Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2023 Regelungen zur gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge in § 1358 BGB eingeführt. Dieses sog. „Notvertretungsrecht“ ermöglicht die zeitlich begrenzte Vertretung des jeweils anderen Ehegatten in bestimmten Notsituationen. Sofern keine Vorsorgevollmacht existierte, war in diesen Fällen die gerichtliche Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig.mehr
Die medizinische Verlängerung des menschlichen Lebens kann rechtlich niemals ein Schaden sein, auch wenn das Weiterleben qualvoll ist. Mit dieser Argumentation hat der BGH Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche wegen einer medizinisch nicht indizierten Lebensverlängerung abgelehnt: Als höchstrangiges Rechtsgut habe das menschliche Leben immer einen höheren Wert als der Tod.mehr
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Ehegatten und Lebenspartner sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig von Gesetzes wegen mit wechselseitiger Vertretungsvollmacht im Krankheitsfall ausgestattet werden. Die Vollmacht soll aber sachlich und zeitlich beschränkt sein.mehr
Der BGH stellte klar, dass Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten im Hinblick auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzise formuliert sein sollten. Allgemeine Anweisungen, beispielsweise ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn ein Therapierfolg nicht zu erwarten sei, reichen dabei keinesfalls aus. Schwierig ist auch eine Gemengelage von Vollmachten.mehr
Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis zugewiesen wurde. Die Zuweisung dieses Aufgabenkreises ist nur dann zulässig, wenn ansonsten eine schwere Verletzung des Wohls des Betroffenen zu befürchten wäre.mehr
Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung soll nach dem Vorschlag des NRW-Justizministers, Thomas Kutschaty, erreicht werden, dass im Pflegefall eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für den Ehe- oder Lebenspartner gelte.mehr
Vorsorgevollmachten sollten auf dem neuesten Stand sein: Das neue Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat auch Auswirkungen auf bereits erteilte Vorsorgevollmachten. Diese bedürfen dringend einer Ergänzung.mehr
Mit Erteilung einer Vorsorgevollmacht wollen Menschen erreichen, dass sie im Falle der Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit von einer Person ihres Vertrauens im geschäftlichen Verkehr vertreten werden. Nicht selten wird dieser Wille von den Gerichten missachtet.mehr
In Pflegeheimen werden Demenzkranke oft mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Dabei handelt es sich um Freiheitsentzug, entschied der BGH. Deshalb müssen Richter die Maßnahmen prüfen.mehr