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FF 06/2026, Familienrecht und KI - passt das zusammen?

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David W. Oertel

Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Künstliche Intelligenz ist im anwaltlichen Alltag angekommen – und sie macht auch vor dem Familienrecht nicht halt. Was noch vor wenigen Jahren als abstrakte Zukunftsvision erschien, wird heute zunehmend in der Praxis relevant. Die Vielfalt der Anbieter, von ChatGPT bis hin zu rein juristischen Programmen wie Libra AI, wird dabei immer größer und damit auch unübersichtlicher. Bereits auf dem letzten Deutschen Anwaltstag, aber sicher auch in diesem Jahr auf dem DAT in Freiburg, werden Aussteller von KI-Anwendungen einen großen Platz einnehmen und exemplarisch zeigen, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten inzwischen sind. Mit Bryter (Beamon) kooperiert auch der DAV mit einem juristischen KI-Modell. Zugleich ist die Entwicklung jedoch von Unsicherheit begleitet: Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich, welche Auswirkungen der Einsatz von KI auf die eigene Tätigkeit, auf die Qualität anwaltlicher Arbeit und nicht zuletzt auf das Berufsbild insgesamt haben wird.

Diese Skepsis ist nachvollziehbar. KI-Systeme arbeiten nicht im juristischen Sinne "denklogisch", sondern auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Sie können überzeugend formulieren, ohne inhaltlich stets verlässlich zu sein. Fehlerhafte Ergebnisse, Halluzinationen oder unzutreffende Verweise sind möglich und erfordern eine kritische Überprüfung. Hinzu treten Fragen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit, die gerade im sensiblen Bereich des Familienrechts von besonderer Bedeutung sind. Wer KI nutzt, muss sich der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein.

Gleichzeitig bietet der Einsatz von KI erhebliche Chancen. Sie kann dabei helfen, umfangreiche Sachverhalte schneller zu erfassen, erste S...

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