Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

OLG Brandenburg Beschl. v. 27.12.2019 – 13 UF 74/15 1. Die Abänderung eines Vergleichs (§ 239 FamFG) ist nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu beurteilen und eine Anpassung hat unter größtmöglicher Wahrung der vertraglichen Maßstäbe und Wertungen zu erfolgen. Hierbei ist der geänderte Unterhaltsanspruch unter Einarbeitung der geänderten Elemen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 416 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die zum Zwecke des Unterhalts gemacht werden. Dabei wird es in erster Linie auf den objektiven Befund der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers ankommen. Daneben wird allerdings auch die subjektive Vorstellung des L...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / 1 Sachverhalt

Im Rahmen des vor dem FamG geführten Scheidungsverfahrens (70 F 646/16) hatte die Antragstellerin den Antragsgegner im Verbund auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs in Anspruch genommen. In dem vorliegenden Verfahren hat die Antragstellerin den Antragsgegner auf Zahlung von Trennungsunterhalt (Gegenstandswert: 22.504,00 EUR) in Anspruch genommen. Eine erste mündliche Verhandlu...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / 3 Anmerkung

I. Die Wertfestsetzung des Gerichts war insoweit unzutreffend, als im Scheidungsverfahren aus dem Wert des Zugewinns, des nachehelichen Unterhalts und auch des Trennungsunterhaltsverfahrens kein Mehrwert festzusetzen war. Das Gericht hat nach § 55 FamGKG den Wert festzusetzen, soweit Gerichtsgebühren erhoben werden, die sich nach dem Wert richten. Ein Vergleichsmehrwert ist nu...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / Leitsatz

Schließen die beteiligten Eheleute in einem Scheidungsverfahren einen Vergleich auch über ein zeitgleich anhängiges Trennungsunterhaltsverfahren und vereinbaren sie, dass die Kosten des Scheidungsverfahrens gegeneinander aufgehoben werden, während die Kosten des Trennungsunterhaltsverfahrens der dortige Antragsgegner alleine zu tragen habe, dann beschränkt sich der Kosteners...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zulässig, sie ist insbesondere binnen der Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO) eingelegt worden, und die Beschwer im Kostenpunkt übersteigt den maßgeblichen Wert von 200,00 EUR – § 567 Abs. 2 ZPO. Das Rechtsmitte...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 1. Anwendungsbereich des Gesetzes

Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR bezieht sich auf alle Leistungen nach dem SGB XII sowie dem BVG und betrifft die Unterhaltsansprüche von Unterhaltsansprüche sind zu berücksichtigen und können wie bisher...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben

BGB § 1361 § 1379;EuUnthVO Art. 3b Leitsatz Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammengelebt haben noch, dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.7.2019 – 4 U...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / Leitsatz

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammengelebt haben noch, dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.7.2019 – 4 UF 123/19 (AG Frankfurt)mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass ein Ehegatte von dem anderen den, nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen kann, wenn die Ehegatten getrennt leben. Was aber gilt, wenn die Ehegatten vor der Trennung nie zusammen in einem Haushalt gelebt und gemeinsam gewirtschaftet haben? Und kann in solchen ...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Beteiligten streiten um die Zahlung von Trennungsunterhalt seit Dezember 2018. [2] Sie schlossen am 23.8.2017 die Ehe miteinander. Die Antragstellerin ist deutsche Staatangehörige, der Antragsgegner hat die britische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Eheschließung lebte die Antragstellerin unter der im Rubrum angegebenen Anschrift im Haushalt ihrer Eltern...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Die Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts ist Aufgabe des Tatrichters. Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Die Erfahrungs- und Richtwerte können dabei auch eine Differenzierung zwischen erwerbstätigen und nicht...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / b) Familienrecht

Gerade bei der familienrechtlichen Thematik kommt dies insbesondere zum Zuge. Die Thematik "Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen; Regelungen des Getrenntlebens" bilden dabei stets "Konfliktpotential", was die Zahl der Angelegenheiten angeht. Nach wie vor differenzieren hier die Gerichte zwischen einer oder mehreren Angelegenheiten. Viele neuere Entscheidungen[1] vertreten m...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / V. Ausblick

Will man einen Ausblick auf die Entwicklung des Ehevertragsrechts in der Zukunft wagen, stellt sich drängend die Frage, ob die Kernbereichslehre des BGH anpassungsbedürftig ist angesichts der Neujustierung des nachehelichen Unterhalts durch die Unterhaltsreform 2008. Die Wertungswidersprüche sind augenscheinlich. Der BGH ordnet den Betreuungsunterhalt zu Recht dem Kernbereich...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Wege der Erbenhaftung Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB. Aus der Beziehung der Antragstellerin mit dem am 2. April 2015 verstorbenen Erblasser sind die Kinder S., geboren am 17. Juni 1999, und P., geboren am 26. Februar 2015, hervorgegangen. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um die volljährigen Kinde...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

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FF 05/2019, Anordnung der s... / 1 Gründe:

[1] I. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 5.10.2018 wurde der Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Trennungsunterhalt in Höhe von 328.099 EUR (Ziffer 1), zur Zahlung von weiteren 20.460 EUR aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch (Ziffer 2) sowie zur Erteilung von Auskunft über sein Einkommen im Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2014 (Ziffer 3) verpflichtet. Im Übr...mehr

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AGS 05/2019, Wert des Besch... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und auch i.Ü. – insbesondere gem. § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO – zulässige Rechtsbeschwerde, mit der der Antragsgegner sich gegen die Verwerfung seiner Beschwerde wendet, ist begründet. Die Rechtsbeschwerde rügt zu Recht, dass das OLG bei der Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands i.S.d. § 61 Abs. 1 FamFG, der der Verpflichtung des Antragsgegners zur Auskunf...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist veröffentlicht in juris sowie AGS 2019, 23; vgl. auch die Kurzwiedergabe in FamRB 2019, 49 und NZFam 2019, 86, 90. Mitgeteilt wurde diese Entscheidung von Martin Menne, Richter am KG, Berlin. Die vorhergehende Entscheidung des KG (13 UF 16/16) in dieser Sache ist veröffentlicht in FF 2017, 327. Das KG hat in beiden Entscheidungen eine Auskunft...mehr

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FF 04/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2019 – 3 WF 114/18 1. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss aus § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB stellt im Grundsatz einen Vermögenswert i.S.d. § 115 Abs. 2 ZPO dar. 2. Wird der gerichtlich geltend gemachte Anspruch des Trennungsunterhalts nach Quoten bemessen, scheidet ein Anspruch des Ehegatten auf Verfahrenskostenvorschuss regelmäßig aus, sodass d...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / VI. Finanzielle Folgen einer Umgangsverweigerung

Außerhalb des Kindschaftsrechts kann eine Umgangsverweigerung ggf. durch die Verwirkung von Trennungsunterhalt und/oder nachehelichem Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 BGB sanktioniert werden.[104] Bloße Schwierigkeiten und Probleme bei der Umgangsausübung genügen jedoch nicht.[105] Allerdings kommt – je nach den Umständen des Einzelfalls und der Schwere des Fehlverhaltens – auch...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 7. Antrag zu verschiedenen Ehewohnungssachen

Wird in einem Verfahren sowohl ein Antrag zur Regelung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung (§ 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) gestellt, so sind die jeweiligen Werte zu addieren (§ 33 Abs. 1 FamGKG), da es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Es gilt hier das Gleiche wie bei Trennungsunterha...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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AGS 01/2019, Kostenentschei... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin hatte den Antragsgegner mit Schreiben vom 13.10.2016 unter Fristsetzung bis zum 28.10.2016 zur Auskunftserteilung über seine Einkommensverhältnisse im Zeitraum zwischen Oktober 2015 und Oktober 2016 aufgefordert. Nachdem der Antragsgegner die begehrte Auskunft bis dahin nicht erteilt hatte, reichte die Antra...mehr

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AGS 12/2018, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist im Ergebnis begründet. Nach der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Diese Fallgruppe ist jedenfalls auf schriftliche Verglei...mehr

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FF 11/2018, Umdeutung eines... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Sie streiten um Trennungsunterhalt. [2] In einem einstweiligen Anordnungsverfahren zum Geschäftszeichen 3 F 250/16 schlossen die Beteiligten am 28.4.2016 vor dem Amtsgericht einen Vergleich zum Trennungsunterhalt. Danach hatte der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) an die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) ab 1.5....mehr

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FF 11/2018, Umdeutung eines... / 2 Anmerkung

Um die Entscheidung des BGH nachzuvollziehen, ist es hilfreich, die Beschlüsse der Vorinstanzen zu kennen.[1] An dieser Stelle soll der im Beschluss des BGH wiedergegebene Sachverhalt nicht wiederholt, aber wie folgt erläutert werden: Mit Beschluss vom 31.5.2017 hat das AGmehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / I. Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des § 1579 BGB in der derzeit geltenden Fassung

Nach der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform zum 1.7.1977 wurde parallel zu der positiven Billigkeitsvorschrift des § 1576 BGB der § 1579 BGB als negative Härteklausel in das BGB hineingebracht. Diese Vorschrift ist auch über die Verweisung von Anfang an nach § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–4 BGB damals schon beim Trennungsunterhalt möglich gewesen. Der Gesetzgebe...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / V. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt: § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–8 BGB (analog)

Die Entwicklung beim Getrenntlebensunterhalt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Lebensgemeinschaft (früher regelmäßig mindestens 2–3 Jahre) nicht mehr maßgeblich ist. Nicht nur Amtsgerichte, sondern auch Oberlandesgerichte haben sich inzwischen zu eigen gemacht, dass schon nach einem Jahr die Möglichkeit besteht, je nach Einzelfall, auch zu einem Aussch...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von Trennungsunterhalt bei bewusstem Ableugnen eigener Einkünfte

BGB § 1579 Nr. 3 Leitsatz Das bewusste Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts durch den Unterhaltsberechtigten kann zur Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs führen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.8.2017 – 3 UF 92/17 (AG Aurich) 1 Gründe: [1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Trennungsunterhalt – Verwirkung nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB

Zweck der Vorschrift ist, rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten zu erfassen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. In der Praxis stellt sich stets die Frage, ab wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Eine solche kann auch schon vor Ablauf von zwei Ja...mehr