Zuschlag für Behandlung von Kindern mit Atemwegsinfektionen
Zuschlag nicht nur für Kinder- und Jugendärzte
Unterstützt werden nicht nur Kinder- und Jugendärzte, sondern auch Hausärzte, HNO-Ärzte, Pneumologen sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen. Sie erhalten für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 jeweils einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale von etwa 7,50 Euro (65 Punkte). Voraussetzung ist, dass das Kind wegen einer Atemwegserkrankung in der Praxis behandelt wurde.
Die gesetzlichen Krankenkassen stocken die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) dazu um 49 Millionen Euro auf, um die zusätzlich notwendigen Leistungen zu finanzieren. Die Vergütung erfolgt damit innerhalb der MGV.
Vorschlag Lauterbachs zur Anhebung der MGV
KBV und Krankenkassen setzen mit der kurzfristigen finanziellen Unterstützung einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach um. Dieser hatte die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses im Dezember aufgefordert, für eine kurzfristige Verbesserung der Vergütung vor allem der Kinder- und Jugendärzte zu sorgen. In einem Schreiben schlug der Minister vor, die zusätzliche Vergütung als nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingen Behandlungsbedarfs innerhalb der begrenzten MGV vorzusehen.
Lauterbach hat den Kinder- und Jugendärzten darüber hinaus eine extrabudgetäre Vergütung in Aussicht gestellt, sodass künftig alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe bezahlt werden. Er kündigte an, die Fachgruppe mittelfristig per Gesetz zu entbudgetieren. Ein konkreter Vorschlag liegt allerdings noch nicht vor.
Gassen fordert Aufhebung der Budgets für alle Ärzte
„Die vom Minister zugesagte extrabudgetäre Vergütung muss jetzt kommen“, forderte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Gespräch mit den PraxisNachrichten. Die Aufhebung der Budgets sei längst überfällig – und zwar für alle Arztgruppen. Denn die Versorgungsprobleme wie jetzt in der Kinderheilkunde würden früher oder später auch in anderen Bereichen spürbar, wenn das System weiter kaputtgespart werde.
Gassen zufolge wird von den Krankenkassen etwa jede zehnte Untersuchung und Behandlung nicht bezahlt. Die jetzt erfolgte Aufstockung der MGV stelle nur eine kurzfristige Hilfe dar, um die angespannte Lage in vielen Arztpraxen infolge der Infektwelle etwas zu entschärfen.
Nicht vorhersehbarer Anstieg des Behandlungsbedarfs
Dass die Krankenkassen aufgrund eines nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs zusätzliches Geld bereitstellen müssen, ist an sich nicht neu. Laut Sozialgesetzbuch V prüft der Bewertungsausschuss jedes Jahr, ob zum Beispiel aufgrund einer überproportionalen Zunahme von Atemwegsinfektionen der Behandlungsbedarf gestiegen ist, sodass der im Voraus festgelegte Honorartopf nachträglich erhöht werden muss. Dies erfolgt allerdings immer erst mit einem deutlichen zeitlichen Abstand und nicht sofort, wie aktuell geschehen.
Aufgrund des Schreibens des Gesundheitsministers vom Dezember letzten Jahres und dem darin skizierten Vorschlag für eine kurzfristige Unterstützung war es möglich, von diesem Verfahren abzuweichen und die MGV um 49 Millionen Euro anzuheben.
KV setzt Zuschlag bei Atemwegsinfektionen zu
Der Zuschlag, der den Ärzten den zusätzlichen Aufwand vergüten soll, wird rückwirkend ab 1.10.2022 bis einschließlich 31.3.2023 gezahlt. Er wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. Voraussetzung ist, dass bei dem Kind mindestens eine Atemwegserkrankung mit einer gesicherten Diagnose vorlag und diese in der Abrechnung angegeben ist (ICD-10-Kodes J00-J06, J09-J18 oder J20-J22) (siehe Infokasten unten).
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