Arbeitsunfähigkeit: Chancen der Digitalisierung

Gerade wenn es Versicherten schlecht geht, kommen auf sie viele zusätzliche bürokratische Belastungen zu. Die Digitalisierung könnte hier insbesondere im Bereich des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit für Entlastungen sorgen und gleichzeitig die Verfahren zwischen allen Beteiligten verbessern.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient als Nachweis darüber, dass der behandelnde Arzt aufgrund einer persönlichen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Sie wird gleichzeitig als Nachweis für den Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung und für die Krankenkasse für das Krankengeld genutzt.

Verfahren sind veraltet

Wird das Muster in der Arztpraxis erstellt, erfolgt dies regelmäßig noch mit Nadeldruckern. Diese werden noch genutzt, weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus mehreren Durschlägen besteht und hierfür ein anderer Drucker nicht genutzt werden kann. In ca. 15 % der Arztpraxen werden mittlerweile die sogenannte Blankoformularbedruckung umgesetzt, bei welchem mit einem Laserdrucker alle Seiten des Formulars einzeln auf Sicherheitspapier ausgedruckt werden. Jeweils ein Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  wird per Post an die Krankenkasse und den Arbeitgeber versandt, welche diesen in der Regel einscannen.

Verschenktes Potential und vermeidbare Kosten

Digitalisierung von Verfahren bedeutet für viele auf den ersten Blick, dass Portokosten eingespart werden können. Die für die digitale Umsetzung notwendigen Investitionen erscheinen daher oft nicht gerechtfertigt. Bei der Betrachtung müssen jedoch auch die weiteren Kosten im Prozess und positive Effekte auf nachgelagerte Prozesse berücksichtigt werden. So könnten Kosten für die Herstellung der Formulare, deren Bedruckung und dem nachträglichen Verarbeiten bei den Krankenkassen und Arbeitgebern vermieden werden. Auch für diese Verfahren wird eine Software- und Hardwareausstattung benötigt, weshalb die Kosten für die Anschaffung und Wartung der Systeme zumindest gegengerechnet werden kann. Zudem entfällt vielfach die bisher notwendige Aufbewahrung und Vernichtung der Dokumente. Betrachtet man alle Aspekte, bieten sich vielfältig nutzbare Ressourcen.

Versand der Bescheinigung neu organisieren

Neben dem Aufbau der digitalen Infrastruktur ist jedoch die korrekte Adressierung der Daten wichtig. Für die Adressierung der Krankenkasse kann der Arzt auf die Daten der Gesundheitskarte zurückgreifen. Dieses Verfahren funktioniert jedoch nicht beim Arbeitgeber. Um auch diesen Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisieren zu können, muss der bisherige Prozess modifiziert werden.

So könnte die Krankenkasse die Daten dem Arbeitgeber weiterleiten, weil hier die notwendigen Informationen für die Adressierung der Arbeitgeber regelmäßig vorhanden sind und bereits vielfältige Datenaustauschverfahren bestehen. So werden zum Beispiel im „Datenaustausch Entgeltersatzleistungen“ schon jetzt auf Antrag die anrechenbaren Vorerkrankungen für die Arbeitgeber geprüft.

Verfahren ist bereits erstellt und getestet

Bereits im Jahr 2010 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeit entwickelt und auf die Machbarkeit geprüft. Der Machbarkeitsstudie kann entnommen werden, dass eine Umsetzung erfolgreich getestet und die technische Machbarkeit grundsätzlich bewiesen werden konnte. Mittlerweile haben sich zusätzlich auch die Rahmenbedingungen weiter verbessert. Die Arbeitgeber wurden zum Beispiel gesetzlich zum regelmäßigen Abruf elektronisch übermittelter Daten verpflichtet. Der Datensatz könnte nun auch für das Krankengeld genutzt werden, weil der bisher im Verfahren vorgesehene Versand des Auszahlscheins durch die Krankenkasse an den Versicherten zum 1. Januar 2016 entfallen ist. Dennoch bleibt abzuwarten wie die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zukünftig im Bereich der Arbeitsunfähigkeit genutzt werden.


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