Keine Entschädigung für Arbeitnehmer nach Grippeimpfung

Ein Arbeitnehmer hat nach einer Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf Entschädigung für mutmaßliche gesundheitliche Folgen einer freiwilligen Grippeschutzimpfung, die von seinem Arbeitgeber angeboten wurde.

Ein Arbeitsunfall im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung liege nicht vor, heißt es in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.

Keine Impfverpflichtung durch Tarif- oder Arbeitsvertrag

Der Kläger sei weder aufgrund des Tarif- oder Arbeitsvertrags verpflichtet gewesen, an der Impfung teilzunehmen, noch sei er dazu angewiesen worden. Die Vorstellung des Klägers, durch die Impfung auch den Interessen des Arbeitgebers zu dienen, genüge nicht, um einen Versicherungsschutz zu begründen, heißt es in dem Urteil weiter.

Grippeimpfung: Berufsgenossenschaft lehnte Entschädigung ab

Der Kläger arbeitete nach Angaben des Gerichts als Gastronomieleiter bei einer Firma, die die Küche eines Krankenhauses betreibt. Bei ihm habe sich einige Jahre nach der Impfung eine Krankheit entwickelt, die er auf die Impfung zurückführte. Die beklagte Berufsgenossenschaft hatte seinen Antrag auf Entschädigungsleistungen abgelehnt. Die Klage des Mannes vor dem Sozialgericht hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landessozialgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021, Az: L 2 U 159/20)

dpa

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