Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigungsverbot

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.18 Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber

Gesetzestitel: Nationales Gesetz Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Arbeitslohn-ABC / Infektionsschutz

Während eines Beschäftigungsverbots aufgrund von Betriebsschließungen zum Infektionsschutz steht den Betroffenen Mitarbeitern eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu.[1] Bei epidemischer Lage werden Arbeitnehmern auch Entschädigungen für den Verdienstausfall aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen für Kinder oder Schulen gewährt.[2]... mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla... mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 8 Übersicht der Lohnersatzleistungen

Nachfolgend sind die Lohnersatzleistungen in alphabetischer Form aufgeführt: Anpassungsgelder nach § 3 Nr. 60 EStG; Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Arbeitslosengeld; Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG; Elterngeld (auch der Sockelbetrag)[1] nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem In... mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.4 Beschäftigungsverbote und Mutterschutzfristen

Beschäftigte mit Beschäftigungsverboten nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG dürfen während dieser Zeiten keine finanziellen Nachteile erleiden. Nach der Rechtsprechung sind arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter auch in den Fällen zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelung das Entgelt auch ohne ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Jugendarbeitsschutz / 2 Der weite Beschäftigungsbegriff des JArbSchG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz geht von einem Begriff der Beschäftigung aus, der weiter geht als das Arbeitsverhältnis.[1] Beschäftigung ist danach jede privatrechtliche, weisungsgebundene Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag etc.). Auf die Wirksamkeit kommt es nicht an; grundsätzlich genügt die tatsächli... mehr

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Arbeitsschutz auf Baustellen / 2 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen finden sich in verschiedenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen (Tab. 2). mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 4 Aufenthaltstitel mit Arbeitsberechtigung

Das Erlöschen der Arbeitserlaubnis (bzw. des Aufenthaltstitels mit der entsprechenden Berechtigung, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen)[1] führt nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses[2], sondern zu einem Beschäftigungsverbot. Dies ist an sich als personenbedingter Kündigungsgrund geeignet[3], auch wenn noch nicht rechtskräftig über die Erteilung des Aufenthal... mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.5 Bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Da die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 genannten Veranstaltungen typischerweise von der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen werden, besteht gerade an diesen Tagen ein erhöhter Personalbedarf, sodass eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG geboten ist, um die Freizeitbedürfnisse der Allgemeinheit zu erfüllen. Die Ausnahmen waren vor Inkrafttreten... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.9 Bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten (§ 10 Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen bei Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten beschäftigt werden. Zu den sog. Marktprivilegien nach § 69 GewO zählt für diese Veranstaltungen seit jeher die Befreiung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.[1] Maßgeblich sind jeweils die Definitionen der GewO. Rz. 51 Unter einer Messe ver... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.11 In den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 60 Für diese Bereiche waren früher Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 105e GewO möglich. Zur Sicherstellung des öffentlichen Interesses und einer funktionierenden Versorgung können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben beschäftigt werden. Rz. 61 Unter Energiev... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.4 In Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Vorschrift übernimmt die frühere Regelung in § 105i Abs. 1 GewO, erfasst zusätzlich aber die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Haushalt. Unter den Begriff Gaststätten fallen Schankwirtschaften nach § 1 Abs. 1 GastG, also Betriebe, in denen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sowie Speisewirtschaften, d.h. Betriebe, in denen zubereitete Speise... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.8 Beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 41 Die Ausnahmen nach Nr. 8 unterfielen entweder vor Inkrafttreten des ArbZG nicht dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach der GewO oder waren nach § 105e GewO sowie den ergänzenden Vorschriften erlaubt. Rz. 42 Das Gesetz gestattet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, beim Rundfunk, bei der Tages-und Sportpresse sowie bei Nachrichtena... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Systematik und Anwendungsbereich

Rz. 4 § 9 Abs. 1 enthält das Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. In den folgenden Absätzen finden sich Sonderregelungen für Schichtbetriebe (Abs. 2) und Kraftfahrpersonal (Abs. 3). In den §§ 10-13 ArbZG sind zahlreiche Ausnahmen geregelt, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zulässig ist oder durch Rechtsv... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Sonderregelungen für Kraft- und Beifahrer

Rz. 31 Das Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich auch für Kraftfahrer und Beifahrer. Nach § 30 Abs. 3 StVO besteht an Sonn- und Feiertagen ein grundsätzliches Fahrverbot zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen. Um die Arbeitszeiten dem "S... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 35 Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, entgegen dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, sofern kein Ausnahmetatbestand nach den §§ 10-13 ArbZG vorliegt. Entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind unwirksam, dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht zu. Werden von Arbeitnehmern entgegen § 9 Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen ver... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie dem Bedürfnis an flexibleren Beschäftigungszeiten als Folge eines verstärkten internationalen Wettbewerbs. Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verfassungsrechtl... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Ruhezeit

Rz. 21 § 9 schreibt eine Ruhezeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr vor, also für den gesamten Sonn- oder Feiertag. Sie beträgt somit für jeden Sonn- und Feiertag 24 Stunden. Bei 2 aufeinander folgenden Sonn- und Feiertagen beträgt die Dauer des Beschäftigungsverbots mithin 48 Stunden. Nach § 11 Abs. 4 ArbZG ist die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 grundsätzlich unmittelbar in Verb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Hepatitis / Zusammenfassung

Begriff Mit Hepatitis wird eine Entzündung der Leber bezeichnet, die verschiedene Ursachen wie div. Erreger, Vergiftungen und Verletzungen haben kann. Im Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung sind die "klassischen" Virushepatitiden, deren unterschiedliche Formen mit den Buchstaben A bis E bezeichnet werden. Insbesondere Hepatitis A, B und C können im Rahmen von bestimmten A... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVSöD genannten Entgelte, kann für den ents... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.6.2 Praktische Ausbildung an Tagen eines theoretischen betrieblichen Unterrichts

§ 7 Abs. 4 TVSöD enthält für Studierende, die eine BBiG-Ausbildung absolvieren, ein Beschäftigungsverbot für die Tage, an denen der Studierende an einem theoretischen betrieblichen Unterricht von mindestens 270 tatsächlichen Unterrichtsminuten teilnimmt. Wird die Grenze von 270 Minuten überschritten, darf der Studierende an diesem Tag nicht mehr zur praktischen Ausbildung he... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.1 Dauer der Ausbildungs- und Studienzeit

Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 TVSöD enthält zur Dauer der Ausbildungs- und Studienzeit eine zweigeteilte Regelung, die zwischen fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitten unterscheidet: Für die fachtheoretische Abschnitte (z. B. Vorlesungszeiten an der Hochschule) gilt allein das, was in der jeweiligen Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegt ist (§ 7 Ab... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsunfähigkeit / 4 Beschäftigungsverbote

Ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz [1] ist nicht als Arbeitsunfähigkeit anzusehen.[2] Dies schließt allerdings nicht aus, dass während des Beschäftigungsverbots unabhängig von der Schwangerschaft Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit eintreten kann. Beschäftigungsverbote oder Schutzmaßnahmen (Quarantäne) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind ebenfall... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verdienständerungen (§ 21 Abs. 4)

Rz. 19 Das Referenzprinzip wird gem. § 21 Abs. 4 insofern korrigiert, als gewisse Verdienständerungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, Berücksichtigung finden. Dies ergibt sich aus dem Zweck der §§ 18 ff. MuSchG, Einkommensnachteile aufgrund des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfrist auszugleichen.[1] Die Frau soll weder besser noch schle... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Arbeitslosigkeit / 4.1.2 "Dürfen"

Das Erfordernis, eine Beschäftigung auch ausüben zu "dürfen", bezieht sich auf etwaige rechtliche Hindernisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Derartige, die Verfügbarkeit ausschließende Tatbestände sind z. B. gesetzliche Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Rechtliche Hinderungsgründe können aber auch für nichtdeutsche Antragsteller bestehen. Dies ist z. B. der ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe des Mutterschutzlohns

Rz. 23 Kann die Arbeitnehmerin aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe des Durchschnittsverdiensts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintrat. Mit der Anknüpfung an den Durchschnittsverdienst des abgelaufenen Zeitraums erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohn... mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Norm steht der Anspruch allen Frauen i.S.d. § 1 Abs. 2 MuSchG zu, die wegen eines Beschäftigungsverbots nicht in vollem Umfang beschäftigt werden können. Da Anspruchsverpflichteter der Arbeitgeber ist, ist der Geltungsbereich allerdings auf Frauen beschränkt, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber i.S.d. § 2 Abs. 1 MuSchG stehe... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E... mehr

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Mutterschaftsgeld / 3 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraums: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt ermittelt sich nach der Nettovergütung der letzten 3 vo... mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s... mehr

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Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü... mehr

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Flüchtling / 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wird die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeit... mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.8 Förderdauer

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die tatsächliche Dauer der Ausbildung, d. h. grundsätzlich bis zum Tag der Abschlussprüfung. Eine Förderung über die vorgeschriebene Ausbildungszeit hinaus kann dann erfolgen, wenn der Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz verlängert wurde.[1] Bei Krankheit wird die Leistung bis zum Ende des dritten auf den E... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsunfähigkeit / 1.3 Der Krankheit gleichgestellte Fälle

Der Krankheit gleichgestellt sind verschiedene Fälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Dazu gehören: Die stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll. Eine auf Empfehlung der Berufsgenossenschaft vorgenommene O... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 603 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 603 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue... mehr

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Ausbildung / 3.2.3 Praktische Ausbildung an Tagen eines theoretischen betrieblichen Unterrichts

§ 7 Abs. 3 TVAöD enthält ein Beschäftigungsverbot für die Tage, an denen der Auszubildende an einem theoretischen betrieblichen Unterricht von mindestens 270 tatsächlichen Unterrichtsminuten teilnimmt. Wird die Grenze von 270 Minuten überschritten, darf der Auszubildende an diesem Tag nicht mehr zur praktischen Ausbildung herangezogen werden. Bei der Feststellung, ob die Gre... mehr