Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhaus

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rn. 46 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die RL- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) unterliegen Krankenhäuser, unbeachtlich einer potenziell bestehenden Kaufmannseigenschaft und ihrer Rechtsform, der KHBV (vgl. grundlegend dazu HdJ, Abt. VIII/1 (2017)). Ausnahmen werden durch § 1 Abs. 2 der KHBV geregelt. Krankenhäuser, die in der Rechts... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über die einzelnen erlassenen Verordnungen

Rn. 44 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Folgende VO wurden aufgrund der Ermächtigungen des § 330 bisher erlassen: Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute: Neufassung der VO über die RL der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998 (BGBl. I 1998, S. 3568ff.), umbenannt im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Gliederungsvorschriften des HGB für den JA von KapG gemäß den §§ 266 und 275 enthalten in erster Linie Posten, die sich auf die Geschäftstätigkeit von Industrie- und Handels-UN beziehen. Für andere Geschäftszweige sind diese Vorschriften oftmals nicht geeignet, um gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 ein den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechende... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / b) Kooperation in einer steuerbefreiten Einheit

Rz. 26 Sollen durch eine Kooperationseinheit (Körperschaft = typischerweise eine GmbH) Zwecke zweier oder mehrerer steuerbegünstigter Körperschaften/Stiftungen gemeinschaftlich erfüllt werden, so werden materielle und immaterielle Vermögenswerte und/oder Barvermögen auf die neue Körperschaft übertragen.[24] Ein typischer Fall ist der der Zusammenlegung wirtschaftlich alleine... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Stiftungen und Stiftung... / II. Typische Lebenssachverhalte bei Stiftungen

Rz. 29 Es stimmt: "Stiftungen bewegen"![85] Während in früheren Zeiten[86] Stiftungen sehr häufig ergänzend sozialen und/oder kirchlichen Zwecken dienten, die vom Staat oder der Kirche nicht erfüllt werden konnten oder von diesen nicht als ihre Aufgabe angesehen wurden (Spitäler, Anstalten),[87] sind Stiftungen nach aktuellem Verständnis nicht mehr nur Instrumente zur Umvert... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / III. Kooperationen und Konzernstrukturen (§ 57 Abs. 3, Abs. 4 AO)

Rz. 220 Die Tatbestände des § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO wurden als zusätzliche Ausnahmen von dem Gebot der Unmittelbarkeit erst mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt. Hintergrund war die Absicht, für die Praxis Erleichterungen bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit von Körperschaften zur gemeinsamen (steuerbegünstigten) Zweckverwirklichung zu schaffen, die nach der besteh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / I. Die Steuerbefreiungen

Rz. 31 Bei ihrer Errichtung und auch bei Zustiftungen hat die steuerbefreite Stiftung keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu leisten (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. b ErbStG). Diese Steuerbefreiung entfällt allerdings, soweit Zuwendungen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung zugutekommen.[40] In engen Ausnahmefällen können nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 E... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / 1. Vermögensausstattung zur Zweckerfüllung

Rz. 81 Eine Stiftung dient der Erfüllung ihres Stiftungszwecks. Damit die Organe der Stiftung den Stiftungszweck verwirklichen können, bedürfen sie eines für die dauernde und nachhaltige Zweckerfüllung der Stiftung ausreichenden Stiftungsvermögens (§ 82 BGB). Es kann aus Finanzmitteln, Sachen und Rechten jeder Art bestehen und wird der Stiftung bei Errichtung oder später dur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / d) Spezialfall "Servicegesellschaften" (§ 57 Abs. 3 AO)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Stiftungsformen und Alt... / II. Kirchliche und staatliche Stiftungen

Rz. 8 Ein althergebrachter "Randbereich" des Stiftungswesens, der in früheren Jahrhunderten deutlich mehr im sozialen Mittelpunkt stand, sind die kirchlichen Stiftungen.[16] Sie können privatrechtlich[17] oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. In jedem Fall gehören diese Stiftungen zum Ordnungsbereich einer Kirche und sind in deren Organisation eingegliedert. Kirchliche... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Malta / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Norwegen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.6.3 Wahlvorstand, Wahlbewerber und Ersatzmitglieder

Mitglieder des Wahlvorstands sowie Wahlbewerber (nicht aber Wahlbewerber zum Wahlvorstand) genießen gleichfalls denselben Sonderkündigungsschutz. Für Mitglieder eines Wahlvorstands beginnt der Kündigungsschutz mit ihrer Bestellung. Bei Wahlbewerbern setzt er ein, wenn ein Wahlvorstand bestellt ist und der betroffene Arbeitnehmer als Bewerber auf einem Wahlvorschlag steht, de... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arbeitskleidung / 3.2.1 Gesetzliche und tarifliche Regelungen

Hygienekleidung ist rechtlich nicht einheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus einer Vielzahl spezialgesetzlicher Vorschriften, die den Schutz von Dritten, Produkten oder sensiblen Umgebungen bezwecken. Von zentraler Bedeutung ist im Lebensmittelbereich die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, deren Anhang II Kap. VIII Nr. 1 vorschreibt, dass Personen, d... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.6 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.7 Exkurs: Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse/unzulässige Daueraushilfen

Befristungen sind von ihrer Dauer her auch nach unten nicht begrenzt. Zulässig ist – unter Beachtung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG – auch der Abschluss von befristeten Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen. Werden von demselben Arbeitgeber mit demselben Arbeitnehmer mehrfach befristete Tagesarbeitsverhältnisse vereinbart, bedarf es gem. § 14 Abs. 1 TzBfG eines sachlichen Gru... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arbeitskleidung / 7.1 Umkleide- und Wegezeiten, Duschzeiten

Vielfach stellt sich in der Praxis die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD zu bewerten und zu vergüten sind. Hinweis Im früheren Tarifrecht unter dem BAT begann die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle. Verlangte ein Arbeitgeber, dass z. B. aus hygienischen Gründen in einem bestimmten Raum die Kleidung zu wechseln war (etwa Umkleideraum i... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Regelungen zur Zweckbefristung entsprechend. Auflösende Bedingungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Der Sachgrund ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Zulässigkeit der geplanten Gründung/Erlaubnispflichten

Bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes ist zu prüfen, ob möglicherweise Erlaubnispflichten bestehen[1] Praxis-Beispiel Voraussetzungen Sollen z. B. Brillen hergestellt werden, könnte dies ein Optiker-Handwerk beinhalten, es sei denn, die Produktion erfolgt industriell. Erfolgt sie jedoch handwerksmäßig, müssten die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit vo... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3.2 Unternehmensgegenstand

Bestimmtheit Beim Unternehmensgegenstand ist zu beachten, dass dieser hinreichend bestimmt sein muss, er darf nicht zu allgemein gefasst werden. So genügt es z. B. nicht, wenn der Gegenstand mit dem "Betreiben von Handelsgeschäften" angegeben wird.[1] Staatliche Genehmigung Auch sollten sich die Gesellschafter davor hüten, auf Vorrat zu viele Tätigkeiten in den Unternehmensgege... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 11 KHEntgG – Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus

Referentenentwurf In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe", die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 7"“ durch die Angabe "und die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung von § 9 Abs. 1 Nr. 7. Gesetzentwurf I... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weitere... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weiterentwicklung und Anpa... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weiterentwicklung und Anpa... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 275c Abs. 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 4Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 2 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt ab dem 1.1.2027: bis zu 5 % für ein Krankenhaus, wenn der Antei... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 275c Abs. 2 Satz 4 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 4Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 2 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt ab dem 1.1.2027: bis zu 5 % für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinisc... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 6a Abs. 2 Satz 12 wird der folgende Satz eingefügt: 13Die Sätze 1 bis 5, 9 und 10 sind letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung sieht vor, dass die benannten Vorgaben des Absatzes 2 letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzu... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: 3. die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte nach den Nummern 1, 2 und 2a sowie die Regelungen über Zu- und Abschläge; bis zum 30.6.2027 prüfen sie, inwieweit eine Erweiterung der Regelungen zur Fallzusammenführung wirtschaftlich geboten und medizinisch vertretbar ist, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des G... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 6a Abs. 2 Satz 12 wird der folgende Satz eingefügt: 13Die Sätze 1 bis 5, 9, 10 und 12 sind letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung sieht vor, dass die Vorgaben des Absatzes 2 letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Vorgabe zur Vereinbarung eines gesonderten Veränderungswerts für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser ist nicht mehr erforderlich und wird daher gestrichen. Zukünftig gilt für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser auch der Veränderungswert, de... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: 3. die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte nach den Nummern 1, 2 und 2a sowie die Regelungen über Zu- und Abschläge; bis zum 30.6.2027 prüfen sie, inwieweit eine Erweiterung der Regelungen zur Fallzusammenführung wirtschaftlich geboten und medizinisch vertretbar ist, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des G... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Vorgabe zur Vereinbarung eines gesonderten Veränderungswerts für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser ist nicht mehr erforderlich und wird daher gestrichen. Zukünftig gilt für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser auch der Veränderungswert, de... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 3 Abs. 3 Satz 5 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 5Der Gesamtbetrag darf den um den Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b KHEntgG veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die Tatbestände nach Satz 4 Nr. 5 oder 7 dies erfordern oder im Rahmen einer Anpassungsvereinbarung nach Satz 6 eine entsprechende Überschreitung als notwendig vereinbart wurde; ei... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 17c Abs. 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: Der Medizinische Dienst hat abrechnungsrelevante Auffälligkeiten, die er im Rahmen der Prüfung feststellt, in seine Prüfung einzubeziehen, auch wenn die Auffälligkeiten nicht Anlass der Einschaltung des Medizinischen Dienstes sind. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wir... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 17c Abs. 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: Der Medizinische Dienst hat abrechnungsrelevante Auffälligkeiten, die er im Rahmen der Prüfung feststellt, in seine Prüfung einzubeziehen, auch wenn die Auffälligkeiten nicht Anlass der Einschaltung des Medizinischen Dienstes sind. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wir... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 6c Abs. 2 wird die Angabe "und bei der erstmaligen Vereinbarung des Gesamtvolumens vollständig zu berücksichtigen; bei den folgenden Vereinbarungen des Gesamtvolumens ist ein Anstieg der für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr vereinbarten Pflegepersonalkosten jeweils bis zur Höhe des nach § 9 Abs. 1b Satz 2 oder 3 vereinbarten Veränderungswerts zu berücksichtigen" ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe", die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 7"“ durch die Angabe "und die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung von § 9 Abs. 1 Nr. 7. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 6c Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe "vollständig im Gesamtvolumen zu berücksichtigen" durch die Angabe "und bei der erstmaligen Vereinbarung des Gesamtvolumens vollständig zu berücksichtigen; bei den folgenden Vereinbarungen des Gesamtvolumens ist zu den für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr vereinbarten Pflegepersonalkosten ein Anstieg dieser Kosten jeweils bis zur ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe", die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 und den Nachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 7"“ durch die Angabe "und die Unterlagen nach § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung von § 9 Abs. 1 Nr. 7. mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 115f Abs. 2 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Die Auswahl hat so zu erfolgen, dass bezogen auf die nach § 21 Abs. 2 KHEntgG für das Jahr 2023 übermittelten Daten zu vollstationären Krankenhausfällen ohne Berücksichtigung der Krankenhausfälle, in denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angewendet werden, ab dem Jahr 2026 jährlich mindestens eine Millio... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde gelegten Leistungen und Kosten, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 wird die Angabe "§ 6 Abs. 2 sowie" durch die Angabe "§ 6 Abs. 2," ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 115f Abs. 2 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Die Auswahl hat so zu erfolgen, dass bezogen auf die nach § 21 Abs. 2 KHEntgG für das Jahr 2023 übermittelten Daten zu vollstationären Krankenhausfällen ohne Berücksichtigung der Krankenhausfälle, in denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angewendet werden, ab dem Jahr 2026 jährlich mindestens eine Millio... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde gelegten Leistungen und Kosten, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 wird die Angabe "§ 6 Abs. 2 sowie" durch die Angabe "§ 6 Abs. 2," ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 10 Abs. 1 Satz 7 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 7Eine Veränderung der Summe der effektiven Bewertungsrelationen, die aus § 17b Abs. 4 KHG i.V.m. § 6a, aus § 17b Abs. 4b KHG i.V.m. § 6b, aus § 6c oder aus § 115f SGB V sowie aus § 17b Abs. 2a KHG entsteht, ist im Erlösvolumen entsprechend verändernd zu berücksichtigen, so dass hieraus keine Veränderung des zu vereinba... mehr