Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.13 Reformprogramm der Koalition

Gesetzestitel: Programm für Aufschwung und Beschäftigung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.16 Mutterschutz

Gesetzestitel: Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten (Mutterschutzanpassungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.4 Berufsvalidierung und Digitalisierung in der Ausbildung

Gesetzestitel: Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Wichtige Elemente des Gesetzesentwurfs sind u.a. folgende: B...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.15 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

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Gesetzesradar / 1.15 Reformprogramm der Koalition

Gesetzestitel: Programm für Aufschwung und Beschäftigung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.10 Mutterschutz

Gesetzestitel: Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten (Mutterschutzanpassungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.9 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.2 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

Als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kommen die Renten der "Deutschen Rentenversicherung" sowie der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" in Betracht.[1] Diese Renten unterliegen mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht. Unter Zahlbetrag der Rente ist der – unter Anwendung aller Versagens- oder Nichtleistungsvorschriften – zur Auszahlung kommende Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 2 Teilzahlung

Der Abfindungsbetrag kann als Beitrag voll oder teilweise an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Wird zunächst nur ein Teilbetrag der Abfindungssumme eingezahlt, können zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren Beträge von der Abfindungssumme eingezahlt werden, weil Teilzahlungen nicht zulässig sind. Praxis-Beispiel Einzahlung eines Teilbetrags einer Abfindung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.2 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Wer die gesetzliche Altersgrenze der Rentenversicherung erreicht hat, kann bei Bedarf diese Leistungsform erhalten. Dies gilt ebenfalls für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.mehr

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Private Krankenversicherung... / 1 Arbeitsunfähigkeit

Privat Krankenversicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit für die vereinbarte Zeit eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach wird privates Krankentagegeld gezahlt – sofern dies Bestandteil des Vertrags ist. Mit dem Ende der Gehaltsfortzahlung endet allerdings bei privat Versicherten auch die Rentenversicherungspflicht – im Unterschied zur Rentenversicherungspflicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 4 Leistungen auf Antrag

Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung, der sozialen Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Sie werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht von Amts wegen erbracht. Um eine Leistung zu erhalten, reicht es nicht allein aus, wenn die Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden. Allerdings müssen viele Sozialleistungen n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 5.3 Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt der gezahlte bzw. zugeflossene Arbeitslohn, wobei gesetzliche Steuerfreistellungen zu beachten sind. So sind z. B. vom Arbeitgeber gesetzlich zu leistende Beiträge an die Rentenversicherung steuerfrei (Arbeitgeberanteile). Die gesetzlichen Arbeitnehmeranteile sind im Rahmen der maßgebenden Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen abziehbar.[1] Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten

Nach herrschender Meinung waren Arbeiter all diejenigen Arbeitnehmer, die nicht Angestellte waren, wobei dem Begriff des Arbeiters überwiegend körperliche Arbeiten zugeordnet wurden. Mit der fortschreitenden Technik hat diese Unterscheidung ihre Berechtigung verloren. Zuletzt sah nur noch die gesetzliche Regelung in § 133 Abs. 2 SGB VI eine entsprechende Differenzierung bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Berück... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Grundsicherungsgeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 5 Höhere Grundsicherungsleistungen/Wohngeld

Trotz des Grundrentenzuschlags wird es weiterhin dazu kommen können, dass Rentenbezieher (ergänzend) auf Grundsicherungsleistungen bzw. Wohngeld angewiesen sind. Damit der Grundrentenzuschlag nicht im Rahmen der (vorrangigen) Anrechnung von Einkommen bei diesen Sozialleistungen aufgezehrt wird, werden zum 1.1.2021 Freibeträge im Wohngeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchend...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung,[1] die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV, keine kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kirchensteuerpflichtig) mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Arbeitgeber können mit ihren bisher voll beschäftigten Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG sind die Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitarbeitsentgelt[1] Beträge zur Rentenversicherung[2] sowie Arbeitgeberzuschüsse der BfA.[3] Der Aufstockungsbetrag[4] beträgt auch 20 %, soweit der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.4 Direktzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen

Leistungen, die auf eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, sind generell nicht als Entlassungsentschädigung zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Privileg für Direkteinzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, den berücksichtigungsfähigen Betrag der Entlassungsentschädigung durch direkte Ei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.1 Feststellung des Bruttobetrags der Entlassungsentschädigung

Für die Berechnung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ist zunächst der Bruttobetrag festzustellen. Dabei sind ggf. gewährte Sachbezüge einzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber die auf die Entlassungsentschädigung entfallenden Steuern, ist der Bruttobetrag entsprechend zu erhöhen. Wird die Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen f...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2021 Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers / § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht erbschaftsteuerbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Letzteres kommt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 14a [Gesetzliche Rentenversicherung]

Allgemeines Rz. 1 § 3 Nr. 14a EStG wurde durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 eingeführt[1] und regelt die Steuerfreiheit des sog. Grundrentenzuschlags für langjährig Versicherte.[2] Der Grundrentenzuschlag ist ab dem Jahr 2021 zu zahlen. § 3 Nr. 14a EStG wurde mit Rückwirkung ab dem Vz 2021 eingeführt, § 52 Abs. 4 S. 5 bis 8 EStG. Rz. 2 Mit der Einführung des Grundrentenzuschlag...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8a [Gesetzliche Renten an Verfolgte des NS-Regimes]

Rz. 1 § 3 Nr. 8a EStG regelt die Steuerfreiheit für Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die aufgrund von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen als Verfolgte nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt sind.[1] Rz. 2 Begünstigt sind zum einen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, die unmittelbar an Verfolgte gezahlt werden (Rz. 3 – 6), und zum anderen R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 23 [Leistungen wegen Rehabilitierung]

Rz. 1 Deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nach dem 8.5.1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin, in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den Staaten unter sowjetischem Einfluss aus politischen Gründen inhaftiert waren, erhalten unter bestimmten Umständen Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz. Auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungszeiten nach d... / 1 Nachrangige Anerkennung

Durch die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei einer deutschen Rente kommt der Eingliederungsgedanke des Fremdrentenrechts besonders deutlich zum Ausdruck. Eine Anerkennung von Beschäftigungszeiten ist jedoch nachrangig gegenüber einer Anerkennung von Beitragszeiten nach § 15 FRG. Beschäftigungszeiten sind daher in Zeiträumen zu prüfen, in denen in den Herkunftsländ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur... / 2 (Berufsständische) Versorgungseinrichtungen

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], die Beiträge, die für die Dauer des Leistungsbezugs an eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe oder an ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Fremdrentengesetz handelt sich um ein Gesetz, das insbesondere Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler so stellt, als hätten sie ihr im Herkunftsland zurückgelegtes Berufsleben in der Bundesrepublik Deutschland verbracht (Eingliederungsprinzip). Das Fremdrentengesetz enthält Regelungen für die Berücksichtigung von Arbeitsunfällen und rentenrechtlichen Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Besteuerung im Grundfall (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG)

Rn. 576 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebnisfall oder bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt wird und erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 8 Ansprüche, Zivilrecht, Heilbehandlungskosten [Rdn 134]

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 223 ist am 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 sowie die Überschrift sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 41 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ergänzt worden (Art. 1 Nr. 41 RÜG), sodass auch Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive...mehr