Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz

Im Arbeitsalltag lassen sich Gefährdungen für Beschäftigte nicht immer vermeiden und Sicherheitsmaßnahmen sollen das Risiko einer arbeitsbedingten Verletzung oder Erkrankung verringern. Das TOP-Prinzip definiert die Priorisierung der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Was besagt das TOP-Prinzip?

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber Sicherheitsmaßnahmen fest, um Beschäftigte vor einer arbeitsbedingten Verletzung oder Erkrankung zu schützen. Dabei gilt laut Arbeitsschutzgesetz der Grundsatz, dass Gefahren immer direkt an der Quelle beseitigt werden müssen. Dies lässt sich in der Praxis leider oft nicht umsetzen.

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt deshalb vor, Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip zu priorisieren (§ 4 Abs. 2 BetrSichV). Es gibt die Rangfolge der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen vor. Unterschieden wird zwischen technischen, organisatorischen und persönlichen bzw. personenbezogenen Maßnahmen.

Was sind technische Maßnahmen?

Bei der Planung von Schutzmaßnahmen wird zunächst nach möglichen technischen Lösungen gesucht. Diese zielen darauf ab, Gefahren am Entstehungsort zu beseitigen. Beispiele aus der Praxis sind ergonomische Arbeitsplätze, rutschhemmende Bodenbeläge oder die Installation von Absperrungen, Geländern und Schutznetzen.

Was sind organisatorische Maßnahmen?

Können keine ausreichenden technischen Maßnahmen gefunden werden, kommen im zweiten Schritt organisatorische Maßnahmen zum Einsatz. Ziel der Maßnahmen ist es, die Exposition der Beschäftigten möglichst kurz zu halten bzw. möglichst wenige Personen einem Sicherheitsrisiko auszusetzen. Typische Maßnahmen sind zum Beispiel Job-Rotation, personeller Mehreinsatz, die Anpassung der Pausenregelung oder die Sperrung von Gefährdungsbereichen für nicht zugangsberechtigte Personen.

Was sind persönliche Maßnahmen?

Erst im letzten Schritt wird nach persönlichen bzw. personenbezogenen Maßnahmen zur Problemlösung gesucht. Sie werden benötigt, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können oder trotz deren Umsetzung ein Restrisiko besteht. Die Umsetzung erfolgt in der Praxis typischerweise durch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. Sicherheitsschuhe oder Sicherheitshelme.

Aktualisierung zum STOP-Prinzip

Eine Erweiterung zum STOP-Prinzip kommt vorrangig bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Es gelten alle Bestandteile des TOP-Prinzips, nun kommt aber noch das „S“ dazu. Das „S“ steht dabei für Substitution. Das Prinzip schlägt vor, Gefahrstoffe, wenn möglich, durch andere Mittel zu ersetzen, bevor andere Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Es ist unbedingt zu beachten, dass einzelne Maßnahmen oftmals nicht ausreichen und deshalb eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen umgesetzt werden muss, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Beispiel nach den TOP-Prinzip: Laute Maschine in der Produktion

Am Beispiel einer lauten Maschine in der Produktion lässt sich die Anwendung des TOP-Prinzips verdeutlichen. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht hervor, dass die Lärmbelastung durch eine Maschine ein Gesundheitsrisiko für Beschäftigte darstellt. Zunächst sollte überlegt werden, ob es möglich ist eine leisere Maschine anzuschaffen. Die Substitution der alten Maschine durch eine neue, leisere Maschine wäre die wirksamste Schutzmaßnahme. Wenn keine leisere Maschine eingesetzt werden kann, könnte als technische Schutzmaßnahme die Einhausung der Maschine dafür sorgen, dass die Lärmbelastung sinkt. Als organisatorische Schutzmaßnahme könnte durch Job-Rotation die Lärmbelastung der Beschäftigten auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt werden. In letzter Instanz kann die Bereitstellung von Gehörschutz als persönliche Schutzmaßnahme das Restrisiko verringern.