Konsultationsvereinbarung zu Entgeltfortzahlungen mit Österreich
Das BMF hat diese Vereinbarung nun im Rahmen eines Schreibens veröffentlicht und betont, dass mit dieser in der Vergangenheit aufgetretene Probleme bei der Behandlung von Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz in Österreich vermieden werden sollen.
BMF, Schreiben v. 5.11.2018, IV B 3 - S 1301-AUT/07/10018.
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