Überblick

Kann der Arbeitgeber trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers einfordern? Und wie gestaltet es sich, wenn der Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit arbeiten bzw. früher als in seiner AU-Bescheinigung prognostiziert an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag geprüft.

Dabei werden zunächst der Begriff der Arbeitsunfähigkeit, Funktion und Grenzen eines ärztlichen Attests sowie der Mythos der "Gesundschreibung" erläutert.

Anschließend werden die gegenseitigen Fürsorgepflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aus arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Perspektive dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrechtlich ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als vertragliche Nebenpflicht zu berücksichtigen, § 241 Abs. 2 BGB. Die gesetzliche Regelung findet sich für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

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