BSG-Urteil: Kassenärzte dürfen nicht streiken

Ein Mediziner aus Baden-Württemberg wollte sein Streikrecht gerichtlich erkämpfen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat das Streikverbot jedoch bekräftigt. Patientenschützer atmen auf. Welche Alternative gibt es für Kassenärzte bei Streitigkeiten?

Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu, urteilte der 6. Senat des BSG am 30.11.2016 (Az: B 6 KA 38/15 R). Es sei «mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts» nicht vereinbar. Kassenärzte sind demnach nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten für einen Warnstreik zu schließen. Die vertragsarztrechtlichen Bestimmungen dazu seien verfassungsgemäß, hieß es in der Entscheidung.

Kassenärzte können Entscheidung eines Schiedsamtes überprüfen lassen

Stattdessen könnten die Kassenärzte bei Streitigkeiten mit Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ein Schiedsamt anrufen und dessen Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen. Zudem gebe es keinen Gegner, der rechtlich in der Lage sei, Streikforderungen der niedergelassenen Ärzte zu erfüllen, sagte der Vorsitzende Richter. Die KV handelt mit den Kassen eine sogenannte Gesamtvergütung für Ärzte aus und reicht dieses Geld an die einzelnen Ärzte weiter.

Die Versorgung kranker Menschen hat Vorrang

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das Urteil. Unter einem Streik der Ärzte würden nur die Patienten leiden.

«Ärzte, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dürfen ihre Streitigkeiten nicht auf dem Rücken der Patienten austragen. Die Versorgung der kranken Menschen muss immer vorgehen.»

Verweis der KV bei Teilnahme an Warnstreik

Ein Allgemeinmediziner aus Stuttgart hatte am 10.10.2012 und am 21.11.2012 seine Praxis geschlossen und eine ausreichende Notfallversorgung und Vertretung sichergestellt, um an einem Warnstreik von Vertragsärzten teilzunehmen. Daraufhin erteilte ihm die KV einen Verweis. Die Revisionsklage gegen diesen Verweis wies das BSG mit dem Urteil zurück.

Streik als Angriff auf das System

Der Arzt hatte argumentiert, Vertragsärzte dürften nicht schlechter gestellt sein als Arbeitnehmer oder Beamte. Der Anwalt des Arztes sagte nach der Entscheidung, die Richter sähen in jedem Streik einen Angriff auf das System. Er werde weitere juristische Schritte prüfen.

dpa
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