Überblick
  • Die Einhaltung der Normen, die schwangere Frauen im Arbeitsleben schützen, ist in der täglichen betrieblichen Praxis nicht immer einfach.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mutterschutzes erfordern eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen im konkreten Einzelfall.
  • Schwangere Frauen dürfen aufgrund spezifischer Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nur eingeschränkt beschäftigt werden. Die somit festzulegenden – auf den Einzelfall bezogenen – Arbeitsschutzmaßnahmen sind das Ergebnis einer spezifischen – gesetzlich vorgeschriebenen – Gefährdungsbeurteilung.
  • Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann fatale Folgen für die Gesundheit der schwangeren Frau und des Kindes haben, hat jedoch auf alle Fälle erhebliche Konsequenzen für den Arbeitgeber, da eine engmaschige Überwachung stattfindet.
  • Die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann – wie in allen Bereichen des Arbeitsschutzes – delegiert werden.

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