Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenkasse getragen werden. Zur Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Rz. 62 Abweichend von den dargestellten Besonderheiten und Einschränkungen für beschr. Stpfl. gelten für beschr. stpfl. Arbeitnehmer, soweit sie Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG beziehen, nach § 50 Abs. 1 S. 5 und 6 EStG einige Besonderheiten. Grundgedanke der Sonderregelungen ist, dass bei Arbeitnehmern auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht persönliche Aspekte und da...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 4 Gesetzliche Leistungen

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Erwerbsminderung aus (s. § 43 SGB VI): wegen teilweiser Erwerbsminderung, d. h., Versicherte sind "wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande …, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Die Rente soll die finanzielle Lücke schl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung. Ist ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 3 Weiterführende Informationen

Projekt RE-BEM: Abschlussbericht BEM-Selbstcheck: Online-Selbstbewertung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements; www.vdima.de/bem-check Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation; www.bar-frankfurt.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V.; www.bih.de Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung von Krankenkassen und Beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.2 Umschulung

Kann der erlernte bzw. bisher ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, kann eine Umschulung sinnvoll sein. Umschulung ist eine Sonderform der beruflichen Ausbildung, bei der neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit erlangt werden sollen. Im Fall der Berufsunfähigkeit kommen – je nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen – Tätigkeiten infrage,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden seit dem 1.1.2026 (regelmäßig) elektronisch übermittelt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Finanzverwaltung hat mit einem Informationsschreiben wichtige Einzelheiten für Arbeitgeber und Beschäftigte erläutert. Bisher durfte der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung und zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung nur dann nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfre...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar In einem aktuellen Schreiben informiert die Finanzverwaltung über den ab 2026 geplanten Datenaustausch zwischen privater Kranken-/Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern im Lohnsteuerverfahren. Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale drohen Arbeitnehmern in manchen Steuerklassen Überraschungen. Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer priv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Gesetzliche Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rn. 101 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als gesetzliche Rentenversicherungsträger iSd §§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG bzw § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen die folgenden Versicherungsträger in Betracht (BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Rz 1): die Deutsche Rentenversicherung Bund (gebildet durch Integration der BfA und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 49 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 45 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) in Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.4.25 -2 UF 50/25

Ist die gesetzliche Rentenversicherung im Fall der externen Teilung die Zielversorgung und ist der Kapitalbetrag zu verzinsen, ist der Kapitalbetrag anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung geltenden Umrechnungsfaktoren in Entgeltpunkte umzurechnen und die Teilung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu beziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Nominalwertprinzip

Rn. 141 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei ihren Modellrechnungen ging die Sachverständigenkommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 51 unter Berufung auf das Urt BVerfG v 06.03.2002, BStBl II 2002, 618 vom Nominalwert- bzw Nennwertprinzip aus, dh, sie setzte die in der Vergangenheit geleisteten Beitragszahlungen nominell ins Verhältnis zu noch zu leistenden Rentenzahlungen, ohne au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Soziale Abgaben

Rz. 116 [Autor/Zitation] Unter "sozialen Abgaben" sind lediglich die gesetzlichen Pflichtabgaben zu verstehen, soweit sie die Gesellschaft zu tragen hat (Arbeitgeberanteile), nicht dagegen Aufwendungen, die aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung anfallen. Rz. 117 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierher die Beiträge der Gesellschaft an die Sozialversic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Besteuerung im Grundfall (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG)

Rn. 576 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebnisfall oder bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt wird und erb...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Betriebsnummer, die ein Kernelement des gesamten Meldeverfahrens darstellt, enthält geschützte Sozialdaten. Deshalb muss die Nutzung dieser Daten gesetzlich geregelt werden. Die Normierung entspricht der bisherigen Praxis und den Bestimmungen des BDSG sowie der Verordnung (EU) 2016/679. Im Ergebnis wird ein sehr weitgehender Einsatz der Betriebsnummer in der gesamt...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte zeitgleich eine der folgenden Leistungen erhält: Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 19 SEG), ein zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlendes Übergangsgeld (§ 119 SGB ...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 1 Allgemeines

Rz. 8 Seit 1996 haftet die Einzugsstelle sowohl für deren Organe als auch für deren Bedienstete. Weiterhin ist auch die Haftung der Organe und der Bediensteten der Träger der Rentenversicherung eingeführt worden. Als Auswirkung der neuen Zuständigkeitsregelung (dazu Rz. 3) für Prüfungen bei den Arbeitgebern haften auch die Träger der Rentenversicherung für deren Organe und B...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist die Einbeziehung weiter Teile der Bevölkerung in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes und willensunabhängig. Die Vorschrift erfüllt damit eine soziale Schutzfunktion. Der Gesetzgeber geht daher zu Recht insbesondere von der besonderen Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe der weisungsabhängigen Beschäftigten aus. Zugleich stärkt der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Fall, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane – oder auch deren Stellvertreter – ihre Mitgliedschaft nach § 59 verlieren und daher eine Ergänzung erforderlich wird. Ergänzungswahlen sind in diesem Falle nicht vorgesehen, ebenso wenig erfolgt automatisch eine Ergänzung aus der Stellvertreterliste. Es ist vielmehr ein Beschlussverfahren vo...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.4 Aufwendungsersatz (Abs. 3)

Rz. 47 Die Kostenträger tragen die Sach- und Personalkosten der BAR zu gleichen Teilen. Kostenträger sind: die Gruppe Krankenversicherung (§ 2 Abs. 1) gemeinsam, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus können die übrigen Mitglieder der BAR Kostenträger sein (§ 9 der Satzung der BAR). Für die...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.2 Über die BAR als Institution

Rz. 4 Die BAR hat gemäß § 39 Abs. 1 die Stellung einer Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 94 SGB IX. Mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften wird die bessere Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung der zu erledigenden Aufgaben sowie die Erzielung von Synergieeffekten bezweckt, was klar i. S. des Gesetzgebers ist. Laut § 1 der Satzung der BAR ist die BAR ein eingetragener ...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 1.3 Wesentlicher Regelungsinhalt

Rz. 4a In § 43 wird der gesetzliche Rahmen für die (Maximal-)Größe der Selbstverwaltungsorgane bestimmt. Dabei überlässt Abs. 1 es dem Satzungsgeber (Vertreterversammlung/Verwaltungsrat) grundsätzlich, die Größe zu bestimmen. Die Größe des Versicherungsträgers ist dabei jedoch zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Träger der Rentenversicherung. In Abs. 2 wird...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Errichtung einer selbständigen Bundesbehörde, den Sitz und die Eingliederung in den Behördenaufbau. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (zuvor Bundesversicherungsamt) ist eine Bundesoberbehörde, weil es einer obersten Bundesbehörde unmittelbar nachgeordnet ist und sich seine Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Im Bereich der...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.3 Sonstige (ausgewählte) Aufgaben

Rz. 4 Mindestens alle 5 Jahre hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen zu prüfen (§ 274 SGB V). Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.3 Zuständige Krankenkasse

Rz. 15 Abs. 2 nennt in abschließender Aufzählung die Leistungsträger, die für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich zuständig sind (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse – SVFLG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Knappschaft ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.4 Freiwilligkeit

Rz. 62 Ein weiteres Kernelement des Beschäftigungsverhältnisses ist die freiwillige Ausübung der Tätigkeiten (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 30.1.1963, 3 RK 36/59); daher stellt die Arbeitsleistung von Strafgefangenen keine versicherungspflichtige Beschäftigung dar (st. Rspr. des BSG, vgl. z. B. BSG, Urteil v. 24.10.2013, B 13 R 83/11 R). Es ist verfassungsrechtlich nicht zu bea...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen erhalten gemäß dem SGB IX zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, um Benachteiligungen im Bildungs- und Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden oder zumindest abzubauen. Deshalb w...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.3 Praxisintegrierte Ausbildung

Rz. 105 Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.6.2020 (BGBl. I 2020 S. 1248) wurde die Personengruppe, die versicherungspflichtig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sind, erweitert. Nunmehr stehen auch Teilnehmer einer praxisintegrierten Ausbildung den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich und unte...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 2. Was muss versichert werden müssen?

Wann ist eine Pflicht, sich versichern zu müssen, gerechtfertigt? Bei Risiken für fremde Schäden durch gefahrgeneigte Handlungen oder dem Betrieb technischer Anlagen mit Betriebsgefahr ist die Rechtfertigung für eine Versicherungspflicht wie nach dem Pflichtversicherungsgesetz offensichtlich. Bei eigenen Risiken ist das anders. Dort gibt es im privaten Versicherungsrecht grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1.2 Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 8 Der Gesetzgeber ist dem Auftrag des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab 1.1.2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem AltEinkG v. 5.7.2004[1] neu geregelt. Bei der zukünftigen Altersvorsorge ist zu unterscheiden in Basisversorgung, das sind die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr