Ambulante Rehabilitation der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Reha-Leistungen der Rentenversicherung werden dabei immer häufiger ambulant durchgeführt.

Zwischen 2002 und 2022 hat sich der Anteil bewilligter ambulanter Rehabilitationen etwa verdreifacht, wie die Deutsche Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Steigende Zahl ambulanter Rehabilitationen

2002 bewilligte die Kasse demnach rund 53.000 ambulante Reha-Leistungen - ein Anteil von 5,6 Prozent aller Reha-Leistungen. Im vergangenen Jahr waren es mit rund 170.000 etwa 18 Prozent aller Rehabilitationen. In den restlichen Fällen gehen die Patientinnen und Patienten in Reha-Einrichtungen.

Versicherte selbst fragen mehr ambulante Rehas nach

Einer der Gründe für die Zunahme ist den Angaben nach, dass die Versicherten selbst ambulante Rehas mehr nachfragen. Die Direktorin der Deutschen Rentenversicherung, Brigitte Gross, sagte dazu: «Die ambulante Rehabilitation hat sich etabliert und erzielt seit Jahren kontinuierlich gute Behandlungserfolge.» In der ambulanten Reha werden demnach zu einem großen Teil orthopädische Krankheiten behandelt, also etwa Probleme mit der Wirbelsäule oder den Gelenken. Dafür sei die Leistung auch besonders geeignet.

Ziel der Rehabilitationen

Unter dem Dach der Rentenversicherung werden viele unterschiedliche Rehas angeboten. Das Ziel ist, dass Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation kann sich von medizinischen Leistungen über eine Umschulung bis zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erstrecken. 
 

dpa