Häftlinge arbeiten ohne Rentenversicherung
1976 wurde in das Bundesstrafvollzugsgesetz die Vorschrift aufgenommen, auch Strafgefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen. «Das Inkrafttreten dieser Regelungen wurde jedoch einem besonderen Bundesgesetz vorbehalten, welches nicht zustande kam», sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Länder müssten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen
Allerdings ist die Vorschrift inzwischen laut BMAS gegenstandslos - weil sie durch das Rentenreformgesetz 1992 aufgehoben wurde. Dennoch halte die Bundesregierung den Einbezug von Häftlingen in die Rentenversicherung «grundsätzlich für sinnvoll», so der Sprecher. Dass Strafgefangene bisher nicht aufs Rentenkonto einzahlen, «beruht im Wesentlichen auf finanziellen Vorbehalten der Länder, die in diesem Falle die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen müssten.»
Empfehlung liegt der Justizministerkonferenz vor
2015 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Finanz- und Arbeitsminister gegründet, die sich mit dem Thema befasst und Empfehlungen formuliert hat. Ihren Bericht hat die Gruppe nach Angaben eines Sprechers Ende 2017 der Justizministerkonferenz zugestellt. Zum jüngsten Stichtag 2017 saßen laut Statistischem Bundesamt rund 52.000 Menschen in deutschen Gefängnissen.
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