Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.1 Gewaltfreie Erziehung

Wichtig Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. Zur Definition von "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen. Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jed...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Februar 2023 beim FamG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Verlangt wurde beginnend jeweils ab Februar 2023 die Zahlung von Trennungsunterhalt i.H.v. 10.746,02 EUR sowie Kindesunterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder i.H.v. jeweils 2.400,76 EUR. Zusätzlich wurde beantragt, dem Antragsgegner aufzugeben, einen Verf...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / III. Vergleichsmehrwert

Der Mehrwert für den Vergleich (Trennungsunterhalt Hauptsache) beträgt 12 x 10.746,02 EUR = 128.952,24 EUR. Lediglich der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt, dass auch bei Addition des zu II. genannten Verfahrenswertes und des Wertes des Mehrvergleichs (zusammen 230.011,25 EUR) der geltend gemachte Verfahrenskostenvorschuss wiederum keinen Gebührensprung verursachen w...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / II. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Rechtsprechung des BGH zur Behandlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung[23] hat Eingang in die Rechtsprechung der Obergerichte gefunden. Für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung sind die steuerlichen Angaben aus der Anlage V zu geltend gemachten Werbungskosten unterhaltsrechtlich zu bereinigen, sodass u. a. erfolgte Pauschalabschreibungen unberücksichti...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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§ 6 Familienrecht / B. Muster: Trennung

Rz. 2 Muster 6.2: Trennung Muster 6.2: Trennung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich von Ihrem Ehegatten zu trennen. In diesem Zusammenhang sind einige Dinge zu regeln, zu denen ich Ihnen die notwendigen Gesichtspunkte an die Hand geben möchte: 1. Trennung und Trennungsjahr Eine einvernehmli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Trennungsunterhalt

Rz. 427 Bei der gleichzeitigen außergerichtlichen Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist zu beachten, dass hier eine Gegenstandsverschiedenheit (beide Ansprüche basieren auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen (vgl. §§ 1361, 1569 ff. BGB) vorliegt. Es folgt eine Addition der verschiedenen Gegenstände, §§ 22 Abs. 1 RVG (für die Anwaltsgebühren) un...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 639 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 640 Muster 76: Musterrechnung 5.76: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Vergütungsanspruch

Rz. 723 Grundsätzlich entsteht in einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, sobald der Antrag eingereicht ist. Bei vorzeitiger Beendigung gilt Nr. 3101 VV RVG, siehe auch Rdn 482 in diesem Kapitel. Rz. 724 Fraglich ist, ob eine Terminsgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen kann, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren im Bes...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[41] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Unterhalt für weniger als 1 Jahr

Rz. 391 Wird der Unterhalt für weniger als ein Jahr verlangt, so ist als Gegenstandswert der geforderte Gesamtbetrag an Unterhalt maßgebend, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Wird für mindestens ein Jahr oder länger Unterhalt geltend gemacht, gilt der Jahresbetrag. Zum Trennungsunterhalt siehe auch Rdn 427 unten. Rz. 392 Beispiel Es wird Trennungsunterhalt in Höhe von 720,00 EUR für 7...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Berechnung des Verfahrenswertes bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 380 Durch das 2. KostRMoG wurde § 51 FamGKG zum 1.8.2013 wie diverse andere Vorschriften dahingehend abgeändert, dass Begriffe wie "Klage" oder "Prozesskostenhilfe" aus redaktionellen Gründen geändert worden sind, vgl. dazu auch § 113 Abs. 5 FamFG. Ferner wurde Absatz 1 dahingehend erweitert, dass § 51 FamGKG sowohl in Unterhaltssachen als auch in sonstigen den Unterhalt...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Zeitpunkt der Wertberechnung, § 34 FamGKG

Rz. 180 Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend, § 34 S. 1 FamGKG. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend, § 34 S. 2 FamGKG. Diese beiden Anwendungsfälle sind voneinander zu unterscheiden. Rz. ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Mündliche Verhandlung

Rz. 789 Die Terminsgebühr im Beschwerdeverfahren nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Rz. 790 Muster 86: Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin In einem Beschwerdeverfahren wegen Trennungsunterhalt vor dem OLG Köln ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Unterhaltsbeschluss. Der Gegenstandswert hat 30.000,00 EUR betr...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 4. Vorsicht Falle: "Erstberatungs-Hopper" und Falschanlage der Akte

Rz. 51 Eine Interessenkollisions-Prüfung sollte nie anhand des Gedächtnisses, sondern anhand von wirksamen Kontroll-Kriterien vorgenommen werden. Auch bei falscher Aktenanlage kann sich ergeben, dass eine vielleicht vor geraumer Zeit schon erfolgte Erstberatung eines Ehegatten übersehen wird und in die rechtliche Beratung/Vertretung eingestiegen wird, obwohl sich die Mandats...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 638 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[590] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[591] “Auch nac...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG

Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit werden addiert; die Gebühren können in ders...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Isolierter Auskunftsantrag/Stufenantrag, § 38 FamGKG

Rz. 399 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Auskunftsverfahren wegen Trennungsunterhalts gestellt und sodann deutlich später (hier: 2 Jahre) ein Hauptsacheverfahren auf Leistung anstrengt, muss sich nach Ansicht des OLG Zweibrücken Mutwilligkeit vorwerfen lassen mit der Folge, dass die VKH nur begrenzt bewilligt wird. Die Entscheidung ist nachvollziehbar; auch aus ...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / B. Mandatsablehnung

Rz. 3 Gerade im Familienrecht treten Mandanten mit schwieriger Persönlichkeitsstruktur gehäuft auf. Solange eine Pflicht zur Annahme des Mandats nicht besteht, sollten Anwälte daher immer sorgfältig prüfen, ob sie ein Mandat annehmen möchten. Trennung/Scheidung stellen eine außergewöhnliche Lebenssituation für Menschen dar. Es geht um "alles, was wichtig ist". Trennung/Schei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 54 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG "(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen." (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 3.1 Unterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, der den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht.[1] Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs durch einen Ehegatten ist dessen Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige Ehegatte, dessen Einkünfte aus eigenem Vermögen und zumutbarer Erwerbstätigkeit nicht zur Befried...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ehegattenunterhalt: Verhältnis des Trennungsunterhalts zum nachehelichen Unterhalt und die praktischen Folgen

Vertretungsprobleme ergeben sich bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt regelmäßig nicht. Spezifische Probleme ergeben sich aber in der Abgrenzung dieser beiden Ansprüche bei der Geltendmachung. Die Ansprüche auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB und auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1569 ff. BGB beruhen auf unterschiedlichen A...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 3. Achtung: Überschneidende Ausgleichssysteme berücksichtigen

Existiert eine Immobilie, so kann das Bewohnen im Eigenheim durch die Berücksichtigung eines Wohnvorteils das Einkommen des dort wohnenden Ehegatten erhöhen. Kommt dieser rechnerisch voll zum Tragen,[139] so ist eine gesonderte Forderung nach Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr möglich (und später nach Rechtskraft der Scheidung nach § 745 Abs. 2 B...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im August 2022 beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, an sie für die Monate März 2022 bis einschließlich August 2022 rückständigen Trennungsunterhalt i.H.v. 4.948,00 EUR sowie monatlichen Trennungsunterhalt ab September 2022 i.H.v. 3.422,00 EUR zu zahlen. Das FamG hat den Antragsgegner verpflichtet, ab dem 1.11.2022 einen monatlichen Trennung...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Kollisionen mit dem Zugewinnausgleich

Beim Trennungsunterhalt bestehen im Trennungsjahr entscheidende Besonderheiten. Zunächst laufen im Regelfall bis zur Zustellung des Scheidungsantrags noch die großen beiden Ausgleichssysteme im Rahmen der Scheidungsfolgen in Bezug auf das Vermögen (§ 3 Abs. 1 VersAusglG Ehezeit für den Versorgungsausgleich; § 1384 BGB für den Zugewinn). Dies drängt tendenziell den Gläubiger ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / aa) Die gerichtliche Geltendmachung

Sind die Eltern noch verheiratet und besteht die gemeinsame elterliche Sorge, so muss derjenige Elternteil, welcher das Kind nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB in seiner Obhut hat, den Anspruch nach § 1629 Abs. 3 BGB im eigenen Namen gerichtlich geltend machen. Es besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1629 Abs. 3 BGB kein Wahlrecht, sondern die Verfahrensstandschaft ist...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.3 Ausgleich von Miete und Nebenkosten

Untervermietung zulässig Nach der Trennung steht dem in der angemieteten Ehewohnung verbliebenen Ehegatten eine Überlegungszeit von etwa 3 Monaten zu, ob er in der Wohnung bleibt oder ob sie gekündigt wird. In dieser Zeit bzw. bis zur Kündigung hat sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete zur Hälfte zu beteiligen, allerdings nur soweit die Miete die angemessene Miete für ei...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 2 Trennungsunterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.9.2022 – 13 UF 14/22 1. Die Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs ist nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu beurteilen und eine Anpassung hat unter größtmöglicher Wahrung der vertraglichen Maßstäbe und Wertungen zu erfolgen. Sind die Grundlagen der Unterhaltsvereinbarung nicht festgestellt und auch durch Ausl...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / A. Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist im Familienrecht von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere in Unterhaltssachen; häufig wird der bedürftige Unterhaltsgläubiger die Kosten, die zur Durchsetzung von Unterhalt erforderlich sind, nicht aufbringen können. Stolperfalle: Vor einem Antrag auf VKH ist vorrangig ein Verfahrenskostenvorschussanspruch (VKV-Anspruch) zu prüfen. Denn bei ...mehr