Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2017, Gestaltungsspie... / 3

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Gestaltungsspie... / III. Ausnahmen vom Verzichtsverbot

In letzter Konsequenz würde ein striktes Verzichtsverbot ein bedingungsloses Gestaltungsverbot zur Folge haben. Eine Abweichung vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von nur einem EUR würde die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Schon lange ist daher ein Spielraum anerkannt worden, innerhalb dessen – so der BGH – "interessengemäße, angemessene Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Gestaltungsspie... / I. Familienrechtliche Grundlagen

Geht es um Vereinbarungen im Unterhaltsrecht, finden sich im deutschen Recht ganz unterschiedliche Gestaltungsprinzipien. Es kommt nämlich darauf an, über welche Unterhaltsart disponiert werden soll. Bekanntlich unterscheidet das Familienrecht streng zwischen dem Verwandten-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Realsplitting

Die Praxis nimmt Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt zum Anlass, auch einkommensteuerliche Randfragen zu vereinbaren. Bei keinem oder geringem Verdienst des Unterhaltsberechtigten bietet sich an, Vereinbarungen zum Realsplitting mit in die Urkunde aufzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass der einkommensteuerliche Begriff der Unterhaltsleistung nach § 10 Abs. 1a EStG n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/08/2017, Kein Anspruc... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt: Die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich wird nach Abtrennung vom Verbund als selbstständiges Zugewinnausgleichsverfahren weitergeführt. Seit 30.7.2012 sind die Eheleute rechtskräftig geschieden. Durch Beweisbeschluss vom 9.12.2015 hat das AG der Antragstellerin die Zahlung eines Vorschusses für die Sachverständigengebühren von 10.000 EUR auferlegt. Mit Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) "Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse"

Anfang 2003 wurde vom BGH in der "Abfindungs-Entscheidung"[66] erstmals ausgeführt, nach der Scheidung eintretende Einkommensverminderungen seien bei der Bedarfsbemessung hinzunehmen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners beruhten oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Schuldners veranlasst seien und vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2017, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

… Durch hiermit vollinhaltlich in Bezug genommenen Beschl. v. 11.5.2016 hat das Amtsgericht unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin 4.271,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.1.2016 zu zahlen. Hiergegen wenden sich die Antragstellerin mit ihrer zulässigen, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Antragsgegner zur Zahlung von Trennungsunterhalt zu verpflichten, beantragt. Nachdem das FamG Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hatte, hat der Antragsgegner den Unterhaltsantrag anerkannt. Das FamG hat daraufhin den Verhandlungstermin aufgehoben. Mit antragsgemäß ergangenem Anerkenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Keine Bewertung... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 32 Abs. 2, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin führt zur Abänderung des vom AG festgesetzten Mehrwerts für die im Scheidungstermin geschlossenen Vereinbarungen. Die Beschwerde weist zu Recht darauf hin, dass hinsichtlich der vom Ehemann nach Nr. 5 der Scheidungsfolgenvereinbarung zu leistenden Einmalzahlung nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Trennungsunterhalt

a) Erwerbsobliegenheit Mit dem Einsetzen des Trennungsunterhaltsanspruchs geht die Frage einher, ab wann es dem bislang den Haushalt führenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten obliegt, seinen Bedarf durch eigene Erwerbseinkünfte zu decken. Dies ist im Blick auf die in § 1569 BGB ab Rechtskraft der Scheidung eingeforderte Eigenverantwortung von zentraler Bedeutung. Die Rechtspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Vermögenseinsatz

Auch beim Trennungsunterhalt ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang zur Bedarfsdeckung vorhandenes, verfügbares Vermögen eingesetzt werden muss. In der Regel besteht keine Obliegenheit, vorhandenes Vermögen einzusetzen. Alle Vermögenswerte dienen regelmäßig dazu, ergänzend zu andern Einkünften den eigenen Lebensbedarf auf Lebenszeit zu decken. Durch eine erzwungene Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Familienunterhalt auch bei Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft

Der Anspruch auf Familienunterhalt setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB voraus. Er besteht nicht mehr bei Trennung der Ehegatten. Familienunterhalt wird bei bestehender Lebensgemeinschaft geschuldet, Trennungsunterhalt nach deren Aufhebung. Ob Ehegatten im Rechtssinne getrennt leben, beurteilt sich nach § 1567 BGB. Nach § 1567 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Erwerbsobliegenheit

Mit dem Einsetzen des Trennungsunterhaltsanspruchs geht die Frage einher, ab wann es dem bislang den Haushalt führenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten obliegt, seinen Bedarf durch eigene Erwerbseinkünfte zu decken. Dies ist im Blick auf die in § 1569 BGB ab Rechtskraft der Scheidung eingeforderte Eigenverantwortung von zentraler Bedeutung. Die Rechtsprechung hebt auf den Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Ausnahmsweise Beachtlichkeit der Leistungsfähigkeit beim Familienunterhalt

Trotz fortbestehender ehelicher Lebensgemeinschaft ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch beim Familienunterhalt als Anspruchsvoraussetzung zu beachten. Dem Unterhaltspflichtigen muss im Unterschied zum Fall des häuslichen Zusammenlebens in dieser Lebenssituation auch beim Familienunterhalt der angemessene eigene Unterhalt als Selbstbehalt belassen werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die getrennt lebende Antragstellerin hatte ihren Ehemann, den Antragsgegner, im Rahmen eines Stufenverfahrens erstinstanzlich auf Auskunft und einen noch zu beziffernden monatlichen Trennungsunterhalt in Anspruch genommen. In der Antragsschrift ging die Antragstellerin nach vorläufiger Bewertung von einem monatlichen Unterhaltsanspruch i.H.v. 400,00 EUR aus. Nach Anberaumung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2017, Kostenfestsetzu... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte gegen ihren Ehemann, den Antragsgegner, Trennungsunterhalt geltend gemacht. Das FamG hatte den Antragsgegner antragsgemäß zur Unterhaltszahlung verpflichtet und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Außerdem hat es die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet. Der Antragsgegner hat gegen die Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2017, Abtrennung einer... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin richtet sich gegen einen Ehescheidungsbeschluss, mit dem nach Auffassung der Antragsgegnerin der Ehescheidungsverbund zu Unrecht aufgehoben und die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt abgetrennt wurde. Die Beteiligten, der 35-jährige in S. geborene Antragsteller und die 32-jährige in K. geborene Antragsgegnerin, haben am 5.12.2008...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind seit 1991 miteinander verheiratet. Im Jahr 1999 erwarb der Antragsteller (Ehemann) ein Hausanwesen zum Alleineigentum, welches er fortan gemeinsam mit der Antragsgegnerin (Ehefrau) und den drei Kindern als Familienheim nutzte. Nach der Trennung Anfang 2006 verließ der Ehemann das Familienheim und zog zunächst in ein der Ehefrau gehörendes und spät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Zulässigkeit de... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde richtet sich die Antragstellerin gegen die Wertfestsetzung des AG für das Verfahren, in welchem sie zunächst Trennungsunterhalt begehrt hat. Sie hat im vorliegenden Verfahren, soweit im Rahmen der Beschwerde von Interesse, ihre behaupteten Trennungsunterhaltsansprüche neu berechnet und erstmalig mit diesem Antrag hinsichtlich der drei gemeinsamen Kinder Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. Gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwertes nach § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 59 FamGKG nicht gegeben. Die nach § 59 Abs. 1 FamGKG statthafte Beschwerde bezieht sich nur auf die (endgültige) Streitwertfestsetzung nach § 55 Abs. 2 FamGKG am Ende des Verfahrens, nicht dagegen auf die – wie hier – vorläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft mit früherer Ehefrau

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 2; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3c Leitsatz 1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Familienunterha... / 2 Anmerkung

Leitsatz Der Familienunterhalt ist bei einem stationär pflegebedürftigen Ehegatten hinsichtlich des persönlichen Bedarfs, der vor allem durch die Heim- und Pflegekosten bestimmt wird, ausnahmsweise durch Zahlung einer Geldrente zu leisten. Der Anspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Diesem ist mindestens ein Eigenbedarf in Höhe des eheangemessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, FF 9/2016 / Ehegattenunterhalt

Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578b Abs. 1 BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 8.6.2016 – XII ZB 84/15). Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Verwirkung von Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt ist regelmäßig bei Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner gem. § 1579 Nr. 2 BGB verwirkt. Das Führen eines gemeinsamen Haushalts ist nicht erforderlich, bildet aber ein typisches Anzeichen hierfür. Nach allgemeiner Auffassung wird eine gewisse Dauer zwischen drei und fünf Jahren vorausgesetzt, um auf ein eheähnliches Zusamme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1614 BGB ist ein vertraglicher Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Dieses gesetzliche Verbot darf auch nicht durch ein sog. pactum de non petendo, einem Versprechen, den Unterhalt nicht geltend zu machen, umgangen werden (vgl. BGH FamRZ 2014, 629). Anerkannt ist jedoch, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Schuldenanrechnung beim Trennungsunterhalt

aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden) Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Hö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Trennungsunterhalt: Anforderungen an einen wirksamen Verzicht

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15) • § 1614 Abs. 1 BGB steht einer vertraglichen Ausgestaltung des Trennungsunterhalts für die Zukunft nicht entgegen. Vielmehr besteht für die Bemessung des Unterhalts insoweit ein Spielraum, innerhalb dessen interessengemäße, angemessene Regelungen vereinbart werden können. Nur eine Abrede, die unterhalb eines solchen Rahmens des ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Trennungsunterhalt bei hohem Einkommen

Der angemessene Trennungsunterhalt richtet sich gem. § 1361 BGB nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten und entspricht sonach dem Maßstab der ehelichen Lebensverhältnisse in § 1578 BGB. Bei höheren Einkünften ist es nach allgemeiner Meinung nicht angemessen, die Einkünfte in vollem Umfang zur Deckung des laufenden Unterhalts zu ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2015, Trennungsunterhalt: Rüge des festgesetzten Unterhaltsrückstands

(BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – XII ZB 611/14) • Greift der zum Trennungsunterhalt Verpflichtete eine Entscheidung an, nach der er auch rückständigen Unterhalt unter Berücksichtigung bereits erfolgter Zahlungen zu leisten hat, genügt die Behauptung der Rechtwidrigkeit des festgesetzten Unterhaltsrückstands nicht zur Beschwerdebegründung. Einem solchen Angriff lässt sich nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2015, Trennungsunterhalt: Berücksichtigung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.2.2015 – 3 UF 76/14) • Leistungen des Unterhaltsschuldners aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Lohnersatzfunktion und stellen unterhaltspflichtiges Einkommen dar. Die Frage, von welchem Zeitpunkt an der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit ausweiten oder, wenn er bislang noch überhaupt nicht erwerbst...mehr