Transparenzverzeichnis für Krankenhäuser beschlossen

Das Krankenhaustransparenzgesetz sieht vor, dass sich Patienten in einem Online-Atlas über Fallzahlen, Personalschlüssel, Behandlungserfahrung und Komplikationsraten von Krankenhäusern informieren können. Nachdem der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss das Gesetz in unveränderter Fassung bestätigt hatte, hat nun auch der Bundesrat am 22. März 2024 dem Gesetz zugestimmt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwartet nach der Auflösung eines Streits mit den Ländern eine finanzielle Stabilisierung der Kliniken und mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten. Ein Krankenhaussterben könne damit 2024 abgewendet werden, sagte der SPD-Politiker. Ein geplanter Online-Atlas zu Angebot und Behandlungsqualität der Kliniken als Orientierung etwa für Krebspatienten soll zum 1. Mai 2024 starten. Hintergrund ist ein Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat auf Bestätigung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes.

Bundesrat stimmt Gesetz zu - wichtige Aspekte sollen in der praktischen Umsetzung noch berücksichtigt werden

Nachdem der Bundesrat dem Gesetz noch am 24. November 2023 die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, hat er nun in der Sitzung vom 22. März 2024 dem Gesetz zugestimmt. Inhaltliche Anpassungen gab es zwar in der Zwischenzeit nicht mehr, jedoch bittet der Bundesrat in einer als Anlage zu der Zustimmung beigefügten "Entschließung" um Beachtung einiger Hinweise im Rahmen der praktischen Umsetzung bzw. bei der nächsten Novellierung des Gesetzes:

So sieht der Bundesrat die Gefahr, dass die im geplanten Transparenzverzeichnis enthaltenen Informationen und Kennzahlen zu medizinisch-technisch ausgerichtet und deshalb für die Patienten und deren Angehörige nicht verständlich sind. Diesbezüglich ist nach Auffassung des Bundesrats dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen «in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet werden».

Darüber hinaus werden nach Auffassung des Bundesrats in der derzeitigen Gesetzesnovellierung wichtige Aspekte nicht berücksichtigt. So fehle es bei den zu veröffentlichenden Kriterien und Informationen an Aussagen über die Qualität und Zuverlässigkeit der Kommunikation mit den Patienten und ihren Angehörigen, das Entlassungsmanagement oder den Umgang mit Beschwerden. Diesbezüglich sei aus Sicht des Bundesrats dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und deren Angehörige wesentlich sind.

Daten zu Fallzahlen, Personalschlüssel, Behandlungserfahrung und Komplikationsraten

Lauterbach sagte: «Es gibt mehr Geld für die Kliniken und eine bessere Übersicht über die Qualität der Häuser.» Konkret geht es um einen staatlichen Online-Atlas zu bundesweit 1700 Klinikstandorten. «Patientinnen und Patienten erfahren endlich, wo sie am besten behandelt werden», sagte der Minister. Abrufbar sein sollen auf dem Portal auch Daten zu Fallzahlen, also zur Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. 

Neuregelung der Vergütung der Krankenhäuser

Im Gesetz vorgesehen sind auch Regelungen zu zusätzlicher Liquidität von sechs Milliarden Euro für die Klinken in diesem Jahr. Es soll eine große Reform mit Neuregelungen zur Vergütung der Krankenhäuser begleiten, über die Bund und Länder verhandeln. Lauterbach sagte zur generellen Finanzierung zudem, die Bundesregierung stehe zu ihrem Wort, das sie den Ländern im Bundesrat gegeben habe. Unter anderem sollen Lohnsteigerungen aller Beschäftigten bei der Erstattung der Betriebskosten besser abgebildet werden.

Für die große Reform stellte Lauterbach außerdem einen «Transformationsfonds» in Aussicht, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien – je zur Hälfte finanziert vom Bund über den Gesundheitsfonds als Geldsammel- und Verteilstelle der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie von den Ländern. 

dpa
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