DMP Asthma bronchiale

Im Zuge der Auswertung neuer Leitlinienempfehlungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Anforderungen an die Diagnostik und Behandlung im Disease-Management-Programm (DMP) Asthma bronchiale aktualisiert.

Das DMP Asthma bronchiale gehört mit rund einer Million eingeschriebenen gesetzlich Krankenversicherten zu den größten Programmen für chronisch Erkrankte. Hausärztinnen und Hausärzte übernehmen die strukturierte und koordinierte Behandlung. Zudem werden die DMP-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer im Umgang mit der chronischen Atemwegserkrankung geschult und dabei unterstützt, den gemeinsam vereinbarten Behandlungsplan einzuhalten.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für das Thema DMP dazu: „Mit dem aktualisierten DMP geben wir den Betroffenen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ein gutes Instrument an die Hand. Ich bin überzeugt, dass gerade die Anpassungen beim Arzneimitteleinsatz sowie die neuen Aspekte zur Krankengymnastik und zur Therapieplanung bei Jüngeren helfen, die Versorgung weiter zu verbessern.“

Welche wesentlichen Punkte wurden aktualisiert?

Stufenpläne für medikamentöse Bedarfs- und Dauertherapie
Die Empfehlungen zu den medikamentösen Maßnahmen wurden grundlegend überarbeitet. Die Behandlung soll nun nach einem Stufenplan bedarfsgerechter gesteuert werden: bei Erwachsenen werden fünf Stufen unterschieden, bei Kindern und Jugendlichen sechs Stufen. Die Stufenpläne geben vor, wie die Wirkstoffgruppen in Abhängigkeit vom Grad der Asthmakontrolle kombiniert und nach welchen Kriterien die Therapie intensiviert oder reduziert werden sollte.

Zwei neue Aspekte kommen hinzu: Maßnahmen bei Jugendlichen und allgemeine Krankengymnastik
Es wird ein neuer Abschnitt im Bereich „Therapieplanung“ eingeführt, um spezielle Themen für Jugendliche – wie beispielsweise den Wechsel in die Erwachsenenmedizin – adressieren zu können. Des Weiteren kommt im Bereich „therapeutische Maßnahmen“ der Hinweis auf eine allgemeine Krankengymnastik mit dem Schwerpunkt Atemtherapie als Ergänzung der nicht-medikamentösen Behandlung hinzu. In geeigneten Fällen (z. B. bei Koinzidenz von Asthma bronchiale und dysfunktionaler Atmung) kann daher Krankengymnastik-Atemtherapie/Physiotherapie unter Beachtung der Heilmittel-Richtlinie verordnet werden.

Stärkere Unterstützung des Selbstmanagements
Wie wichtig das Erlernen von Selbsthilfetechniken zur Linderung von Atemnot ist, wird noch deutlicher betont. Zudem kann die App „Propeller Health“ die Selbstmanagementkompetenz unterstützen. Sie erinnert beispielsweise an das Inhalieren der Medikamente.

Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik angepasst
Um die Verengung der Atemwege, unter Fachleuten Obstruktion genannt, zu charakterisieren, ersetzen die neueren GLI-Sollwerte (GLI: Global Lung Initiative) den bisherigen Messwert. Denn die neuen GLI-Sollwerte vermeiden eine Überschätzung der Obstruktion bei älteren Menschen und eine Unterschätzung bei jungen Menschen.

Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?

Der Beschluss wird in Kürze auf der Website des G-BA veröffentlicht und parallel dazu dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Hintergrund: Disease-Management-Programme bei Asthma bronchiale

DMP für Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale können bereits seit Januar 2005 angeboten werden. Eine grundlegende Überarbeitung der DMP-Anforderungen beschloss der G-BA im Jahr 2017: Seitdem können auch Kinder ab dem 2. Lebensjahr teilnehmen. Zu den Versorgungsaspekten, die stärker fokussiert wurden, zählen beispielsweise die Berücksichtigung von therapierelevanten Begleiterkrankungen wie Adipositas oder Refluxbeschwerden, das Medikamentenmanagement bei fünf oder mehr verordneten Arzneimitteln und das Angebot von Tabakentwöhnungsprogrammen.

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