Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (1) Ausschlusstatbestände

Rz. 729 Die Zahlung des geschuldeten Unterhalts lässt den Unterhaltsanspruch nach § 362 BGB erlöschen, wenn sie erfolgt, bevor dem Unterhaltsberechtigten für den betreffenden Monat Sozialhilfe geleistet worden ist. Der Anspruch kann dann nicht mehr auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ansprüche auf Sozialhilfe wie auf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / i) Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 471 Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute haben insofern eine Auswirkung auf die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit, als bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen eine verschärfte Erwerbsobliegenheit besteht.[493] Dies gilt vor allem bei wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute, die von ehebedingten Schulden geprägt sind. Bei einer ehebedingten Verschuldung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ausgangssituation

Rz. 854 Ebenso wie während des Zusammenlebens der Ehepartner kann einer der Ehegatten auch während der Trennungszeit versterben. Selbst wenn ein Scheidungsverfahren eingeleitet ist, kann es zum Tod eines Beteiligten kommen. Dies gilt umso mehr, als familiengerichtliche Verfahren nicht selten Jahre dauern.[847] Auch wenn sich kein Rechtsanwalt und kein Gericht gern für einen R...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Erbrechtliche Folgen

Rz. 868 Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, "wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte". Dies führt bei der gesetzlichen Erbfolge zum Wegfall des Ehegattenerbrechts, im Falle der Errichtung von Testamenten (§§ 22...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 892 Wird eine Ehe durch Tod aufgelöst, also gerade nicht geschieden, so erlischt damit die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten für die Zukunft, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB. Anderes gilt im Falle der Scheidung. Ist ein Unterhaltstitel für die Zeit nach Scheidung der Ehe geschaffen, sei es als Folgesache der Scheidung, sei es als isolierter Beschluss, geht nac...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Ehegattenunterhalt als Folgesache, § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 2) FamFG

Rz. 210 Unterhaltssachen, sofern sie die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen, können Folgesachen nach § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 2) FamFG sein. Der Ehegattenunterhalt hat als Folgesache große praktische Bedeutung. Der Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB und der Scheidungsunterhalt nach den §§ 1569 ff. BGB sind nämlich nicht identisch. Deshalb...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Verlängerung der Trennungszeit, Erschwerung der Scheidung

Rz. 401 Schließlich ist insgesamt zu fragen, ob Eheleute vereinbaren können, sich nur unter erschwerten Bedingungen, etwa nur nach einer stark verlängerten Trennungszeit oder auch überhaupt nicht scheiden zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute die Scheidung ihrer Ehe nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließen können, auch nicht für einen begrenzten Zeitraum. Entge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Zuvielleistung, § 1360a BGB

Rz. 218 Hat ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag geleistet, als seiner Verpflichtung entsprach, kann er in der Regel zu viel geleistete Beträge nicht zurück verlangen. Der Grund liegt darin, dass Eheleute nach der Lebenserfahrung gemeinsam wirtschaften und daher von einem Verzicht auf Ersatzansprüche auszugehen ist. Im Zweifel ist daher anzunehmen, da...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Alter

Rz. 437 Alter ist bereits nach der Bestimmung des § 1571 BGB ein Grund, der die gesetzlich vorausgesetzte Erwerbsobliegenheit entfallen lassen kann. So kann ab Erreichen der Regelaltersgrenze eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr erwartet werden.[461] Rz. 438 Auch bei Ehegatten, deren Alter unter der Regelaltersgrenze liegt, kann unter Umständen eine Rückkehr in eine...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gemeinsamer Lebensplan der Ehegatten

Rz. 450 Nach der Trennung kann häufig eine ursprünglich gemeinsame Lebensplanung nicht mehr in der vorgesehenen Weise verwirklicht werden. Gemeinsame Lebensplanungen während intakter Ehe gehen von einem Fortbestehen der Lebensgemeinschaft aus. Ist dies nicht der Fall, kann unter den dann gegebenen Umständen eine Verwirklichung der Planung nicht oder nur in angepasster Form e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / h) Dauer der Trennung

Rz. 465 Wie die Dauer der Ehe spielt auch die Dauer der Trennung für die Frage der Erwerbsobliegenheit eine wichtige Rolle. Je länger die Trennung dauert, desto geringer wird das Vertrauen in den Fortbestand der Ehe sein. In der Regel wird man während des ersten Trennungsjahres keine Erwerbsobliegenheit annehmen können.[490] Sie setzt in der Regel erst nach Ablauf des ersten...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Folgesachen

Rz. 865 Grundsätzlich sind mit der Erledigung der Hauptsache auch alle Folgesachen von Gesetzes wegen erledigt, da gegenstandslos, § 142 Abs. 2 FamFG.[861] Dies ergibt sich in manchen Folgesachen aus der Natur der Sache, weil eine Regelung nur unter Lebenden Sinn macht wie z.B. die Regelung der elterlichen Sorge. Der überlebende Ehegatte erlangt ja gesetzlich nach § 1680 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 2172 Einigen sich die Parteien über die Höhe eines zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, kann dies grundsätzlich ebenso mündlich wie schriftlich geschehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1585c BGB liegen vor. Ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren wird diese Vereinbarung aber selbstverständlich nur bei notarieller "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvolls...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Ehegesetz vom 6.7.1938

Rz. 10 Diese Rechtslage wirkte fort bis zur Einführung des Ehegesetzes von 1938.[12] Entscheidend verändert wurde die rechtliche Situation dadurch, dass im Ehegesetz neben Verschuldenstatbeständen auch ein Zerrüttungstatbestand in das Ehescheidungsverfahren eingeführt wurde. Der Anspruch auf Unterhalt hing aber nach §§ 58 ff. EheG vom Anteil der Schuld an der Scheidung incl. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Tod nach Rechtshängigkeit

Rz. 860 Tritt der Tod eines Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsantrags, aber vor Rechtskraft der Scheidung ein, ist gem. § 131 FamFG die Hauptsache erledigt. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zu der regelmäßigen Folge des Todes eines Beteiligten im familiengerichtlichen Verfahren nach §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 239 ZPO dar, wonach das Verfahren lediglich unterbrochen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Formelle Voraussetzungen: Rechtshängiges Scheidungsverfahren

Rz. 869 Zum Zeitpunkt des Todes muss ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und/oder dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt worden sein (§ 1566 Abs. 1 BGB) und es müssen die jeweiligen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Zeitpunkt des Todes vorgelegen haben.[863] aa) Erblasser ist Antragsteller Rz. 870 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungs...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Erblasser ist Antragsgegner

Rz. 877 Ist der Erblasser im Scheidungsverfahren Antragsgegner, muss er, dies ist dritte Voraussetzung bei einverständlichem Scheidungsverfahren, dem – zulässigen – Scheidungsantrag wirksam zugestimmt haben. Die Zustimmung kann durch einen Bevollmächtigten oder durch den Erblasser selbst erfolgt sein. Es genügt, dies schriftlich zu tun. Auch wenn § 134 FmFG die Zustimmung zur...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 352 Einigen sich Eheleute über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, bedarf diese Vereinbarung keiner besonderen Form. Hierfür sind lediglich Angebot und Annahme erforderlich, §§ 145 ff. BGB.[368] Soll die Unterhaltsvereinbarung – wie ein gerichtlicher Beschluss – vollstreckbar sein, bedarf sie allerdings einer notariellen "Unterwerfungsklausel" zur Zwangsvollstreckung in...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 783 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, trägt der den Unterhalt begehrende Ehegatte. Umgekehrt muss der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen, dass dem Berechtigten beispielsweise eine Erwerbsobliegenheit trifft. Beruft sich der bedürftige Ehegatte auf das Fehlen einer Erwerbsobliegenheit, muss ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache vom Verbund

Rz. 212 Eine Scheidung ist nur möglich, wenn über alle mit dem Scheidungsantrag verbundenen Folgesachen durch abschließenden Beschluss entschieden werden kann, vgl. § 142 Abs. 1 FamFG. Folglich kann sich die Scheidung in die Länge ziehen, wenn ein Beteiligter in den Scheidungsverbund immer wieder Folgesachen einbringt. Eine solche "Verfahrensverlängerung" ist mitunter gewoll...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 957 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung des Wohnvorteils

Rz. 1489 Grundsätzlich ist für den Wohnwert die objektive Marktmiete bestimmend. Aus Billigkeitsgründen ist beim Trennungsunterhalt zunächst nur ein angemessener Wohnwert anzusetzen, da eine Verwertung des durch den Auszug des Partners entstehenden sogenannten toten Kapitals nicht verlangt werden kann, um eine Versöhnung der Eheleute nicht zu erschweren. Dies ändert sich dur...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidungszeitpunkt z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Ausbildung

Rz. 451 Befindet sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Trennung in einer Berufsausbildung oder in einem Studium, so kann er dies fortsetzen, wenn die Ausbildung oder das Studium bisher im Einvernehmen mit dem anderen Ehegatten betrieben worden ist. Das Studium/die Berufsausbildung muss jedoch zielstrebig betrieben werden. Der Abschluss muss zu erwarten sein. Rz. 452 Es ist uner...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Dauer der Ehe

Rz. 463 Die Dauer der Ehe kann insofern eine entscheidende Rolle spielen, als zu prüfen ist, inwieweit der Berechtigte durch die Ehe eine Unterbrechung seiner Arbeitstätigkeit vorgenommen hat. Je länger diese Unterbrechung gedauert hat, desto mehr muss dies bei der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.[484] Umgekehrt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Fiktive Zurechnung von Einkünften

Rz. 481 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Rz. 482 Die Höhe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Erledigung der Ehesache

Rz. 861 Zur Erledigung der Hauptsache bedarf es keiner entsprechenden Erklärung des überlebenden Ehegatten. Sie tritt von Gesetzes wegen ein.[855] Wegen der Verfahrenskosten, über die zu entscheiden ist, setzt sich das Verfahren sodann zwischen dem Ehegatten und den Erben des Verstorbenen fort. Die Kosten sind gegeneinander aufzuheben, § 150 Abs. 2 S. 2 Alt. 3 FamFG.[856] Rz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Besondere Umstände zur Verkürzung der Zeitschwelle

Rz. 277 Auch wenn die beschriebene zeitliche Schwelle noch nicht überschritten ist, können besondere Umstände des Einzelfalles für eine ausreichende Verfestigung sprechen, wie regelmäßige Zuwendungen des neuen Partners[498] oder der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie.[499] Rz. 278 Zitat Aus der Gesamtschau der objektiven U...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Luxus-Vereinbarung

Rz. 300 Ebenso ist es umgekehrt möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die den üblichen Rahmen weit übersteigt. Dies kann parallel zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt gesehen werden. Verlangt der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsbetrag, der weit über das übliche Maß hinaus geht, wird sein Unterhaltsanspruch betreffend Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Tod vor Rechtshängigkeit

Rz. 857 Mit der Einreichung des Scheidungsantrags wird die Scheidung anhängig. Stirbt der Antragsgegner vor Zustellung des von seinem Ehepartner eingereichten Scheidungsantrags, also vor Rechtshängigkeit des Verfahrens, ist der Scheidungsantrag unzulässig und damit zurückzunehmen, weil es an einem Beteiligten fehlt.[848] Geschieht dies nicht, wird das Familiengericht den Antra...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 607 Freistellungsvereinbarungen sind grundsätzlich weder gem. § 134 nichtig noch nach § 138 sittenwidrig, auch wenn sie äußerlich mit einem Vorschlag zur Regelung der elterlichen Sorge verbunden werden,[798] wohl aber dann, wenn dadurch die Zustimmung des anderen Elternteils zur Übertragung der elterlichen Sorge [799] und/oder ein Verzicht auf das Umgangsrecht [800] bzw. e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Erblasser ist Antragsteller

Rz. 870 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[864] Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfahren bez...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / K. Anhang – Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 2196 Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch wenn Sie davon ausgehen, dass mit Rechtskraft der Scheidung alle familienrechtlichen Probleme gelöst bzw. beseitigt sind, können doch verschiedene Probleme auftreten bzw. müssen eventuell versc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 879 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878]mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 2 Anmerkung

Probleme des Praktikers mit dem Scheidungsverbund Die Antragsgegnerin beantragte im Scheidungsverfahren die Abänderung eines über Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs. Der Antrag war als "Stufenantrag auf Auskunft zum Kindesunterhalt und auf Abänderung eines Unterhaltstitels im isolierten Verfahren" überschrieben. Allerdings wurde für die letzte Stufe ein Abänderungs- und...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 1142 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[1180] Rz. 1143 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens dre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Verwandte des Berechtigten

Rz. 1984 Zur Leistungspflicht von Verwandten des Berechtigten neben Ehegatten oder nicht ehelichen Elternteilen gilt: Grundsätzlich haftet der verpflichtete Ehegatte vor Verwandten des berechtigten Ehegatten für Unterhaltsansprüche. Dies gilt nach § 1584 Satz 1 BGB für den nachehelichen Unterhalt sowie nach § 1608 Satz 1 BGB für den Familien- und Trennungsunterhalt. Rz. 1985...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten der Berechtigten

Rz. 154 In die Billigkeitsabwägungen können folglich noch weitere, in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte eingebracht werden[315] auch wenn diese sich nicht auf die gegenwärtige und zukünftige Erwerbsfähigkeit auswirken. Es ist also zugunsten des Berechtigten immer zu überprüfen, welche Leistungen für die eheliche Lebensgemeinschaft erbracht worden sind (Lebensleistung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr