Konsultationsvereinbarung zu Entgeltfortzahlungen mit Österreich

Zwischen Deutschland und Österreich wurde eine Konsultationsvereinbarung getroffen, da in der Vergangenheit im Hinblick auf eine mögliche Doppelbesteuerung Probleme bei Entgeltfortzahlungen aufgetreten sind.

Das BMF hat diese Vereinbarung nun im Rahmen eines Schreibens veröffentlicht und betont, dass mit dieser in der Vergangenheit aufgetretene Probleme bei der Behandlung von Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz in Österreich vermieden werden sollen.

BMF, Schreiben v. 5.11.2018, IV B 3 - S 1301-AUT/07/10018.