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Philippinen / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

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Personen, die auf den Philippinen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/PH 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/PH 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, welche die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Sollten keine Beiträge zur Rentenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse entrichtet werden, stellt die Bescheinigung die Deutsche Rentenversicherung Bund aus. Wird eine Ausnahmevereinbarung abgeschlossen, dann wird die Bescheinigung vom GKV-Spitzenverband, DVKA ausgestellt. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung DE/PH 101 ist an folgende Stelle zu senden:

International Affairs Department

SOCIAL SECURITY SYSTEM

3rd Floor, SSS Building

East Avenue, Diliman 1100

QUEZON CITY, PHILIPPINES

4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig.

4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.

4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.

4.1.3 DVKA

Die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen in Abkommensstaaten erfolgt über die DVKA.

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