Gesetzliche Rentenversicherung


Student am Tisch
Student am Tisch
Anrechnung auf die Renate

Schul- und Studienzeiten sind im Gegensatz zur Berufsausbildung nicht rentensteigernd

Hochschulabsolventen werden bei der Berechnung ihrer Rente schlechter behandelt als Menschen, die Fachschulen oder berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen haben. Zu Recht, urteilt das SG Karlsruhe, denn die bessere Ausbildung führe zu höheren Verdiensten. Damit könnten Rentenanwartschaften aufgebaut werden. Entsprechende Verfassungsbeschwerden sind bereits gescheitert.