Anspruch auf Witwerrente trotz kurzer Ehedauer
Mit seiner Klage begehrte der Kläger von der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund die Gewährung einer Hinterbliebenenrente aus der Versicherung seiner Ehefrau.
Nothochzeit im Krankenhaus
Bei der Versicherten war erstmals 2014 Brustkrebs diagnostiziert und behandelt worden. Im September 2019 reservierten der Kläger und die seit 7 Jahren mit ihm zusammenlebende Versicherte Veranstaltungsräume, um im Juli des Folgejahres mit einer großen Feier zugleich ihre beiden 50. Geburtstage zu feiern und zu heiraten. Im November 2019 meldeten sie den Termin der Eheschließung auch beim Standesamt an. Im Dezember 2019 wurden bei einer ärztlichen Untersuchung der Versicherten dann ein Wiederauftreten der Erkrankung festgestellt, im März 2020 empfahl man eine Chemotherapie, Anfang April 2020 kam die Versicherte schließlich zur Behandlung ins Krankenhaus. Noch im selben Monat wurde die Ehe im Krankenhaus geschlossen. Rund drei Monate später, im Juli 2020 starb die Versicherte schließlich.
Gesetzliche Regelung: DRV lehnt Antrag auf Witwerrente ab
Der Beklagte lehnte den im November 2020 gestellten Antrag auf Witwerrente ab. Bei einer Ehe, die weniger als ein Jahr gedauert habe, gehe das Gesetz davon aus, dass der überwiegende Zweck der Eheschließung die Versorgung durch eine Hinterbliebenenrente gewesen sei. Bereits im Zeitpunkt der Heirat sei absehbar gewesen, dass die vorhandene Krankheit bald zum Tod führen würde. Hiergegen erhob der Witwer 2021 Klage.
Sozialgericht verurteilt DRV zur Rentenzahlung
Das Sozialgericht Berlin (in der Besetzung mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richterinnen) hat der Klage nach mündlicher Verhandlung und Zeugenbefragung stattgegeben und die Beklagte zur Rentenzahlung verurteilt. Zwar hätten Witwen oder Witwer nach der gesetzlichen Vermutung des § 46 SGB VI keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Etwas anderes gelte jedoch, wenn nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt sei, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
Versorgungsabsicht stand nicht im Vordergrund
Nach Würdigung aller Umstände sei die Kammer hier davon überzeugt, dass die Versorgung des Klägers nicht der überwiegende Zweck der Heirat gewesen sei. Der konkrete Entschluss zur Eheschließung sei bereits deutlich vor der endgültigen Krebs-Diagnose im März 2020 gefallen, wie die entsprechenden Hochzeitsvorbereitungen (Raummiete, Termin beim Standesamt) zeigten. Wäre dieser Entschluss bereits von der Sorge um einen tödlichen Verlauf der Versicherten getragen gewesen, hätte ein kurzfristiger Termin für die Trauung nahegelegen, statt diese erst ein dreiviertel Jahr später anzusetzen. Glaubhaft habe der Kläger zudem geschildert, dass Hauptgrund für die vorgezogene Trauung die Einschränkungen der Corona-Pandemie gewesen seien. Die Partner hätten durch ihre Heirat das strikte Besuchsverbot im Krankenhaus überwinden wollen.
Hinweis: Sozialgericht Berlin, Urteil v. 18.3.2024, S 4 R 618/21
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.156
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
812
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
297
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
261
-
Neue Arbeitsverhältnisse
237
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
226
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
188
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
176
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
174
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
145
-
Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
13.07.2026
-
Kindergeld bald ohne Antrag
10.07.2026
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
08.07.2026
-
KI als Hoffnungsträger im deutschen Gesundheitssystem
07.07.2026
-
Demenzfälle könnten bis 2060 deutlich steigen
02.07.2026
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
30.06.2026
-
Mittagspause im Homeoffice – wann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
30.06.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
30.06.2026
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
26.06.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2026
25.06.2026