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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Dr. Horst Bitz
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Rn. 218

Stand: EL 110 – ET: 06/2015

Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:

- Steuerfreiheit für den Invest-Zuschuss für Wagniskapital (§ 3 Nr 71 EStG).
- Definition des Begriffs "Erstausbildung" (§ 9 Abs 6 EStG).
- Aus der Freigrenze von 110 EUR für Betriebsveranstaltungen ist ein Freibetrag geworden (§ 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG)
- Erweiterung des Teilabzugsverbots gem § 3c Abs 2 EStG auf BA o BV-Minderungen im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Gesellschafterdarlehen bzw der un- o teilentgeltlichen Überlassung von WG – speziell bei Betriebsaufspaltung – für StPfl, die zu mehr als einem Viertel unmittelbar o mittelbar am Grund- o Stammkapital der (Betrieb-)KapGes beteiligt sind o waren.

Keine Berücksichtigung fanden Vorschläge des Bundesrates (s BR-Drucks 432/14 [B]): zB Verhinderung hybrider Steuergestaltungen nach § 4 Abs 5a EStG-E u eine Korrektur des § 50i EStG). Der Finanzausschuss hatte empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks 592/1/14).

Die Regelungen im Einzelnen (ohne Sonderregelungen in Kraft seit dem 01.01.2015):

§ 3 Nr 34a EStG:

Steuerfreiheit für Dienstleistungen durch Fremdfirmen im Auftrag des ArbG, deren Kosten zusätzlich zum Arbeitslohn getragen werden u die den AN bei der Betreuung von Kindern o pflegebedürftigen Angehörigen beraten o Betreuungspersonen vermitteln. Der ArbG kann auch Betreuungskosten steuerfrei ersetzen, die kurzfristig zusätzlich o aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen ("Notbetreuung", der jährliche Freibetrag beträgt 600 EUR).

§ 3 Nr 71 EStG nF:

Steuerbefreiung der an sog Business Angels aus öff Kassen gezahlten Zuschüsse für Wagniskapi...

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