Ende der Berufsausbildung: Hierzu hat der BFH entschieden, dass eine Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.9 Anwendungsbereich des Nullsatzes (außer Ausfuhren usw.)

Belgien Lieferungen von Tages- und Wochenzeitungen zur allgemeinen Information Lieferungen von verwertbarem Materialausschuss und bestimmten Nebenprodukten Dänemark Verkauf von Zeitungen, die normalerweise öfter als einmal monatlich erscheinen Irland Lieferungen von Büchern und Schriften (mit Ausnahme von Zeitungen und Zeitschriften, Katalogen, Kalendern usw.) Lieferungen von Nahru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.3 Wahlvorstand, Wahlbewerber und Ersatzmitglieder

Mitglieder des Wahlvorstands sowie Wahlbewerber (nicht aber Wahlbewerber zum Wahlvorstand) genießen gleichfalls denselben Sonderkündigungsschutz. Für Mitglieder eines Wahlvorstands beginnt der Kündigungsschutz mit ihrer Bestellung. Bei Wahlbewerbern setzt er ein, wenn ein Wahlvorstand bestellt ist und der betroffene Arbeitnehmer als Bewerber auf einem Wahlvorschlag steht, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 3.2.1 Gesetzliche und tarifliche Regelungen

Hygienekleidung ist rechtlich nicht einheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus einer Vielzahl spezialgesetzlicher Vorschriften, die den Schutz von Dritten, Produkten oder sensiblen Umgebungen bezwecken. Von zentraler Bedeutung ist im Lebensmittelbereich die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, deren Anhang II Kap. VIII Nr. 1 vorschreibt, dass Personen, d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.6 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.7 Exkurs: Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse/unzulässige Daueraushilfen

Befristungen sind von ihrer Dauer her auch nach unten nicht begrenzt. Zulässig ist – unter Beachtung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG – auch der Abschluss von befristeten Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen. Werden von demselben Arbeitgeber mit demselben Arbeitnehmer mehrfach befristete Tagesarbeitsverhältnisse vereinbart, bedarf es gem. § 14 Abs. 1 TzBfG eines sachlichen Gru...mehr

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Arbeitskleidung / 7.1 Umkleide- und Wegezeiten, Duschzeiten

Vielfach stellt sich in der Praxis die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD zu bewerten und zu vergüten sind. Hinweis Im früheren Tarifrecht unter dem BAT begann die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle. Verlangte ein Arbeitgeber, dass z. B. aus hygienischen Gründen in einem bestimmten Raum die Kleidung zu wechseln war (etwa Umkleideraum i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Regelungen zur Zweckbefristung entsprechend. Auflösende Bedingungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Der Sachgrund ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 11 KHEntgG – Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus

Referentenentwurf In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe", die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 7"“ durch die Angabe "und die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung von § 9 Abs. 1 Nr. 7. Gesetzentwurf I...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weitere...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weiterentwicklung und Anpa...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weiterentwicklung und Anpa...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 275c Abs. 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 4Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 2 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt ab dem 1.1.2027: bis zu 5 % für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinisc...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 275c Abs. 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 4Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 2 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt ab dem 1.1.2027: bis zu 5 % für ein Krankenhaus, wenn der Antei...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 6a Abs. 2 Satz 12 wird der folgende Satz eingefügt: 13Die Sätze 1 bis 5, 9 und 10 sind letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung sieht vor, dass die benannten Vorgaben des Absatzes 2 letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzu...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: 3. die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte nach den Nummern 1, 2 und 2a sowie die Regelungen über Zu- und Abschläge; bis zum 30.6.2027 prüfen sie, inwieweit eine Erweiterung der Regelungen zur Fallzusammenführung wirtschaftlich geboten und medizinisch vertretbar ist, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des G...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 6a Abs. 2 Satz 12 wird der folgende Satz eingefügt: 13Die Sätze 1 bis 5, 9, 10 und 12 sind letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung sieht vor, dass die Vorgaben des Absatzes 2 letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Vorgabe zur Vereinbarung eines gesonderten Veränderungswerts für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser ist nicht mehr erforderlich und wird daher gestrichen. Zukünftig gilt für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser auch der Veränderungswert, de...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: 3. die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte nach den Nummern 1, 2 und 2a sowie die Regelungen über Zu- und Abschläge; bis zum 30.6.2027 prüfen sie, inwieweit eine Erweiterung der Regelungen zur Fallzusammenführung wirtschaftlich geboten und medizinisch vertretbar ist, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des G...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Vorgabe zur Vereinbarung eines gesonderten Veränderungswerts für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser ist nicht mehr erforderlich und wird daher gestrichen. Zukünftig gilt für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser auch der Veränderungswert, de...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 3 Abs. 3 Satz 5 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 5Der Gesamtbetrag darf den um den Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b KHEntgG veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die Tatbestände nach Satz 4 Nr. 5 oder 7 dies erfordern oder im Rahmen einer Anpassungsvereinbarung nach Satz 6 eine entsprechende Überschreitung als notwendig vereinbart wurde; ei...mehr