Vorsorgevollmacht


Krankenwagen
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Vertretungsrecht für Ehegatten

Das Notvertretungsrecht für Ehegatten

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2023 Regelungen zur gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge in § 1358 BGB eingeführt. Dieses sog. „Notvertretungsrecht“ ermöglicht die zeitlich begrenzte Vertretung des jeweils anderen Ehegatten in bestimmten Notsituationen. Sofern keine Vorsorgevollmacht existierte, war in diesen Fällen die gerichtliche Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig.

Friedhof in der Dämmerung mit verwitterten Grabsteinen
Friedhof in der Dämmerung mit verwitterten Grabsteinen
BGH gegen Arzthaftung

Weiterleben unter Schmerzen durch nicht indizierte lebensverlängernde Maßnahmen ist kein Schaden

Die medizinische Verlängerung des menschlichen Lebens kann rechtlich niemals ein Schaden sein, auch wenn das Weiterleben qualvoll ist. Mit dieser Argumentation hat der BGH Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche wegen einer medizinisch nicht indizierten Lebensverlängerung abgelehnt: Als höchstrangiges Rechtsgut habe das menschliche Leben immer einen höheren Wert als der Tod.