Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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FF 05/2026, Grenzen der Rec... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Sozialhilfe Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend. [2] Nach den zuletzt im Wesentlichen unstreitigen Zahlen war der Antragsgegner für den hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum vom 16.8.2021 bis 30.9.2022 zur Zahlung von Trennungsunterhalt für die frühere Ehefrau des Antragsgegners in ...mehr

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FF 05/2026, Keine verfestig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den am 7.11.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt aus dem Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2024 – hinsichtlich des Rückstands beim Trennungsunterhalt nur bis zum 19.4.2023 – … zu zahlen. [2] Die Antragstellerin und de...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Ehegattenunterhaltssachen

Auch der Ehegattenunterhalt sollte im Falle entsprechender Anträge im Verbund nach wie vor geltend gemacht werden können. Grund dafür ist, dass der Trennungsunterhalt mit der Scheidung erlischt und ansonsten – trotz der Möglichkeit einstweiliger Unterhaltsanordnungen – Versorgungslücken nicht auszuschließen sind. Dies gilt insbesondere bei starker wirtschaftlicher Abhängigke...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Ehegattenunterhalt

Ergiebig für eine Verzögerungsstrategie ist die Einleitung der Folgesache Ehegattenunterhalt, § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Diese kann als Leistungs- oder Stufenantrag erhoben werden. In Betracht kommt auch, dazu einen negativen Feststellungsantrag zu stellen, falls außergerichtlich Auskunft erteilt wurde und die Gegenseite sich eines Anspruchs berühmt, so dass ein Feststellungs...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Allgemeines

Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Scheidung kann auch die Abtrennung von Folgesachen sein. Diese ist jedoch von Voraussetzungen abhängig, die häufig problematisch sind. Sollte jedoch eine Abtrennung von Folgesachen von der Scheidung erfolgen, hat dies die Scheidung zur Folge mit den häufig gewollten Konsequenzen, dass Trennungsunterhalt erlischt und Zinsen beim Zugewinnau...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für die Verzögerung der Scheidung

Die Scheidung wird mitunter durch Geltendmachung von Folgesachen strategisch verzögert, um damit für einen Beteiligten bedeutsame Ziele zu erreichen. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein günstiger Trennungsunterhalt abgesichert werden, insbesondere wenn nachehelicher Unterhalt zweifelhaft erscheint. Auch kann in Betracht kommen, dass ein hoher Zugewinnausgleich absehbar ist...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Isolierte Geltendmachung von Folgesachen

Die Beteiligten haben ein Wahlrecht, ob sie Folgesachen – mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs (Mindestverbund) – im Scheidungsverbund geltend machen wollen oder dies nach Rechtskraft der Scheidung in einem von der Scheidung unabhängigen selbstständigen Verfahren erledigen. Der vermeintlich zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte ist gründlich über die Vor- und Nachteile der...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für Beschleunigung

Die Motivation für eine schnelle Scheidung steht den Verzögerungsstrategien diametral entgegen. Regelmäßig geht es darum, dass ein Beteiligter unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen endlich geschieden sein will, häufig auch um seine neue Partnerin/seinen neuen Partner ehelichen zu können. Dieser Wunsch hat besondere Bedeutung, wenn aus der neuen Partnerschaft bereits Kin...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die Verbundentscheidung, § 142 FamFG

Nach § 142 Abs. 1 FamFG ist im Fall der Scheidung über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden (Grundsatz des Verfahrens- und Entscheidungsverbunds). Selbst wenn das Gericht eine solche Entscheidung (häufig erst nach sehr langer Zeit) trifft, kann die Angelegenheit weiter dadurch verzögert werden, dass nunmehr "tröpfchenweise...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des Trennungsunterhalts bei Zuwendung zu anderem Partner

BGB § 1361 Abs. 1 S. 1 § 1361 Abs. 1 S. 2 § 1579 Nr. 7; ZPO § 130d S. 1 § 383 Abs. 1 Nr. 4; FamFG § 113 Abs. 1 S. 2 Leitsatz 1. Ein Ausbruch aus einer intakten Ehe liegt auch dann vor, wenn der Beginn der Liebesbeziehung der Ehefrau zu einem anderen Mann in den Zeitraum der Trennung fällt und ursächlich für das Scheitern der Ehe ist. Die Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB enthä...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind seit dem 10.10.2008 verheiratet, leben aber getrennt. Sie sind die Eltern des 14.3.2010 geborenen Kindes […], welches sie als gemeinsames Kind adoptiert haben. Die Tochter lebt seit der Trennung im Haushalt des Vaters. Das Scheidungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 16 F 260/24 geführt. [2] Mit Schreiben vom 19...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des Amtsgerichts betrifft die vollständige Versagung des Trennungsunterhalts für die Ehefrau nach § 1361 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB (Ausbruch aus einer normal verlaufenden Ehe). Die Eheleute sind Beamte (Ehemann: Gehaltsstufe B2; Ehefrau: Gehaltsstufe niedriger: A12). Sie haben 2008 geheiratet, sind seit 17 Jahren verheiratet, leben aber inzwischen ge...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Ein Ausbruch aus einer intakten Ehe liegt auch dann vor, wenn der Beginn der Liebesbeziehung der Ehefrau zu einem anderen Mann in den Zeitraum der Trennung fällt und ursächlich für das Scheitern der Ehe ist. Die Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB enthält keine zeitliche Beschränkung auf die Zeit vor der Trennung. Dass der Ehemann später Liebesbeziehungen zu verschiedenen F...mehr

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FF 04/2026, Anspruch eines ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (Ehemann) verlangt von der Antragsgegnerin (Ehefrau) die Mitwirkung an einer Eigenbedarfskündigung hinsichtlich einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie, die im hälftigen Miteigentum der Eheleute steht. [2] Die Beteiligten erwarben ein in der Nähe der Ehewohnung gelegenes Einfamilienhaus, das sie Anfang 2019 an die (heute) 84-jährige verwitw...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.4 Keine Anrechnung

Eine Anrechnung von Einnahmen des anderen Ehegatten/Lebenspartners darf nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen-Selbstzahler in bestimmten Fällen nicht erfolgen: Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 2.906,25 EUR, 2025: 2.756,25 EUR) oder sind sie höher als die Einnahmen des nicht in der gesetzlichen Kranke...mehr

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FF 01/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 16.4.2025 – 13 UF 331/24

1. Die Erwerbsobliegenheit im Rahmen des Trennungsunterhalts kann – vorbehaltlich der Belange zu betreuender minderjähriger Kinder – schon vor Ablauf des Trennungsjahres einsetzen, wenn der betroffene, zum Trennungszeitpunkt erwerbslose Ehegatte während des ehelichen Zusammenlebens überwiegend erwerbstätig war oder seine Berufstätigkeit zumindest der ehelichen Lebensplanung ...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / II. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Die Ehegatten haben während des Bestehens der Ehe die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dieser Familienunterhalt deckt während der laufenden Ehe vor allem den Unterhaltsanspruch des schwächeren Ehegatten ab. Von Trennungsunterhalt ist zu sprechen, wenn die Eheleute sich getrennt haben. Hierbei wird von der praktischen Aufhebung der ehelichen Le...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im Spannungsfeld von Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

I. Einleitung Bei Streitigkeiten im Familienrecht und gerade im Unterhaltsrecht zwischen getrenntlebenden Ehegatten aber auch zwischen geschiedenen Ehegatten stellt sich häufig die Frage, warum Ansprüche überhaupt bestehen und wie weit sich Ansprüche zeitlich auswirken, wie sie möglicherweise auch eingegrenzt, beschränkt oder komplett versagt werden können. Im Familienrecht h...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 11.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.2.2025 – 17 UF 37/24

1. Ein im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffener Titel über den Trennungsunterhalt besteht, vorbehaltlich des § 56 FamFG, auch nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs als Vollstreckungstitel fort. 2. Der Einwand des Wegfalls des Anspruchs auf Trennungsunterhalt nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs kann gegen einen im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffen...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / IV. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt – § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB – Ausbruch aus intakter Ehe

Die Vorschrift setzt ein einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraus. Mit einer Entscheidung von 2010 hatte das OLG Brandenburg zunächst die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung als nicht so gravierend angesehen, obwohl der Ehemann mit 5 Kindern (teilweise volljährig, teilweise minderjährig) zurückgelassen worden ist, um die urplötzlich entstandene...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 3. Dogma 2-3 Jahre für die eheähnliche Lebensgemeinschaft

Lange Zeit hat sich die Rechtsprechung dafür ausgesprochen, dass eine objektive Feststellung der Lebensgemeinschaft nur bei einer relativ langen Dauer festgestellt werden kann.[9] Beim Trennungsunterhalt scheiterte der Gesichtspunkt der längeren Trennungsdauer, weil die Trennung naturgemäß auch kürzere Zeiträume erfassen kann. In den letzten Jahren hat sich diese Auffassung de...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / I. Einleitung

Bei Streitigkeiten im Familienrecht und gerade im Unterhaltsrecht zwischen getrenntlebenden Ehegatten aber auch zwischen geschiedenen Ehegatten stellt sich häufig die Frage, warum Ansprüche überhaupt bestehen und wie weit sich Ansprüche zeitlich auswirken, wie sie möglicherweise auch eingegrenzt, beschränkt oder komplett versagt werden können. Im Familienrecht hat der Gesetz...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 4. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast

In einer Entscheidung des KG Berlin hat der Senat die Überlegung aus dem Bereich des § 1578b BGB auch auf den Bereich des § 1579 BGB ausgedehnt und deutlich gemacht, dass den Unterhaltsberechtigten die sekundäre Darlegungslast trifft, wenn er sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall die Ehefrau, nicht näher äußern kann, und diesen auch nur...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / IV. Der Zugewinn als Folgesache

Anlässlich des 10jährigen Geburtstags der Güterrechtsnovelle 2009 hat sich Kogel [18] kritisch zu einigen gesetzgeberischen Innovationen geäußert und in diesem Zusammenhang beklagt, wie wenig bisher die anwaltliche Praxis "die immensen Möglichkeiten" des vorzeitigen Ausgleichs nutzt – und damit unsäglichen Schaden anrichtet, was er an einem Fall aus der Praxis sozusagen ad oc...mehr

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AGS 11/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 795 Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die im konkreten Fall anzusetzende Gebühr unter Berücksichtigung der in dieser Vorschrift aufgeführten Kriterien. Dies gilt auch für die Rahmengebühren, die dem Rechtsanwalt nach Teil 5 VV im Bußgeldverf...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 559 Eine Vereinbarung zur Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug beruf...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von...mehr

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§ 15 Familienrecht / 12. Ende des Trennungsunterhalts

Rz. 280 Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet gemäß § 1615 BGB mit dem Tod des Gläubigers oder des Schuldners, ferner nach der Rechtsprechung des BGH[434] taggenau mit Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Tag werden grds. alle den Trennungsunterhalt betreffenden Titel (früher Urteil, jetzt Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntn...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 253 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts.Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist.[397] Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit des Ansp...mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Verzicht

Rz. 282 Ein Verzicht oder Teilverzicht auf Trennungsunterhaltsansprüche ist nur in Grenzen möglich. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, sodass im Rahmen von Unterhaltsvergleichen darauf zu achten ist, dass es nicht zum unzulässigen (Teil-)Verzicht kommt.[441] Beachten! Das Verbot, auf Unterhaltsansprüche für die...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 259 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 291 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich des Unterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja: In welcher Form (früher Urteil, jetzt Beschluss, gerichtlicher Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntnis, einstweilige Anordnung im Verfahren über Trennungs...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 558 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 379 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich oder privatschriftlich und damit, wenn vor der Scheidung getroffen, unwirksam, oder in der Form des § 1585c BGB) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja: In welcher Form (Unterhaltsbeschluss, früher Urteil, gerichtlicher V...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Unterhaltsumfang nach Einleitung des Ehescheidungsverfahren

Rz. 669 Ab Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahren gelten als materiellrechtliche Anspruchsgrundlage zwischen den Eheleuten für den Trennungsunterhalt §§ 1361 ff. BGB. Zum Trennungsunterhalt gehört auch ein möglicher Sonderbedarf.[977] Rz. 670 Der Antrag ist auf eine bestimmte Zahlung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zu richten. Die Geltendmachung von Rückständen ist ausgeschlossen, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 301 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 557 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _______________...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 330 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 309) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bere...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 336 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 256 Mit der Trennung[404] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[405] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 319 Siehe Rdn 309 (Unterhalt wegen Kindesbetreuung). Die Begründung ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.47: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es ____...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 432 Die Texte betreffend Trennungsunterhalt (siehe Rdn 325 ff.) sind nur dahin zu modifizieren, dass sich der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung nicht mehr aus § 1361 BGB ergibt, sondern aus § 1572 BGB .mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 307 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. Rz. 308 Wenn das Einkommen des anderen Ehegatten bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen d...mehr