Psychische Gefährdungsbeurteilung: Neue Leitlinien veröffentlicht

Der vielleicht wichtigste Handlungsleitfaden für Betriebe zur Planung und Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sind die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. 2022 kam eine novellierte Version dieses Leitfadens heraus, der sich in einigen wichtigen Punkten von der Vorgängerfassung aus dem Jahr 2017 unterscheidet.

Die in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelten „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ stellen seit ihrer ersten Veröffentlichung im Jahr 2014 eine zentrale Hilfe für die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung dar. In der betrieblichen Praxis sind sie der vermutlich am häufigsten verwendete Leitfaden für die Umsetzung psychischer Gefährdungsbeurteilungen. 2022 erschien eine aktualisierte Fassung mit dem Titel „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“. Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“.

Neue Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Maßnahmenumsetzung als eigener Prozessschritt

Die Beschreibung der einzelnen Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung ist in der Neuversion im dritten Kapitel bzw. Abschnitt zu finden. Die sieben Prozessschritte der alten Version bleiben auch weiterhin bestehen. Der große Vorteil der neuen Version ist, dass dem vielleicht wichtigsten Prozessschritt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen und auch der Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen, nun mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Denn die Umsetzung der Maßnahmen waren bislang lediglich Teil des Prozessschritts „Erstellung des Maßnahmenplans“ und die einzelnen Etappen der Umsetzung wurden lediglich sehr oberflächlich erläutert.

Neue Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: neue Gestaltungsbereiche

Der Schwerpunkt der bisherigen Fassung der Empfehlungen aus dem Jahr 2017 war insbesondere auf die Prozesse konzentriert, die neue Version dagegen konzentriert sich dagegen eher auf die Inhalte. Insbesondere geht es hierbei um die sogenannten Gestaltungsbereiche wie Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsumgebungsbedingungen, die dezidiert beschrieben werden. Mit den Gestaltungsbereichen „Arbeitsumgebung“ und „Arbeitsmittel“ sind zudem zwei ganz neue Gestaltungsbereiche/Merkmalsbereiche eingeführt worden, dafür fehlt der Bereich „Neue Arbeitsformen“ der 2017-Version.

Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - mittlerweile vierte Auflage

In der mittlerweile vierten Auflage wurden sowohl bestehende Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt, wie sie u.a. in der „Wissenschaftlichen Standortbestimmung Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufbereitet wurden. Überarbeitungen wurden weiterhin mit dem Ziel vorgenommen, Konvergenz hinsichtlich verwendeter Begriffe und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen, wie sie u.a. in der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ definiert sind. Der Anhang wurde um Hinweise auf Normen und Gestaltungsempfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und BAuA erweitert.