Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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§ 3 Trennung der Eheleute / VI. Schuldenanrechnung beim Trennungsunterhalt

1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden) Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard te...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XIII. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 137 Auch über die unterhaltsrechtliche Situation während der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Ehescheidung können die Ehegatten einvernehmliche Regelungen treffen (zu Trennungsvereinbarung über andere Regelungsgegenstände siehe unten Rdn 250). Es gelten dabei die allgemeinen Überlegungen zu Unterhaltsvereinbarungen; stellen sich ggf. auch die allgemeinen Wirksamkeit...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XI. Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1361 Abs. 3 i.V.m.§ 1579 Nr. 2 bis 7 BGB

Rz. 134 Auch der Trennungsunterhalt kann bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1579 Nr. 2 bis 7 BGB herabgesetzt werden oder gar entfallen (zum Fall der neuen Partnerschaft siehe § 15 Rdn 2 und § 16 Rdn 2, zu § 1579 BGB siehe § 14 Rdn 268 f.). Zwar ist die Kürze der Ehezeit gem. § 1579 Nr. 1 BGB kein Ausschlussgrund für den Trennungsunterhalt, da auf diese Vorschrift nicht...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Tatbestandsvoraussetzungen des § 1361 BGB

Rz. 9 Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches des getrenntlebenden Ehegatten sind: Rz. 10 Praxishinweise:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Keine Umgehung durch pactum de not petendo

Rz. 144 Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann nicht durch ein pactum de non petendo umgangen werden.[127] Praxistipp: Liegt in einer Regelungspunkt einer Gesamtvereinbarung ein unwirksames pactum de non petendo, ist im Hinblick auf den dann vorliegenden Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) weiter zu prüfen, ob die Teilnichtigkeit gemäß ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Regelungsumfang

Rz. 145 In einer während der Trennungszeit beurkundeten notariellen Regelung sollte festgelegt werden,mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 8. Härtegrund aus § 1579 Nr. 8 BGB (anderer Grund)

Rz. 312 Dieser Auffangtatbestand soll andere Fälle subjektiver und objektiver Unzumutbarkeit erfassen, wenn sie von gleichem Gewicht sind, wie das Fehlverhalten in Nr. 2–7. Im Verhältnis zu den vorangestellten Härtegründen gehen diese als die spezielleren Regelungen vor. Das OLG Brandenburg geht davon aus, dass regelmäßig keine Herabsetzung oder Befristung des Trennungsunterha...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Abgrenzung zwischen unzulässigem Verzicht und zulässiger Modifikation

Rz. 141 Für die Abgrenzung zwischen zulässiger Anpassung des zukünftigen Unterhaltes und unzulässigem Verzicht gibt der BGH[125] angesichts der Verschiedenartigkeit der Einzelfälle keinen einheitlichen exakten prozentualen Richtwert für die zulässige Unterschreitung des rein rechnerisch geschuldeten Unterhalts vor. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, die immer von...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / B. Unterhaltsanspruch des Ehegatten

Rz. 5 Der während der intakten Ehe bestehende Anspruch des Ehegatten auf Wirtschaftsgeld und Teilhabe am Familieneinkommen (siehe § 2 Rdn 1 ff.) erlischt mit der Trennung der Eheleute, und zwar auch hinsichtlich bereits vergangener Zeiträume. Rz. 6 Vom Zeitpunkt der Trennung an besteht ggf.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / C. Verfahrensrechtliche Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 3 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft de...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Auskunftsanspruch

Rz. 7 Ungeachtet der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB besteht ein Auskunftsanspruch zur Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts auch dann, wenn zum Trennungsunterhalt Auskunft erteilt wurde.[4] Dies gilt auch dann, wenn der auf Trennungsunterhalt gestützte Auskunftsantrag abgewiesen worden ist.[5]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Erneute Auskunft (§ 1605 Abs. 2)

Rz. 63 Vor Ablauf von zwei Jahren kann eine wiederholte Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Rz. 64 Praxistipp: Ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsberechtigten vor Ablauf der Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB löst nicht die Wirkung des § 1613 Abs....mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Bedarf/Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit – eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 11 Auch beim Nachscheidungsunterhalt sind die allgemeinen Grundsätze von Bedarf und Bedürftigkeit der Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu beachten (siehe § 3 Rdn 12). Für den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen kommt es auf alle eheprägenden Einkünfte und Belastungen der Ehegatten an, die also den Lebensverhältnissen der Ehegatten "ihren St...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Mahnung

Rz. 6 Wegen der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wirkt auch die für den Trennungsunterhalt erklärte Mahnung nicht automatisch auf den nachehelichen Unterhalt fort. Die Mahnung für den nachehelichen Unterhalt kann auch noch nicht vor dem Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsanspruchs wirksam erklärt werden, denn eine Mahnung, der noch kein fälliger gesetzlicher Anspruc...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Verbindlichkeiten nach der Trennung und Scheidung

Rz. 67 Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten werden (zu den Kriterien zu Schulden beim Kindesunterhalt §...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Bestehender Unterhaltstitel

Rz. 5 Das hat zur Folge, dass ein in einem Hauptsacheverfahren erlangter Unterhaltstitel über den Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung automatisch endet. Wird dennoch hinsichtlich laufenden Unterhalts aus dem alten Titel weiter vollstreckt, ist ein Vollstreckungsgegenverfahren nach § 113 FamFG, § 767 ZPO möglich. Für den Zeitraum ab Rechtskraft der Scheidung w...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / II. Auswirkungen auf die Erwerbsobliegenheit

Rz. 8 Überwiegend wird die Anwendung der Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrages – das Scheitern der Ehe feststeht (siehe § 3 Rdn 50). Die Zustellung des Scheidungsantrages...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Das Doppelverwertungsverbot bei Schulden (Passiva)

a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 4 Für die wirksame Titulierung eines Anspruchs in notarieller Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist vor allem das Konkretisierungsgebot praktisch bedeutsam. Eine Verpflichtung muss so konkret bestimmt sein, dass sie später auch vollstreckt werden kann. Rz. 5 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Allgemeine Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches (Bedarf-Bedürftigkeit-Leistungsfähigkeit)

Rz. 12 Auch beim Trennungsunterhalt sind die allgemeinen Grundsätze von Bedarf und Bedürftigkeit der Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu beachten. Die Voraussetzungen für die gerichtliche Zuerkennung eines Unterhaltsbetrages sind auf Seiten des Unterhaltsberechtigtenmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Sonderfall: einstweilige Anordnung im Zeitraum der Trennung

Rz. 210 Nach früherem Recht bestand Einigkeit, dass eine während der Trennungszeit ergangene einstweilige Anordnung über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung hinaus wirksam blieb. Die Eigenständigkeit des Verfahrens der einstweiligen Anordnung spricht dagegen, die Wirkung der eAO über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung hinaus gelten zu lassen. Nicht abschließe...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 6. Gröbliche Vernachlässigung der eigenen Unterhaltsverpflichtung – § 1579 Nr. 6 BGB

Rz. 300 Die gegenüber dem Unterhaltspflichtigen bestehende eigene Unterhaltspflicht muss vom Unterhaltsberechtigten gröblich vernachlässigt worden sein. Erforderlich ist eine gewisse Dauer der Vernachlässigung, die i.d.R. bei einem Zeitraum von einem Jahr anzunehmen sein wird.[490] Dem Unterhaltsberechtigten muss eine tief greifende Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaft...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Überlegungen bei Vereinbarungen zwischen den Ehegatten

Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder Zugewinn getroffen, so ist schon im Hinblick auf das Haftungsrisiko des beratenden Anwalts zwingend erforderlich, dass diese Fragen immer deutlich angesprochen und dann auch ausdrücklich und unzweifelhaft geregelt werden.[55] Dies gilt selbstverständlich auch fü...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Überschneidungen bei Nutzungsregelung von Haus und Wohnung

Rz. 80 Geht es um die frühere Ehewohnung, spielen auch immer die damit verbundenen Schuldenbelastungen eine Rolle.[84] Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Wohnungszuweisungsregelung eine Nutzungsvergütung verlangt werden. Hierbei können auch die Schulden (i.d.R. Zins- und Tilgungszahlungen) von Bedeutung sein. Auch hier sind Überschneidu...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 1. Unterhaltsrechtliche Konsequenzen

Rz. 10 Bei erfolgreicher Versöhnung erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch. Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / gg) Entbehrlichkeit einer Mahnung

Rz. 25 Nach Treu und Glauben ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Unterhaltsleistung eindeutig und endgültig verweigert (sog. "Selbstmahnung"). Dann tritt Verzug ein ab dem Zeitpunkt der Erfüllungsverweigerung.[26] Reagiert der Verpflichtete lediglich auf eine Zahlungsaufforderung nicht, stellt dies allein aber noch keine Unterhaltsverweigerung dar, die den V...mehr

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§ 5 Ablauf des (ersten) Tre... / I. Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten

Rz. 3 Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrages – das Scheitern der Ehe feststeht.[2] (Einzelheiten siehe oben § 3 Rdn 51) Rz. 4 Ist e...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 156 Die Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile zwar kausal auf Entwicklungen und Umstände vor der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind, sich aber erst danach auswirken. Solch...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Definition des Bedarfes

Rz. 14 Auch der für den Trennungsunterhalt maßgebliche Bedarf orientiert sich in erster Linie an den Einkommen beider Eheleute, die während der Ehe erzielt worden sind und die Lebensverhältnisse geprägt haben. Zur Bedarfsbemessung gehören aber auch eheprägende Belastungen z.B. durch unterhaltsberechtigte Kinder und Ratenbelastungen. Dabei bezieht sich der Begriff des Bedarfs...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast

Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast ebenfalls ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva

Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 11 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB ist ein verhaltener Anspruch, entsteht also erst mit einem Verlangen und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig.[24] Rz. 12 Praktische Bedeutung hat zudem die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Umstände aus der Vergangenheit ("Lebensleistung" der Ehegatten)

Rz. 190 Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen,[290] die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit der Berechtigten haben. Rz. 191 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB

Rz. 176 Der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte schuldet eine Nutzungsvergütung, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht, auch dann, wenn die Wohnungsüberlassung an den bleibenden Ehegatten freiwillig erfolgt.[209] Dabei folgt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als lex specialis gegenüber § 745 Abs. 2 BGB.[210] Rz. 177 Grundsätzlic...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Die korrekte Aufforderung zur Auskunft

Rz. 35 Erforderlich ist nach dem Gesetzeswortlaut aber, dass der Unterhaltspflichtige aufgefordert worden ist Rz. 36 Das Auskunftsverlangen ist wie die Mahnung eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäf...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Passiva im Verhältnis von Unterhalt und Gesamtschuld

Rz. 75 In der Beratungspraxis ist auch das Verhältnis zum Gesamtschuldnerausgleich zu beachten.[78] Rz. 76 Gem. § 421 BGB haftet jeder Gesamtschuldner nach außen für die gesamte Verbindlichkeit, also für die Rückzahlung des Kapitalbetrages, aber auch für Tilgung und Zinsen. Maßgebend ist jedoch das interne Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn haftet ein Ehega...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XII. Keine Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1578b BGB

Rz. 136 Eine Befristung des Trennungsunterhaltes ist mangels einer einschlägigen gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig.[119]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / V. Berechnungsweise des Ehegattenunterhaltes nach § 1361 BGB

Rz. 58 Die Berechnung des Trennungsunterhaltes unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Berechnung des Nachscheidungsunterhaltes (dazu § 14 Rdn 9 ff.). Daher wird hinsichtlich der Feststellungen des anrechenbaren Einkommens (Berücksichtigung der Einkünfte und Abzugspositionen) auf die allgemeinen Ausführungen verwiesen (s. unten § 17 Rdn 1 ff.). Bei der Berechnung des E...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 1. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 111 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Rz. 112 Eine Ausnahme gilt lediglich beim Anspruchs wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches abgelehnt, lässt jedoch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach zu.[144] Praxistipp: Eine Befrist...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte – vertreten durch ihren damaligen Verfahrensbevollmächtigten – beim AG Cottbus – FamG – einen Scheidungsantrag eingereicht. Im engen zeitlichen Zusammenhang zu dem im Scheidungsverbundverfahren auf den 19.10.2011 angesetzten Termin haben zwischen den Verfahrensbevollmächtigten Gespräche stattgefunden, die das Ziel gehabt haben, eine "Gesamtlösung" z...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 2. Arbeitshilfe

Naturgemäß wird die Frage der Zahl der Angelegenheiten seitens der Staatskasse sicherlich anders beurteilt als vom Rechtsanwalt. Beigefügt ist eine kleine Arbeitshilfe zur Anzahl der Angelegenheiten in familienrechtlichen Beratungshilfe-Mandaten.mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Erörtern die Verfahrensbevollmächtigten der Eheleute im engen zeitlichen Zusammenhang zu dem im Scheidungsverbundverfahren angesetzten Termin im Rahmen einer Gesamtlösung auch die seinerzeit noch nicht rechtshängigen, aber bereits konkret im Raum stehenden Ansprüche der Ehefrau auf Zahlung von Trennungsunterhalt, so löst dies die Terminsgebühr für Besprechungen aus. OLG Brand...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / I. Einführung

Eine alltägliche Situation in einer Anwaltspraxis: Die Ehefrau berichtet im Erstgespräch von der gerade vollzogenen Trennung. Befragt nach aktueller Berufstätigkeit, erklärt sie, sie sei schon länger depressiv und könne deshalb nicht arbeiten, zumal sich ihre gesundheitlichen Schwierigkeiten durch die Trennung noch verstärkt hätten. Im Anspruchsschreiben wird vor diesem Hint...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. 0,5-Terminsgebühr Für die Mitwirkung an dem Verhandlungstermin vom 20.1.2021, in dem das FamG gegen die Antragstellerin einen Versäumnisbeschluss erlassen hat, war dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3105 VV eine 0,5-Terminsgebühr angefallen. 2. 1,2-Terminsgebühr Nach Auffassung des OLG Brandenbu...mehr