Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigungsverbot

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Mutterschutz / 7.2.3 Nachtarbeit (§ 5 MuSchG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, eine schwangere oder stillende Frau in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu beschäftigen. Im Wege des behördlichen Genehmigungsverfahrens nach § 28 MuSchG wird jedoch die Beschäftigung bis 22 Uhr ermöglicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Dazu kann der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde beantrage... mehr

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Mutterschutz / 11.3 Mitteilung an Dritte

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die erhaltenen Informationen über Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Frau unbefugt an Dritte weiterzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Der Arbeitgeber ist zur Weitergabe berechtigt, wenn er ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht erfüllen könnte. Dies könnte beispielsweise die In... mehr

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Mutterschutz / 6.1 Allgemeines

Das MuSchG verfolgt den Grundsatz, dass Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung weiterhin ihrer Beschäftigung nachgehen können, ggf. unter entsprechend angepassten Bedingungen. Eine Ausnahme hiervon stellen die Schutzfristen nach § 3 MuSchG dar. Aufgrund der Schutzfristen werden Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und in den 8 bzw. 12 Wochen ... mehr

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Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG... mehr

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Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft... mehr

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Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Arbeitsausfall

Rz. 14 Die Arbeit fällt an einem Feiertag i. S. d. § 2 EFZG aus und führt damit zur Zahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn an einem solchen Tag wegen des in § 9 Abs. 1 ArbZG enthaltenen Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet werden kann. Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen an einem Feiertag, ergibt sich sein Entgeltanspruch nicht aus § 2 Abs. 1 EFZG, sondern aus § 611a BGB mei... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf... mehr

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Mutterschutz / 6.2.1 Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Für die Festlegung des Beginns der Schutzfrist ist vom voraussichtlichen Tag der Entbindung auszugehen, wie er sich aus dem durch die Frau vorgelegten Zeugnis ihres Arztes oder ih... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Gestaltung des Arbeitsplatzes – Ruhemöglichkeiten

Rz. 81 Der Arbeitgeber hat nach § 9 Abs. 3 Satz 2 geeignete Bedingungen zum Hinsetzen, Hinlegen und Ausruhen zu schaffen. Hier greift die konkrete Vorgabe der Technischen Regel für Arbeitsstätten, Vorschrift für Pausen- und Ruheräume.[1] Die Nutzung getrennt nach Frauen und Männern ist dabei räumlich oder organisatorisch sicherzustellen. Der Raum muss verschließbar, nicht ei... mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg... mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Zum Schutz der Frau in der besonders sensiblen Phase kurz vor und nach der Geburt sowie zur Förderung der Mutter-Kind-Beziehung legt § 3 MuSchG Schutzfristen fest. In diesen Zeiträumen ist es ... mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Seit dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfal... mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten... mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in... mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen.[1] Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem Weg... mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist oder während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt das Recht auf freiwillige Fortführung ihrer Tätigkeit aus, erhält sie weiterhin ihr ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1.1 Der objektive Tatbestand

Rz. 9 Gem. § 32 Abs. 1 können folgende Verstöße gegen die Vorgaben des MuSchG als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden: § 32 Abs. 1 Nr. 1 Zuwiderhandlungen gegen Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung (§§ 3, 4, 5, 6, 13, 16 MuSchG), § 32 Abs. 1 Nr. 2 Nichtgewährung der Ruhezeit (§ 4 Abs. 2 MuSchG), § 32 Abs. 1 Nr. 3 Verstöße gegen Tätigkeitsverbote (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, ... mehr

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Kindergeld / 7.4 Nicht als arbeitsuchend gemeldet

Ein Kind, das zwar Arbeitslosengeld II bezieht, jedoch nicht als arbeitsuchend gemeldet ist, weil ihm aufgrund seiner familiären Situation die Ausübung einer Tätigkeit nicht ohne Weiteres zumutbar war, erfüllt nicht die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demzufolge besteht kein Kindergeldanspruch.[1] Eine Berücksichtigung als Arbeitsuchender ist jedoch auch da... mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung – im Inland oder Ausland – mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann.[1] Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmögl... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.3 Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen

Hier kommen bspw. in Betracht: eine fehlende erforderliche Erlaubnis, ein Verstoß gegen Beschäftigungsverbote (z. B. auch nach dem MuSchG oder dem JArbSchG) bzw. gegen die Melde- und Beitragspflichten aufgrund sozialrechtlicher Vorschriften. mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 5 Zuschüsse zu Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit quarantänepflichtigen Infektionen

Arbeitnehmer, denen im Zusammenhang mit einer quarantänepflichtigen Infektion – ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein, ein behördliches Beschäftigungsverbot oder eine Quarantäne auferlegt wird, erhalten bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Die Entschädigung wird in den ersten 6 Wochen der behördlichen Maßnahme i. H. d. durchschnittlichen Nettoverdienstes gezahlt, anschlie... mehr

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Mutterschutzlohn / 1.1 Beschäftigungsverbote

Zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind sieht das MuSchG neben den Schutzfristen von § 3 MuSchG verschiedene Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung vor. Diese Verbote umfassen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, die potenziell gesundheitsschädlich für die Schwangere oder das ungeborene Kind sein könnten. Der Anspruch auf Mutterschutzlohn bes... mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe... mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe... mehr

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Mutterschutzlohn / 1.4 Höhe des Mutterschutzlohns

Gemäß § 18 Satz 2 MuSchG ist als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist gemäß § 18 Satz 4 MuSchG das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten 3 Monate der Beschäfti... mehr

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Mutterschutzlohn / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Dabei zielt es darauf ab, dass Frauen während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit ihre Tätigkeit grundsätzlich – ggf. unter angepassten Bedingungen – fortsetzen können. Beschäf... mehr

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Mutterschutzlohn / 1 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Schülerinnen und Studentinnen sind aufgrund von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG nicht anspruchsberechtigt. 1.1 Beschäftigungsver... mehr

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Mutterschutzlohn / 3 Erstattung im Wege des U2-Verfahrens

Die Krankenkassen erstatten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AAG den Arbeitgebern in vollem Umfang das vom Arbeitgeber nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt. Auf Antrag werden auch die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die auf den Mutterschutzlohn entfallen, erstattet (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG). Zur Finan... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene... mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun... mehr

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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz [1], Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitge... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand... mehr

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Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3–16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgemeines... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschutz / 8 Mutterschutzlohn

§ 18 MuSchG gewährt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber als Mutterschutzlohn bei bestimmten Beschäftigungsverboten zur Verdienstsicherung. Der Anspruch ist auf den Durchschnittsverdienst der 3 Monate vor Beginn des Monats weiterzuzahlen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Mehrarbeitsvergütungen und Zulagen sind auch dann zugrunde zu legen, wenn... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.1 Minimierungsgebot

Gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Normiert ist hier folglich ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Im Idealfall sollen folglich Gefährdungen erst gar nicht entstehen können. So ist z. B.... mehr

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Mutterschutz / 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Der Arbeitgeber hat bei Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes und bei Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Schwangeren sowie der stillenden Mütter zu treffen.[1] Arbeitsplatz ist umfassend i. S. v. § 2 ArbStättV die Beschäftigungsstelle, einschließlich des betrieblichen Umfelds und der technischen Einrichtu... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.8 Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Grundsätzlich sind die spezifischen Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen gesondert zu berücksichtigen[1] . Es können sich daraus auch geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf die Umsetzung des Arbeitsschutzes ergeben. Dies kann allerdings diskriminierungsrechtliche Relevanz aufweisen[2] . Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifische ... mehr

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Mutterschutz / 4 Mitteilungspflicht

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.[1] Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht. Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls ... mehr

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Mutterschutz / 11 Urlaub

Eine Kürzung des Urlaubs darf für die Dauer der Schutzfristen oder Zeiten eines Beschäftigungsverbots nicht vorgenommen werden. mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.3 Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen

Hier kommt bspw. in Betracht eine fehlende erforderliche Erlaubnis, ein Verstoß gegen Beschäftigungsverbote (z. B. auch nach dem MuSchG oder das JArbSchG) bzw. gegen die Melde- und Beitragspflichten aufgrund sozialrechtlicher Vorschriften. mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 3.1 Allgemein

Um Gesundheitsdaten von Beschäftigten und damit personenbezogene Daten besonderer Kategorien rechtswirksam verarbeiten zu können, bedarf es für den Arbeitgeber einer passenden Rechtsgrundlage. Denn die DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien ist g... mehr