Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigungsverbot

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.3 Dauer

Der Anspruch der Arbeitnehmerin entsteht mit dem Tag, an dem das Beschäftigungsverbot greift, die Arbeitnehmerin also nicht mehr oder unter geänderter Beschäftigungs- oder Entlohnungsart mit Entgeltminderungen arbeitet. Der Anspruch besteht nicht für solche Zeiten, in denen das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz nicht alleinige Ursache für den Wegfall der Arbei...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2 Gesundheitsschutz

2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.3 Allgemeine Maßnahmen

§ 9 MuSchG regelt die allgemeinen Maßnahmen. Neben den geforderten Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. In § 9 Abs. 3 MuSchG ist die weitergehende Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 4 Stillzeit

Stillenden Müttern ist die erforderliche Stillzeit zu gewähren, wenn sie das verlangen. Der Arbeitgeber muss auf Verlangen in jedem Fall mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zum Stillen freigeben.[1] Arbeitet die Arbeitnehmerin zusammenhängend mehr als 8 Stunden, soll der Arbeitgeber ihr auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindest...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1] Auf Antrag verlängert sich die 8-wöch...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.2 Betrieblicher Gesundheitsschutz nach § 11 MuSchG

Nach § 11 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (Pflicht zu betrieblichem Gesundheitsschutz). Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 4.2 Erholungsurlaub

Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten für den Anspruch auf Erholungsurlaub als Beschäftigungszeiten.[1] Mutterschutzzeiten sollen also für die Wartezeit bei Beginn des Arbeitsverhältnisses[2] ebenso mitzählen wie beim Anspruch auf Teilurlaub.[3] Urlaub, den die Arbeitnehmerin vor Beginn der Mutterschutzfristen oder eines anderen Beschäftigun...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1.2 Teilweises oder völliges Aussetzen mit der Arbeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht sowohl, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund der Beschäftigungsverbote mit ihrer Arbeit vollständig aussetzen muss, als auch, soweit die Beschäftigung nur teilweise verboten wird. Gleichfalls entsteht ein Anspruch, wenn die Beschäftigung wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots gewechselt werden muss. Dabei genügt ein...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 4.1 Gratifikationen

Die Entgeltersatzleistungen nach §§ 18 und 20 MuSchG erfassen einmalig im Jahr gezahltes Entgelt wie Gratifikationen nicht. Einmalzahlungen sind also nicht schon nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften weiter zu gewähren. Andere gesetzliche Vorschriften existieren nicht. Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Seit dem Urteil vom 12.7.1995 sind Zeiten d...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1.1 Unter den Geltungsbereich des § 1 MuSchG fallende Frauen

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung können nur Frauen haben, die unter den Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 MuSchG fallen.mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts sind in § 18 MuSchG geregelt. 1.1.1 Unter den Geltungsbereich des § 1 MuSchG fallende Frauen Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung können nur Frauen haben, die unter den Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 MuSchG fallen. 1.1.2 Teilweises oder völliges Aussetzen mit der Arbeit Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ent...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.4 Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Bis zum 31.12.2005 wurden die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschutzlohn und für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld für Kleinbetriebe über ein Umlageverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) erstattet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unter Geltung des Ausgleichsverfahrens nach dem LFZG für verfassungswidrig erklärt hatte[1], wurd...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1.4 Kein konkurrierender Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht, wenn die Arbeitnehmerin zum Bezug von Mutterschaftsgeld nach Maßgabe des § 19 MuSchG und der §§ 24c, 24i SGB V berechtigt ist. Das gilt sowohl dann, wenn die Arbeitnehmerin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, als auch dann, wenn sie mangels Mitgliedschaft Mutterschaftsgeld in entsprechender Anwendung der Vorschrift...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.2 Verhältnis der Einschränkungen nach § 4 zu den Beschäftigungsverboten nach § 3

Rz. 46 Die einschränkenden Beschäftigungsverbote nach §§ 4-8 MuSchG verbieten nur die Beschäftigung mit bestimmten Arbeitstätigkeiten und zu bestimmten Zeiten. Sie heben die Arbeitspflicht der Arbeitnehmerin, anders als ein Beschäftigungsverbot nach § 3, nicht generell auf. Der Arbeitgeber darf vielmehr der Arbeitnehmerin, die von einem Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG b...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Beschäftigungsverbote

Rz. 39 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 wirken unmittelbar und verpflichten den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie wegen eines ärztlichen Verbots oder wegen der vorgeburtlichen Frist von 6 Wochen bestehen. Die Beschäftigungsverbote sind zwingendes Recht. Ein Verstoß hiergegen ist als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 EUR belegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MuSc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 Das Mutterschutzgesetz ist im 2. Abschnitt unterteilt in 3 relevante Unterabschnitte zum Gesundheitsschutz. Zunächst in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) mit Regelungen zu Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Beschäftigungsverboten, Lage und Dauer der Arbeitszeiten, Vorschriften zu Mehrarbeit, Verbot der Nachtarbeit, Verbot von Sonn- und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Ausfallzeit, Urlaubsanspruch und Vergütung

Rz. 34 Während des Arbeitsausfalls infolge des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs aufgrund oder für die Dauer der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.[1] Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen und Gründen der Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1)

Rz. 5 Der Begriff "Schutzfrist vor der Entbindung" wird in § 3 Abs. 1 gesetzlich bestimmt. Der Arbeitgeber darf eine Schwangere 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen. Die Regelung übernimmt redaktionell überarbeitet den Regelungsgehalt des früheren § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 MuSchG a. F. Dieses Beschäftigungsverbot ist dispositiv. Die Schwangere kann sich durch ausdr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5)

Rz. 30a Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz vom 24.2.2025[1] wurde Absatz 5 neu eingefügt und regelt seit 1.6.2025 eine gestaffelte Schutzfrist nach einer Fehlgeburt. Vorausgegangen war eine umfassende gesetzgeberische Diskussion, ausgelöst durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und damit verbundener Handlungsbedarf. Das BVerfG hatte zwar eine Verfas...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 6 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht (wobei das Mutterschutzgesetz nach § 1 Abs. 4 für jede "Person gilt, die schwanger ist"). Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eiz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Fristenberechnung

Rz. 24 Vorzeitig ist eine Geburt immer dann, wenn sie tatsächlich kalendarisch vor dem errechneten Geburtstermin liegt, aber keine Frühgeburt mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm vorliegt. Bei einer Frühgeburt sowie bei diesen sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist zusätzlich um den Zeitraum nach § 3 Abs. 1 Satz 3, der vor de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Besonderheiten bei Schul- und Ausbildungssituationen (§ 3 Abs. 3)

Rz. 25 Nach Abs. 3 sind für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt, ebenfalls Schutzfristen vorzusehen. Der Gesetzgeber will den Schülerinnen und Studentinnen jedoch ermöglichen, auf die nachgeburtliche Schutzfrist zu verzichten, sollten sie eine schnelle Fortsetzung ihrer schulische...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.1 Mutterschutz und Abschiebung

Rz. 45 Nach § 3 Abs. 1 dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden; das Beschäftigungsverbot dauert i. d. R. bis 8 Wochen nach der Entbindung. Diese Regelung und die darin zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung zieht auch für den Fall einer drohenden durch die Ausländerbehörde verfügten Abschiebung in ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Die Erklärung zur Weiterarbeit nach Tod des Kindes (§ 3 Abs. 4)

Rz. 29 Der Arbeitgeber darf eine Frau nach dem Tod ihres Kindes bereits nach Ablauf der ersten 2 Wochen nach der Entbindung beschäftigen, wenn 2 Voraussetzungen geben sind. Zum einen muss die Frau dies ausdrücklich verlangen und ein ärztliches Zeugnis darf dem nicht widersprechen. Es ist dabei unerheblich, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt der Tod des Kindes festg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.4.3 Variable Vergütung in Mutterschutz und Elternzeit

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschutzzeiten zeitweise keine Arbeitsleistung erbracht haben, von der Gewährung von Gratifikationen auszuschließen, wenn diese in diesem Jahr geleistete Arbeit vergüten soll. Insofern besteht weitgehend Gleichbehandlung mit der Entgeltfortzahlung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Allgemeines

Rz. 7 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar für den arbeitsrechtlichen Schutz (z. B. Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigungsverbot

Zusammenfassung Begriff Beschäftigungsverbote untersagen den Arbeitsvertragsparteien eine konkrete Tätigkeit, ohne dass das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet wird. Beschäftigungsverbote finden sich in arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen (vereinzelt auch in Tarifverträgen), sie wirken privatrechtlich und führen u. U. zum meist vorübergehenden Ruhen der Hauptleistungspflichten ...mehr

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Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

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Beschäftigungsverbot / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungsverbote untersagen den Arbeitsvertragsparteien eine konkrete Tätigkeit, ohne dass das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet wird. Beschäftigungsverbote finden sich in arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen (vereinzelt auch in Tarifverträgen), sie wirken privatrechtlich und führen u. U. zum meist vorübergehenden Ruhen der Hauptleistungspflichten (anders aber z....mehr

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Ausbildung / 2.3.5.3 Praktische Ausbildung an Tagen eines theoretischen betrieblichen Unterrichts

§ 7 Abs. 3 TVA-L BBiG enthält ein Beschäftigungsverbot für die Tage, an denen der Auszubildende an einem theoretischen betrieblichen Unterricht von mindestens 270 tatsächlichen Unterrichtsminuten teilnimmt. Wird die Grenze von 270 Minuten überschritten, darf der Auszubildende an diesem Tag nicht mehr zur praktischen Ausbildung herangezogen werden. Bei der Feststellung, ob di...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

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Ausbildung / 2.3.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8 Abs. 1), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 13) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 16 Abs. 2 Satz 1 TVA-L BBiG genannten B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.2.3 Praktische Ausbildung an Tagen eines theoretischen betrieblichen Unterrichts

§ 7 Abs. 3 TVAöD enthält ein Beschäftigungsverbot für die Tage, an denen der Auszubildende an einem theoretischen betrieblichen Unterricht von mindestens 270 tatsächlichen Unterrichtsminuten teilnimmt. Wird die Grenze von 270 Minuten überschritten, darf der Auszubildende an diesem Tag nicht mehr zur praktischen Ausbildung herangezogen werden. Bei der Feststellung, ob die Gre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.9.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVAöD genannten Bezüge, kann für den ...mehr

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Arbeitszeit / 3.1 Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich dabei auch auf Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienste, Inanspruchnahme von Rufbereitschaften, Ausbildungs- und Reisezeiten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Zeiten arbeitszeitschutzr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.4 Leistungsvermögen des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.[1] Rechtsprechung und Lehre unterscheiden diese Einschränkung nach Leistungswille und Leistungsvermögen. Fehlt dem Arbeitnehmer der Wille, die geschuldete Arbeit zu erbringen, so kann er nicht seinerseits vom Arbeitgeber Entgel...mehr

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Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.4 Unterbrechungen, Verlängerungen

Im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer sind gem. § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG auf die jeweilige Dauer eines nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG befristeten Arbeitsverhältnisses folgende Zeiten nicht anzurechnen: Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder ei...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Beschäftigt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonn- und Feiertagen, ohne dass für ihn eine der im Katalog des § 10 ArbZG festgeschriebenen Ausnahmen vorliegt[1]; einen Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Ausgleichsvorschriften für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gemäß § 11 ArbZG [2]; einen Arbeitnehmer entgegen einer Rechtsverord...mehr