E-Health

E-Health bezeichnet die Transformation des Gesundheitswesens in Richtung Digitalisierung. Ziel ist es die Effizienz und Transparenz des gesamten Systems zu steigern. Gleichzeitig sollen die Versorgungsstrukturen optimiert werden.


News 05.02.2024 Gesetzgebung

News 05.02.2024 Digitalisierung im Gesundheitswesen

E-Health: Definition

E-Health bzw. Digital Health bezeichnet einen Digitalisierungsprozess, der im gesamten Gesundheitssystem an vielen Stellen ansetzt: Bei Ärzten und Kliniken, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern, diversen Dienstleistern und nicht zuletzt beim Patienten. Die konkreten Anwendungen sind für alle Beteiligten derzeit aufgrund einer starken Dynamik sowie unterschiedlichster Angebote noch unübersichtlich. Erreicht werden soll letztendlich eine einheitliche Vernetzung sämtlicher Akteure und Anwendungen. Primärziel und gleichzeitig Leitlinie von E-Health ist die zeitnahe Erhöhung der Versorgungsqualität.

E-Health – Digitalisierung im Gesundheitswesen

Beispiele für aktuelle Anwendungsfelder von Digital Health: 

  • Die elektronische Gesundheitsakte: Bislang sind die medizinischen Daten bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen gespeichert. Die Patienten selbst haben keinen unmittelbaren Zugriff auf medizinische Informationen wie Röntgenbilder, Arztbriefe oder Laborwerte. Im Bedarfsfall müssen Sie ihre Daten einzeln zusammentragen. In einer elektronischen Gesundheits- bzw. Patientenakte sollen dagegen sämtliche Informationen, die eine Person betreffen, zentral gespeichert werden – beispielsweise bei der Krankenkasse. Das erste Zugriffsrecht soll der Patient selbst haben. 
  • Telemedizin und online Sprechstunde: Telemedizin bezeichnet den Kontakt zwischen Arzt, Therapeut, Apotheker und Patient oder zwischen Arzt und Arzt über eine räumliche Distanz hinweg, also beispielsweise über das Internet. Vorteile der entsprechenden Anwendungen ist eine Aufwandsersparnis für Patienten, die sonst eine weite oder umständliche Anfahrt auf sich nehmen müssten. Ein Anwendungsfall ist die Online-Sprechstunde, bei der Arzt und Patient per Videochat kommunizieren. Achtung: In Deutschland besteht das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung. Zwei Landesärztekammern haben aber bereits ihre Berufsordnung entsprechend abgeändert. In Baden-Württemberg wurde 2017 die Berufsordnung so erweitert, dass Ärzte - wenn auch erst im Rahmen von Modellprojekten - Patienten ausschließlich telemedizinisch behandeln können. Ärzte in Schleswig-Holstein dürfen Patienten bereits ohne vorherigen persönlichen Kontakt telefonisch oder per Internet beraten. Eine neugefasste Berufsordnung der Landesärztekammer Schleswig-Holstein wurde im Mai 2018 von Ministerium genehmigt. 
  • eArztbrief: Bisher wird der Arztbrief weitgehend noch auf Papier ausgehändigt. Die Folge sind Medienbrüche und Verzögerungen. Ein Versand per E-Mail oder E-Fax ist datenschutzrechtlich bedenklich. Anwendungen, die einen eArztbrief generieren, sollen diese Schwierigkeiten überwinden und eine schnelle, sichere und weitergehende Übermittlung qualitativ aussagekräftiger Informationen bis hin zu bewegten Bildsequenzen ermöglichen.

Digital Health in Deutschland

Wenn es um die Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre Umsetzung geht, liegt Deutschland im internationalen Vergleich noch relativ weit hinten. Laut einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie haben beispielsweise nur 4 % der Krankenhäuser nahezu vollständig oder komplett elektronische, papierlose Prozesse eingeführt. Auch bei der Verwendung elektronischer Patientenakten sind deutsche Kliniken zurückhaltend. Die Anbieter diverser E-Health-Lösungen agieren derzeit ebenfalls noch zögerlich. Die Ursache für diesen Rückstand sehen Experten unter anderem in den zahlreichen regulatorischen Vorgaben. Der Einsatz digitaler Anwendungen ist mit einer ganzen Reihe von Fragen verbunden hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit. Auch der Zusatznutzen digitaler Anwendungen, deren Implementierung andererseits mit hohen Kosten verbunden ist, erschließt sich den Akteuren häufig nicht auf Anhieb. Schließlich bremsen die Ungewissheit im Hinblick auf die Entwicklungen und Eckpunkte der Telematikinfrastruktur.

E-Health-Gesetz

Der Bundestag hat das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ am 3.12.2015 verabschiedet. Das Gesetz ist am 1.1.2016 in Kraft getreten. Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz sollen telemedizinische Leistungen erweitert und mit Zuschlägen gefördert werden können. Das Gesetz beinhaltet konkrete Fristen und Sanktionen für den Fall des Nichteinhaltens. Um Ärzte und Therapeuten zum Umstieg auf den elektronischen Arztbrief zu bewegen, gibt es seit 2017 zusätzlich zur bereits geltenden Extravergütung für elektronische Kommunikation einen Zuschlag von 55 Cent für jeden Arztbrief, der nicht per Post oder Kurier, sondern digital verschickt wird. Bedingung: Es muss ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet werden.

E-Health-Gesetz: Medikationsplan über Gesundheitskarte

Patienten, die ab drei Arzneimittel anwenden, haben bereits seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Dies soll die Zahl der Todesfälle durch gefährliche Arzneimittel-Wechselwirkungen verringern. Zunächst gibt es die Medikamentenübersicht nur in Papierform. Künftig soll der Medikationsplan auch elektronisch über die Gesundheitskarte abrufbar sein. Geplant ist, dass Ärzte ab 1.1.2019 in der Lage sind, den Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte zu aktualisieren. Es existieren außerdem bereits technische Lösungen für einen eMedikationsplan, unter anderem vom AOK-Tochterunternehmen gevko. Der Medikationsplan soll bundesweit einheitlich sein. Inhalt, Struktur, sowie Vorgaben zu Erstellung und Aktualisierung des Plans haben KBV, Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt.

E-Health-Gesetz: Versicherten-Stammdatenmanagement

Das Versicherten-Stammdatenmanagement soll in Zukunft online erfolgen. Durch eine geschützte direkte Verbindung der Arztpraxis oder des Krankenhauses mit der jeweiligen Krankenkasse kann eine Versichertenkarte online auf Gültigkeit geprüft, aktualisiert oder gesperrt werden. Ein Austausch der Karte - zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen - wäre dann nicht mehr notwendig.

E-Health-Gesetz: Medizinische Notfalldaten

Medizinische Notfalldaten, wie z. B. Informationen über die Blutgruppe, bestehenden Impfschutz oder Allergien und Vorerkrankungen, sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Telematikinfrastruktur: Elektronische Patientenakte im E-Health-Gesetz

Die mit dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur beauftragte Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) soll die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2019 Patientendaten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in einer sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können.

E-Health-Gesetz: Elektronisches Patientenfach

Als eine weitere Ausbaustufe ist ein elektronisches persönliches "Patientenfach" vorgesehen, das die Versicherten auch außerhalb der Arztpraxis über die eGK einsehen und selbst verwalten können. Darin könnten auch eigene Daten abgelegt werden - zum Beispiel ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Fitnessarmbändern. Die Daten aus der elektronischen Patientenakte sollen auf Wunsch des Patienten auch in sein Patientenfach aufgenommen werden können. Jeder Patient kann individuell entscheiden, ob er das Patientenfach nutzen möchte.

Telematikinfrastruktur als Bedingung für Digital Health

Momentan ist ein Datenaustausch zwischen den verschiedenen IT-Systemen des Gesundheitswesens nicht oder nur eingeschränkt möglich. Selbst im selben Sektor oder gar innerhalb einer einzigen Einrichtung gibt es noch zahlreiche Medienbrüche. Eine einheitliche Telematikinfrastrukur ist jedoch die Bedingung für den Erfolg von Digital Health.

Voraussetzungen für eine leistungsfähige Telematikinfrastruktur

Weitere Voraussetzungen sind die Leistungsfähigkeit des Systems sowie eine hohe Interoperabilität. Keinesfalls dürfen mehrere Parallelsysteme entstehen. Dies würde den Ausbau von Digital Health verzögern und die Kosten in Höhe treiben. Außerdem müssen Schnittstellen eingerichtet werden, die ermöglichen, dass beispielsweise auch der Versicherte Zugang zum System erhält. Auch bisher noch nicht einbezogene Leistungserbringer, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, sollten an die Infrastruktur angeschlossen werden. Die Beteiligten sehen vor allem die Gematik in der Pflicht, mit der TI die Basis für eine zeitgemäße Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens herzustellen und deren durchgängige Nutzung durchzusetzen. Im Rahmen des E-Health-Gesetzes sind Maßnahmen zur Beschleunigung der Herstellung von flächendeckender Interoperabilität definiert. Ein Interoperabilitätsverzeichnis soll Auskunft über verwendete technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden geben. 

News 25.01.2024 eHealth

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