Begriff

Mit Hepatitis wird eine Entzündung der Leber bezeichnet, die verschiedene Ursachen wie div. Erreger, Vergiftungen und Verletzungen haben kann. Im Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung sind die "klassischen" Virushepatitiden, deren unterschiedliche Formen mit den Buchstaben A bis E bezeichnet werden. Insbesondere Hepatitis A und B können im Rahmen von bestimmten Arbeitsprozessen erworben und übertragen werden. Vor allem im Gesundheitswesen und bei der Lebensmittelverarbeitung sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen daher wesentlich zum Schutz von Beschäftigten und Patienten bzw. Kunden/Konsumenten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Alle klassischen Virushepatitiden gehören zu den meldepflichtigen Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), d. h., der behandelnde Arzt muss eine Infektion namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Es gelten auch die weiteren Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, z. B. bestimmte Beschäftigungsverbote oder -einschränkungen, Mitwirkungs- und Unterweisungspflichten usw.

Wenn am Arbeitsplatz eine Infektionsgefährdung durch Hepatitis-Erreger besteht, greift zudem die Biostoffverordnung mit den dazugehörigen TRBA. In Abhängigkeit von Übertragungsrisiko und Schwere der Erkrankung werden den einzelnen Hepatitis-Formen darin unterschiedliche Risikostufen zugeordnet. Dementsprechend muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen und die dazugehörigen Maßnahmen bestimmen.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) schreibt Pflichtvorsorge vor im Hinblick auf die Virushepatitis für bestimmte Tätigkeitsbereiche im Gesundheitswesen, im Forschungs- und Untersuchungsbereich sowie in der Abwasserwirtschaft.

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