Rentenbescheide mit Begründungsmangel
Der beklagte Rentenversicherungsträger gewährte der Klägerin Altersrente und fügte den Bescheiden die Anlagen "Berechnung der Rente", "Versicherungsverlauf" und "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" bei. Im Widerspruch bat die Klägerin um nachvollziehbare Berechnungsunterlagen.
Nicht nachvollziehbarer Rentenbescheid
Nach Übersendung der weiteren Anlagen erklärte die Klägerin ihren Widerspruch für erledigt und beantragte die Erstattung der im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten. Der beklagte Rentenversicherungsträger lehnte dies ab. Der Widerspruch sei nicht erfolgreich gewesen und die Bescheide seien bereits vor der Übersendung der weiteren Anlagen ausreichend begründet gewesen. Das SG Aachen gab sah dies jedoch anders und gab der Klägerin Recht.
Begründungspflicht im Rentenbescheid
Das LSG hat die Berufung des beklagten Rentenversicherungsträgers zurückgewiesen. Dieser habe etwa im Jahr 2015 begonnen, das Design der Rentenbescheide dadurch zu verändern, dass er sie persönlicher und verständlicher formulieren und ansprechender gestalten wollte, insbesondere durch Verzicht auf den Versand bestimmter Anlagen zugunsten von erläuternden Texten. Das LSG vertrat den Standpunkt, dass die Reform des Designs ihre Grenze - u.a. in der Begründungspflicht (§ 35 Abs. 1 SGB X) - finde. Es sei nicht möglich, den Text eines Rentenbescheides dadurch zu verschlanken, dass man komplexe, für den Laien kaum verständliche Regelungen auf Kosten der Nachvollziehbarkeit weglasse. Konkret fehle eine ausreichende Begründung. Denn auch die Anlagen "Berechnung der Entgeltpunkte aus den Beitragszeiten", "Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten" und "Versorgungsausgleich" seien wesentliche Begründungselemente, ohne die die "Berechnung der Rente", die lediglich die Summe der Entgeltpunkte mitteile, für Versicherte nicht verständlich sei. Insbesondere könnten die Klägerin nicht nachvollziehen, aufgrund welcher Berechnungsgrundlagen sich die mitgeteilte Rentenhöhe ergebe und ob die von ihnen in den sich aus dem Versicherungsverlauf ergebenden Zeiträumen erzielten Einkünfte zutreffend der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt worden seien.
Das LSG hat die Revision zugelassen.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
951
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
660
-
Neue Arbeitsverhältnisse
433
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
348
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
312
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
273
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
242
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
217
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
197
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
184
-
Trend zu immer jüngerem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit
10.04.2026
-
Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
08.04.2026
-
G-BA ermöglicht Off-Label-Behandlung für Long-COVID-Patienten
07.04.2026
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
24.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026