Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigungsverbot

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verfall von Urlaubsansprüchen bei Elternzeit

Leitsatz § 24 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG beinhalten keine Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, sondern eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahres. Vor Ablauf des danach zu bestimmenden Urlaubsjahres kann ein Verfall von Urlaubsansprüchen nicht eintreten. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 2014 als Verkäuferin beschäftigt. Laut des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tar... mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.3 Steuerfreie Lohnersatzleistungen

Das Kurzarbeitergeld einschließlich Saisonkurzarbeitergeld, das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III (seit 2024), der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, die Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektions... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterhalt während der Mutterschutzfrist nach I.

Rn 1 I gewährt einen Unterhaltsanspruch für die Zeit, in der die Mutter gem §§ 3 II, 6 I MuSchG einem Beschäftigungsverbot unterliegt, also sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob die Bedürftigkeit durch Schwangerschaft oder Entbindung bedingt ist, setzt also keine Kausalität voraus (BGH FamRZ 98, 541). Rn 2 Die Vorsc... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsmängel des Vertrags.

Rn 57 Auch für den Arbeitsvertrag gelten die §§ 134 und 138. Typische Anwendungsfälle von § 134 sind etwa Verstöße gg europa- und verfassungsrechtliche Grundrechte (zB geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung entgegen Art 157 AEUV und Art 3 GG, BAG NZA 96, 653 [BAG 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94]) oder nationale Verbotsgesetze (zB Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG, BAG BeckRS 1... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befristung ohne Sachgrund.

Rn 15 Die Befristung des Arbeitsverhältnisses kann gem § 14 II TzBfG ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren wirksam vereinbart werden, sofern mit demselben ArbG (BAG NZA 16, 758; 15, 1507 [BAG 24.06.2015 - 7 AZR 452/13]) noch kein Arbeitsverhältnis (nicht: Leiharbeitsverhältnis, BAG 5.4.23 – 7 AZR 224/22; Berufsausbildungsverhältnis, BAG NZA 12, 255 [BAG 21.09.2011 - 7... mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.1 Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 8 Für die Leistungsfortzahlung ist nicht erheblich, an welcher Krankheit der Arbeitslose leidet oder ob es sich um eine Wiederholungserkrankung handelt; die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit muss aber unverschuldet sein. Das kann z. B. bei sog. gefährlichen Sportarten zweifelhaft sein (Bungee-Springen, Kick-Boxen), wenn die Erkrankung auf einer Verletzung während d... mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.1 Grundsatz des Abs. 1

Rz. 3 § 140 regelt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen abschließend. Weitere Zumutbarkeitsregelungen enthält das SGB III insoweit nicht. Im Gegensatz zu früherem Recht (bis 31.3.1997) wird die Zumutbarkeit von Beschäftigungen nicht mehr (auch) in einer Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (vgl. § 373 Abs. 5) bestimmt. Die Vorschrift gilt nicht für die... mehr

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Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen zu erfolgen

Leitsatz Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Urlaubskonto des Klägers 9 Urlaubstage gutzuschreiben, die für gesetzliche Feiertage sowie für den 24. und 31. Dezember als Urlaubstage angerechnet worden sind. Die Beklagte betreibt einen Rettungsdienst mit durchgehendem... mehr

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Urlaub / 4.14 Urlaub und Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz kennt in den §§ 3 und 16 MuSchG generelle tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote. In diesen Zeiten darf die Person nicht beschäftigt werden. Ist in diesen Zeiten bereits Urlaub geplant, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zur Nachgewährung des Urlaubs verpflichtet ist. Während das Bundesarbeitsgericht in der früheren Rechtsprechung noch davon a... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar... mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit soll in der Regel sowohl die Voraussetzungen für einen kunden- und bedarfsgerechten Einsatz der Arbeitszeit schaffen als auch den Interessen der Arbeitnehmer zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und außerberuflichen Verpflichtungen entgegenkommen. Strategien der betrieblichen Arbeitszeitflexibilisierung zielen dabei vor... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG Vorbemerkungen §§ 18 bis 25 MuSchG

Abschnitt 4 Leistungen Eine Frau, die infolge Schwangerschaft oder Stillzeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, erhält für die Ausfallzeiten Entgelt bzw. Entgeltersatzleistungen. Dabei wird nach verschiedenen Tatbeständen unterschieden; die Leistungen werden unterschiedlich berechnet und finanziert. Kann die Frau die Arbeitsleistung wegen eines Beschäftigungsverb... mehr

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Arbeitsausfall / 5 Leistungsfähigkeit

Der Beschäftigte muss jedoch willens und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen.[1] Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten über § 615 BGB daher keinen zusätzlichen Entgeltanspruch.[2] Allerdings hat das BAG[3] in seinem Urteil vom 24.9.2014 angedeutet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit selbst dann beweisbelastet sein könnte, wenn eine Verpflichtung zu... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.2 Fehlerfolgen bei Verstößen gegen § 75 LPVG BW

Wird der Personalrat entgegen § 75 LPVG BW nicht oder nicht richtig beteiligt, stellt sich stets die Frage, welche Rechtsfolge dies für die getroffene Personalmaßnahme hat. Erstaunlicherweise bestimmt das LPVG BW dies an keiner Stelle. Man muss unterscheiden: Handelt es sich bei der Personalmaßnahme um einen Verwaltungsakt, so führt die unterbliebene / fehlerhafte Personalrat... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Maßgeblich für die erstgenannte Schutzfrist ist zunächst der voraussichtliche Tag der Entbindung. Die Entbindung ist in § 2 Abs. 6 ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Mutterschutz / 3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes können erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote gelten. Die Schutzfristen betragen insoweit grundsätzlich 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Entbindung. Konkret wird an den voraussichtlichen Tag der Entbindung angeknüpft. Die Schutzfrist vor der Entbindung kann sich damit ggf. verlängern bzw. verkürzen. Solche erheblichen Beschäftigun... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.2 Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Sofort nach Kenntnisnahme von der Schwangerschaft muss er deswegen die Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau nach Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen beurteilen und dabei die speziellen Beschäftigungsbeschränkungen un... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.4 Rechte der Arbeitnehmerin

Es gibt weitergehende Schutzrechte der Arbeitnehmerin: Ersatzarbeitsplatz Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann die Pflicht des Arbeitgebers resultieren, der Arbeitnehmerin einen ihrem Zustand entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten. Das kann in der Praxis problematisch sein, wenn der Arbeitsplatz aufgrund seiner tatsächlichen Gegebenheiten eine derartige Möglichkeit... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Mutterschutz / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Sofort nach Kenntnisnahme muss der Arbeitgeber die zuständige Aufsichtsbehörde (staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsämter) informieren. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Tätigkeit der Arbeitnehmerin nicht gefährdet werden. Nach § 10 MuSchG i. V. mit § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitsplatz bei der Gefährdungs... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.1 Definition

Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten zu beachten. Zentrale Norm ist das zum 1.1.2018 vollständig novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG), das s... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 2 FAQs

1) An allen unseren Arbeitsplätzen finden Gefährdungsbeurteilungen statt. Muss tatsächlich im Fall einer Schwangerschaft nochmals eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden? Nach der Neuregelung des MuSchG muss ab 1.1.2018 im Rahmen jeder Gefährdungsbeurteilung auch die mutterschutzrechtliche Seite beachtet werden – unabhängig davon, ob ein konkreter Mutterschutz ansteht oder ni... mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / Zusammenfassung

Überblick Die Einhaltung der Normen, die schwangere Frauen im Arbeitsleben schützen, ist in der täglichen betrieblichen Praxis nicht immer einfach. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mutterschutzes erfordern eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen im konkreten Einzelfall. Schwangere Frauen dürfen aufgrund spezifischer Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nu... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.6 Beschäftigungsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, bis zum Ablauf von 12 Woc... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot

Stellt der Arzt (kann auch der Hausarzt sein) fest, dass die Gesundheit einer schwangeren Frau oder ihres Kindes bei einer Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist, kann er ein Beschäftigungsverbot verhängen (§ 16 Abs. 1 MuSchG). Wichtig Keine Beschäftigungsverbote durch Hebamme Die Hebamme kann zwar das Bestehen einer Schwangerschaft feststellen, sie ist aber nicht befugt, e... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.4 Beschäftigungsverbot nach Ablauf des 5. Monats

Schwangere Frauen dürfen nach Ablauf des 5. Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie überwiegend bewegungsarm ständig stehen müssen, nicht beschäftigt werden, soweit diese Tätigkeit täglich 4 Std. überschreitet (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 MuSchG). Gemeint ist hier ein längeres bewegungsarmes Stehen an einem Platz, sowie Stehen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit au... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.3 Beschäftigungsverbot aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung

Als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber feststellen, dass eine Weiterbeschäftigung hinsichtlich Art und Umfang der bisherigen Tätigkeiten nicht mehr zulässig ist. Er darf dann der Arbeitnehmerin eine andere Tätigkeit zuweisen oder die Arbeitszeit nach Lage und Dauer ändern. Dabei sind allerdings die Grenzen zu beachten, die sich aus ... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.5 Beschäftigungsverbot in den letzten 6 Wochen vor der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt; die Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Wichtig Fristbeginn Maßgeblich für die Bestimmung der 6-Wochen-Fris... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.7 Gestaffeltes Beschäftigungsverbot bei Fehlgeburt

Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt, bis zum Ablauf von 2 Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder bis zum Ablauf von 6 Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder bis zum Ablauf von 8 Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Sch... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3 Beschäftigungsverbote

Der folgende Überblick zeigt die verschiedenen Beschäftigungsverbote: Infographic 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot Stellt der Arzt (kann auch der Hausarzt sein) fest, dass die Gesundheit einer schwangeren Frau oder ihres Kindes bei einer Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist, kann er ein Beschäftigungsverbot verhängen (§ 16 Abs. 1 MuSchG). Wichtig Keine ... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten

Ein Beschäftigungsverbot darf keinen Verdienstausfall zur Folge haben, d. h. die Schwangere erhält weiterhin ihre Vergütung vom Arbeitgeber als Mutterschutzlohn. Der Verdienst wird solange weitergezahlt, bis Mutterschaftsgeld bezogen wird (vgl. Abschn. 5.3). Der Mutterschutzlohn errechnet sich aus dem Durchschnitt der Vergütung der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor ... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.2 Betriebliche Beschäftigungsverbote vom Beginn der Schwangerschaft an

Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau folgende Tätigkeiten und Arbeiten nicht ausüben lassen: Tätigkeiten i. S. des § 11 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 MuSchG (belastende Arbeitsumgebung, körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkungen); Akkordarbeit oder sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werd... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Fürsorge aus dem Grundgesetz umgesetzt. Der Arbeitgeber hat dabei unterschiedliche Pflichten: Gesetzliche und ärztliche Beschäftigungsverbote sind zu beachten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, was auch zu einer völligen Freistellung der Frau von der Tätigke... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 7.3 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Verstößt der Arbeitgeber gegen Handlungspflichten, wie sie in den vorstehenden Ausführungen dargestellt worden sind, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Handelt er vorsätzlich und gefährdet er dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes (insbesondere Beschäftigung einer Frau trotz Beschäftigungsverbot oder ohne erf... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 5.6 Erholungsurlaub

Zeiten der Beschäftigungsverbote gelten als Beschäftigungszeiten und müssen in die Berechnung des Urlaubsanspruchs mit einbezogen werden (§ 24 MuSchG). Nicht oder nicht vollständig genommener Urlaub kann nach dem Ende des Beschäftigungsverbots und nach Ablauf der Schutzfristen im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr beansprucht werden. mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.1.2 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Der Arbeitgeber muss die Aufsichtsbehörde (i. d. R. staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) unverzüglich benachrichtigen (§ 27 Abs. 1 MuSchG), 1. wenn eine Frau ihm mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt (sofern er die Aufsichtsbehörde noch nicht über die Schwangerschaft dieser Frau benachrichtigt hat), 2. wenn er beabsichtigt, eine schwangere oder st... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 192 GVG – [Mitwirkende Richter].

Gesetzestext (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben. (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden. Rn 1 Z... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 11 Als Arbeitseinkommen iSv Abs 2 erfasst werden alle Vergütungen aus Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnissen, welche die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. Erforderlich ist die Verwertung der Arbeitskraft, weswegen nur die Ansprüche natürlicher Personen erfasst werden. Die Vergütungen müssen aus nichtkapita... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2 Anwendungsbereich und zeitlicher Rahmen

Das Gesetz schützt Frauen die in einem Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV stehen (bei Beamtinnen gelten besondere Regelungen im Beamtenrecht), unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV vorliegt – einer der Ziffern 1 bis 8 des § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG zuzuordnen sind, insbesondere Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Pra... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung - Nachwirkende Arbeitnehmereigenschaft nach der Geburt des Kindes

Die den Kindergeldanspruch einer aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung nicht mehr erwerbstätigen EU-Ausländerin begründende nachwirkende Arbeitnehmereigenschaft endet nach Ablauf eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Geburt des Kindes. Dieser in § 4a Abs. 6 Nr. 3 FreizügG/EU genannte Zeitraum einer für das Daueraufenthaltsrecht unschädlichen Abwesenheit eignet... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Auf die Behandlungsbedürftigkei... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris... mehr