Neue Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ermöglicht Krankschreibung per Videosprechstunde
Als Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt insbesondere, dass die oder der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht.
Wann keine Krankschreibung per Videosprechstunde möglich ist
Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind, sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis z. B. eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates.
„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.
Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Anlass der Richtlinienänderung war die berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Musterberufsordnung. Mit der getroffenen Regelung greift der G-BA die Vorgaben der Musterberufsordnung auf und trägt ihnen in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Rechnung. Mit demselben Beschluss setzte der G-BA noch weitere Änderungen an der AU-Richtlinie um.
Elektronische AU-Bescheinigung für die Krankenkasse
Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um.
Klarstellung Ausnahmetatbestände
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, für die Versorgung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. Der G-BA stellte klar, dass die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie darstellt und ergänzte den Punkt in seiner Liste der Ausnahmetatbestände.
Inkrafttreten der neuen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
994
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
758
-
Neue Arbeitsverhältnisse
493
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
409
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
359
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
296
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
266
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
232
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
215
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
20210
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
24.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026