Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Kindesunterhalt / 2.7 Der Wohnvorteil bzw. Wohnwert

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 1 Gesetzliche Unterhaltspflichten

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugtes Kin...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.6 Verhältnis zwischen Ansprüchen auf Unterhalt, Nutzungsentgelt und Lastenausgleich

Rz. 27 Derjenige Ehegatte, der in der Ehewohnung wohnen bleibt, erspart Mietaufwendungen. Dieser Ersparnis wird unterhaltsrechtlich durch den Ansatz eines Wohnwertes Rechnung getragen. Der Wohnwert wird dem Einkommen des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten fiktiv hinzugerechnet und führt damit zu einer höheren Leistungsfähigkeit beim Verpflichteten bzw. zu einem geringeren...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.3 Höhe der Nutzungsvergütung

Rz. 25 Die Berechnung des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten, dies gilt sowohl bei § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als auch bei § 745 Abs. 2 BGB. Maßgeblich sind hier insbesondere der objektive Nutzungswert, die Höhe der Hauslasten und die Eigentumsanteile. Zu berücksichtigen ist auch, ob einem Ehegatten die Alleinnutzung durch den weichenden Ehepartner...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von Trennungsunterhalt wegen des unwahren Vorwurfs sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7, Nr. 8 Leitsatz Der unwahre, hartnäckige Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs kann zur vollständigen Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt führen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.1.2025 – 11 UF 117/24 (AG Böblingen) 1 Aus den Gründen Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgerich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsunterhalt

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Leben > Ehegatten getrennt, kann der eine von dem anderen unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen (vgl § 1361 BGB). Für den VZ der Trennung gilt noch das > Splitting, das eine zusätzliche steuerliche Berücksichtigung von > Unterhaltsleistungen ausschließt (> Unterhaltsleistungen Rz 129). Nach dem VZ der Trennung kann der Unterhalt für ...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / Leitsatz

Der unwahre, hartnäckige Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs kann zur vollständigen Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt führen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.1.2025 – 11 UF 117/24 (AG Böblingen)mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Unwahrer Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs führt zu vollständiger Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Die Beteiligten hatten zunächst 2020 einen Vergleich abgeschlossen, der Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens in Höhe von 1.434 EUR vorsah. Im vorliegenden Verfahren ging es vor dem Amtsgericht Böblingen (BeckRS 2024, 40574) um die Abänderung des Trenn...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLIII. Verbundverfahren

Rz. 78 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehesache und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für da...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 3. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt wird nicht geltend gemacht

Im vom BGH entschiedenen Verfahren hat die Ehefrau keine Trennungsunterhaltsansprüche geltend gemacht, weil sie im Gegenzug mietfrei wohnen konnte und sich bislang keinen Nutzungsentschädigungsansprüchen ausgesetzt sah. Der BGH führt aus, gerade in Fällen, in denen der eigentlich einkommensschwächere Ehegatte im Hinblick auf den von ihm gezogenen Wohnvorteil auf die Geltendm...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 2. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt wird zuerst "festgelegt"

Wurde dagegen der Unterhalt bereits festgelegt, kann jetzt keine Nutzungsentschädigung mehr gefordert werden. Hier greift der Vorrang der Unterhaltsregelung vor der Nutzungsvergütung, um zwischen den Ehegatten einen angemessenen Ausgleich für den Wohnvorteil zu bewirken.[12] Erfreulich ist dabei die Klarstellung des BGH, dass das Wesen dieser Unterhaltsberücksichtigung ohne B...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 5. Verfahren auf Nutzungsentschädigung ohne vorherige Festlegung des Trennungsunterhaltes

Hier leitet der Berechtigte des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung ein entsprechendes Verfahren ein, ohne dass zuvor der Unterhalt festgelegt worden ist. Dann müssen nach der Vorgabe des BGH (fiktive) Trennungsunterhaltsansprüche bei der Bemessung der Nutzungsvergütung einbezogen werden mit der Folge, dass eine überschlägige, summarische Prüfung von Trennungsunterhaltsanspr...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 2.1.1 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 26.7.2024 – 3 UF 244/20

1. Trennungsunterhalt ist seiner Art und Höhe nach innerhalb gewisser Grenzen disponibel. Deshalb sind in diesem Rahmen Unterhaltsvereinbarungen zulässig, die keiner bestimmten Form bedürfen. 2. Eine kurze Zeit nach der Trennung geschlossene Unterhaltsvereinbarung gilt im Zweifel nur für den Trennungsunterhalt, nicht auch für den Nachscheidungsunterhalt.mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / b) Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist in der Wohnung verblieben

Ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte in der Wohnung verblieben, haben beide Ehegatten die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten: In dieser Fallgestaltung kann es also zu wechselseitigen und gegenläufigen Ansprüchen de...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 4.5.2.1 (aa) Der Unterhaltspflichtige macht keinen Nutzungsausfall geltend

Wird kein Nutzungsausfall vom unterhaltspflichtigen Ehegatten geltend gemacht, stellt sich kein Konkurrenzproblem. Macht die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Trennungsunterhalt geltend, wird dadurch der Anspruch auf Nutzungsausfall blockiert.mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 4.5.2.2 (bb) Der Unterhaltspflichtige macht zuerst Nutzungsausfall geltend

Ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte in der Wohnung verblieben und macht (vorerst) keinen Unterhalt geltend, ist der weichende Ehegatte als Allein – oder Miteigentümer nicht gehindert, seinerseits Nutzungsausfall geltend zu machen. Im Verfahren auf Nutzungsausfall legt der BGH den Familiengerichten dann die Prüfung auf,[25] "ob und gegebenenfalls in welcher Größenordnung de...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / a) Der Unterhaltsverpflichtete ist in der Wohnung verblieben

Ist der Unterhaltsverpflichtete in der Wohnung verblieben, zahlt aber keinen Unterhalt, dann kann die Unterhaltsberechtigte wahlweise Unterhalt geltend machen oder als Allein- oder Miteigentümerin Nutzungsentschädigung verlangen. Beide Ansprüche laufen in die gleiche Richtung. In der Praxis wird vielfach der Unterhaltspflichtige zwar Trennungsunterhalt zahlen, den er aber in ...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB scheidet grundsätzlich aus, wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten im Rahmen einer Regelung des Trennungsunterhalts – sei es durch außergerichtliche Verständigung, durch gerichtlichen Vergleich oder durch gerichtliche Entscheidung – familienrechtlich kompensiert, er insbesondere...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 2 Die Entscheidung des BGH

Mit seiner Entscheidung v. 27.11.2024 (XII ZB 28/23) hat jetzt der BGH für die bei der Konkurrenz zwischen dem Wohnvorteil bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen aus § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB auf Nutzungsvergütung für die Wohnung auftretenden Fragen einige Präzisierungen vorgenommen. Dabei hat der BGH erneut den Vorrang der Unterhaltsregelung vor der Nutzung...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 4. Trennungsunterhaltsverfahren ohne vorherige Regelung der Nutzungsentschädigung

Wird der Trennungsunterhalt geltend gemacht und ein gerichtliches Unterhaltsverfahren eingeleitet, ohne dass zuvor eine Nutzungsentschädigung festgelegt worden ist, ergeben sich keine Hindernisse. Einleiten kann dieses Unterhaltsverfahren nur der Unterhaltsberechtigte, gleichgültig ob er in der Wohnung lebt und somit potentieller Verpflichteter der Nutzungsentschädigung wäre ...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 1. Die Unterhaltsberechtigte will höheren Unterhalt durchsetzen

Die Unterhaltsberechtigte kann ein Leistungsverfahren auf Zahlung des von ihr errechneten höheren Unterhaltes einleiten. Der im Verfahren nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB einbezogene Unterhalt ist bei der Unterhaltsberechnung beim Bezieher der Nutzungsentschädigung in dieser Höhe als Einkommen zu berücksichtigen[39] und beim Zahlungspflichtigen als Abzugsposten, der den anzurechn...mehr

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AGS 04/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ein Anrechnungsproblem, NJW-Spezial 2024, 27 Wird der zunächst außergerichtlich in einer Angelegenheit tätig gewesene Rechtsanwalt anschließend im gerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig und wird diese Angelegenheit dann in einem anderen Rechtsstreit mitverglichen, können sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sich...mehr

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FF 03/2025, Rechtsprechung ... / 1.1 BGH, Beschl. v. 27.11.2024 – XII ZB 28/23

a) Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB scheidet grundsätzlich aus, wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten im Rahmen einer Regelung des Trennungsunterhalts – sei es durch außergerichtliche Verständigung, durch gerichtlichen Vergleich oder durch gerichtliche Entscheidung – familienrechtlich kompensiert, er insbesondere...mehr

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FF 03/2025, Keine Rechtsbes... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrennt lebenden Beteiligten streiten in der Auskunftsstufe um Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sämtliche Einkünfte, die er in den letzten zwölf Monaten erzielt hat, insbesondere aus abhängiger Erwerbstätigkeit durch Vorlage der monatliche...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Trennungsunterhalt

Gemäß § 1361 Abs. 4 BGB wird § 1360a Abs. 3 BGB analog angewendet. Damit gilt § 1614 BGB auch für den Trennungsunterhalt. Mit dieser Regelung soll der bedürftigen Ehepartner vor finanziellen Nachteilen geschützt werden, die sich aus der Ehe ergeben können, insbesondere wenn ein Partner aufgrund der Rollenverteilung, wie etwa bei der Übernahme der Kinderbetreuung, finanziell v...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / 2. Trennungsunterhalt

a) Gesetzliche Grundlagen des Trennungsunterhalts Der Trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB geregelt und wird während der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung gewährt. Der Trennungsunterhalt dient der Sicherung des Lebensunterhalts des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners. Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen während der Ehe s...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Trennungsunterhalts

Der Trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB geregelt und wird während der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung gewährt. Der Trennungsunterhalt dient der Sicherung des Lebensunterhalts des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners. Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen während der Ehe sowie nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspf...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Für die Abwägung, ob eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt noch wirksam ist oder gegen § 1614 BGB verstößt, muss zunächst die Höhe des tatsächlich geschuldeten Trennungsunterhalts ermittelt werden. Geschuldet ist der eheangemessene Unterhalt, welcher sich nach dem Halbteilungsgrundsatz aus dem Einkommen beider Eheleute errechnet. Nach dem Halbteilungsgrundsatz steh...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Nach der Scheidung kann ein Ehepartner nach den §§ 1569 ff. BGB nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt, für den es nur eine Anspruchsgrundlage gibt, stellt der Begriff "nachehelicher Unterhalt" den Oberbegriff für die in den §§ 1570–1573, 1...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

In den Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt findet sich keine dem § 1614 BGB vergleichbare Regelung, auch kein Verweis auf die Möglichkeit einer analogen Anwendung. Das Gesetz sieht vielmehr in § 1578b BGB die Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf und eine zeitliche Begrenzung des nachehelich geschuldeten Unterhalts vor. Und es gibt den Eheleuten in § 158...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Es gilt auch hier die grundsätzliche Regel, dass der nichteheliche Elternteil auf 20 % des ihm zustehenden Unterhalts verzichten kann, und dass ab einem Verzicht von einem Drittel ein unwirksamer Verzicht vorliegt. Um diese Prozentzahlen bestimmen zu können, ist auch hier zunächst die Höhe des dem nichtehelichen Elternteil zustehenden Unterhalts zu ermitteln. Beansprucht werde...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.4.1 Begriff

Rz. 50 Die eheliche Lebensgemeinschaft ist zivilrechtlich die Herstellung, Erhaltung und Entfaltung einer engen, grundsätzlich alle Lebensbereiche jedes Ehegatten umfassenden Lebensgemeinschaft der Ehepartner.[1] Sie umfasst damit regelmäßig die räumliche, sexuelle, persönliche, geistige und wirtschaftliche Gemeinschaft. Dabei ist zwischen der durch § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 661 Die Anspruchspfändung setzt voraus, dass die herauszugebende oder zu leistende Sache Gegenstand der weiteren Zwangsvollstreckung sein kann, also selbstständig pfändbar ist. Rz. 662 Die selbstständige Anspruchspfändung findet daher nicht statt in Ansprüche:mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 346 Im Wege der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner als Kläger nur Einwendungen des materiellen Rechts erheben, die den im Vollstreckungstitel verbrieften Anspruch zu Fall bringen. Rechtshindernde Einwendungen scheiden damit aus,[331] sodass der Kläger rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen erheben muss. Die Einwendungen dürfen dabei nicht nach § 767...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von Trennungsunterhalt; Erwerbsobliegenheit bei Getrenntleben; kein Abzug von Naturalunterhalt beim das gemeinsame Kind betreuenden Elternteil bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

BGB § 1361 § 1579 Nr. 7 § 1606 Abs. 3 S. 2 Leitsatz 1. Zur vollständigen Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Aufnahme eines nachhaltigen, auf Dauer angelegten außerehelichen Verhältnisses. (red. LS) 2. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners im Trennungsunterhalt bei eheprägender Teilzeittätigkeit von 7/10 einer vollschichtigen Tätigkeit bei guten wirtschaftlichen Ve...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / Leitsatz

1. Zur vollständigen Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Aufnahme eines nachhaltigen, auf Dauer angelegten außerehelichen Verhältnisses. (red. LS) 2. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners im Trennungsunterhalt bei eheprägender Teilzeittätigkeit von 7/10 einer vollschichtigen Tätigkeit bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten. 3. Soweit nach neuerer A...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / b) Bemessung der eigenen Lebensstellung des Bedürftigen

Nach § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB sind auf den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten entsprechend anzuwenden. Damit gilt auch § 1610 Abs. 1 BGB, wonach sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen bestimmt, entsprechend. Anders als beim Trennung...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Anwaltsvergütung

Ist VKH auch für den Mehrvergleich bewilligt, erhält der beigeordnete Anwalt wegen § 48 Abs. 1 S. 2 RVG aus der Staatskasse sämtliche Gebühren erstattet, die für den Abschluss des Vergleichs anfallen. Die Regelung wurde durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingeführt. Damit sollte die in der Rspr. strittige Frage des Umfangs des gegen die Staatskasse bestehenden Vergütungsans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr