Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2019 Schönheitsoperationen / § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, dass die ärztliche Maßnahme als Heilbehandlung qualifiziert werden kann. Die ärztliche Leistung muss dazu dienen, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu stellen oder eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen. Bei Schönheitsoperatione...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.22 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2019 Mietgarantie / Steuerliche Behandlung / § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG / § 17 UStG / § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grundstückskaufverträge können mit einer Mietgarantie verbunden werden. Ertragsteuerlich führen die aus der Mietgarantie resultierenden Zahlungen zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es kommt nicht zu einer rückwirkenden Minderung der Ans...mehr

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Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH vom 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.2 Regelherstellungskosten des Gebäudes

Rz. 547 Nach § 190 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Dies sind die durchschnittlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit.[1] Dass die Ermittlung des Gebäudesachwerts nicht auf der Grundlage tatsächlicher, sondern gewöhnlicher Herstellungskosten erfolgt, trägt dem Umstand Rechnung, dass ein ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / I. Steuerliche Legaldefinition der Personenvereinigung in der AO

Bislang wurde der Begriff der Personenvereinigung weder in der Abgabenordnung noch in den Einzelsteuergesetzen definiert. Dies hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2024 mit § 14a AO nun erstmals bewerkstelligt. Personenvereinigungen i.S.d. AO und der Steuergesetze sind nach § 14a Abs. 1 AO alle Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3 Wohnungseigentum

4.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erwe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3 Wohnungseigentum

§ 71n GEG regelt die Umsetzung eines erforderlich werdenden Austauschs von Etagenheizungen in Wohnungseigentumsanlagen. Bei dezentraler Wärmeerzeugung durch Etagenheizungen bzw. Heizthermen bestehen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach § 71n GEG besondere Vorgaben. Wie vorausgeführt gilt die Regelung bereits dann, wenn auch nur in einer Wohnungs- oder Teileigentumseinhe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.2 Wohnungseigentümer

Da die GdWE die Eigentümerpflichten ohnehin nur im Rahmen einer Verwaltungstreuhand wahrnimmt[1] und § 8 Abs. 1 GEG neben dem Bauherrn auch den Eigentümer verpflichtet, kommen als Adressaten der Bußgeldbescheide also die Wohnungseigentümer infrage. Den Wohnungseigentümern obliegt nämlich gemäß § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2 WEG die Beschlussfassung über die konkrete Maßnahme, deren Au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche

Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer bußgel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.2 Informationen von Wohnungseigentümern

§ 71n Abs. 2 Satz 1 GEG verpflichtet die GdWE, bis zum Ablauf des 31.12.2024 von den betreffenden Wohnungseigentümern bzw. Teileigentümern, in deren Einheiten eine Etagenheizung betrieben wird, die Mitteilung von Informationen über die zum Sondereigentum gehörenden Anlagen und Ausstattungen zu verlangen, die für eine Ersteinschätzung etwaigen Handlungsbedarfs zur Erfüllung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.3 Information der Wohnungseigentümer

Nach Ablauf der Mitteilungsfrist des § 71 Abs. 2 Satz 3 GEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die erhaltenen Informationen nach § 71n Abs. 3 GEG den Wohnungseigentümern innerhalb von 3 Monaten in konsolidierter Fassung zur Verfügung zu stellen. Der Verwalter hat also die ihm von den Wohnungseigentümern erteilten Informationen übersichtlich, aber detailliert genug, ...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erweitert die Möglichkeit der Festsetzung ein...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.1 Wohnungseigentümer

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, wenn ihm hierdurch kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Geht die Einwirkun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.1 Personenkreis

Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat nach § 15 Nr. 1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern u. a. die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu dulden. Da nach öffentlichem Recht erforderliche Baumaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG darstellen,[1] besteht also eine gene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.5.1 Sondereigentum

Probleme können dann entstehen, wenn die Installation einer Zentralheizungsanlage im Bereich des Gemeinschaftseigentums nicht möglich ist und keiner der Sondereigentümer bereit ist, sein Keller-Sondereigentum zur Nutzung als Heizungsraum zur Verfügung zu stellen. Kommt jedenfalls kein Beschluss auf Grundlage von § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG über eine Beibehaltung der dezentralen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.5.2 Sondernutzungsrecht

Sondernutzungsrechte sind entweder bereits in der Gemeinschaftsordnung begründet oder beruhen auf einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer können Vereinbarungen jederzeit wiederum durch Vereinbarung ändern. Da eine Vereinbarungsänderung der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, kommt eine solche also nicht zustande, wenn der betroffene Woh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.8 Teilhaftung auch der "Gasetagen-Eigentümer"

Da die zur Umrüstung der vorhandenen Zentralheizung erforderlichen Maßnahmen oder deren Austausch seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu initiieren sind, unterliegen auch die Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum mittels Etagenheizung mit Wärmeenergie (weiter)versorgt wird, der Teilhaftung des § 9a Abs. 4 WEG. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in § 9a Abs. 4 WE...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.7 Behandlung des Ausgleichsbetrags

Den nach § 71n Abs. 7 Satz 3 GEG in den Konstellationen "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt" (Kap. 3.4.4) und "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine neue Heizungsanlage fortgeführt" (Kap. 3.4.5) von den Wohnungseigentümern durch Beschluss fe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.2.4 Verwalterlose Gemeinschaften

Insbesondere kleine Eigentümergemeinschaften haben häufig keinen Verwalter. Diesen Umstand berücksichtigt zwar das GEG nicht, die Pflichten nach §§ 71l und 71n GEG sind aber selbstverständlich auch für verwalterlose Gemeinschaften verbindlich. Stets ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseigentümer einen Vertreter der Gemeinschaft aus ihren Reihen nicht durch Beschluss best...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.2.3 Umsetzungskonzept

Da die Wohnungseigentümer innerhalb der 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG über die Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entscheiden müssen, sieht § 71n Abs. 5 Satz 2 GEG das Erfordernis vor, ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten, zu beschließen und schließlich auszuführen. Bis zur vollständigen Umsetzung ist mindestens einmal jährlich in der Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.4 Vorgehen bei unterlassener Information

Es dürfte zu prognostizieren sein, dass die Informationsbeschaffung nicht in allen Fällen reibungslos verlaufen wird und nicht alle (betroffenen) Wohnungseigentümer tatsächlich der Aufforderung des Verwalters innerhalb der ihnen gesetzten Frist folgen werden. Im Fall der Weigerung einzelner Wohnungseigentümer, erforderliche Informationen zu erteilen, muss der Verwalter für d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Der Verwalter ist kein Vormund der Wohnungseigentümer. Anderseits ist er verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GEG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschluss...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.6 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird unter Beibehaltung dieses Zustands fortgeführt

Werden Sondereigentumseinheiten teilweise durch Zentralheizung und teilweise mittels Etagenheizungen mit Wärmeenergie versorgt und beschließen die Wohnungseigentümer mit der doppelt qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG die unveränderte Beibehaltung dieses Zustands, haben die Eigentümer der Etagenheizungen erforderliche Umrüstmaßnahmen jeweils auf eigene Kosten...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.2 Teilhaftung nach § 9a Abs. 4 WEG

Auch im Rahmen einer Darlehensaufnahme gewinnt § 9a Abs. 4 WEG an Bedeutung. § 9a Abs. 4 WEG regelt eine teilschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Danach haften die einzelnen Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber unmittelbar – der Höhe nach anteilig beschränkt auf ihren jeweiligen Mitei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.1 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird fortgeführt

Entscheiden sich die Wohnungseigentümer mit der doppelt-qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG in einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage dafür, diesen Zustand beibehalten zu wollen, trägt jeder Wohnungseigentümer die für die Umrüstung seiner Therme entstehenden Kosten selbst. Weiterhin dezentrale Versorgungmehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2.2 Abstimmungsvarianten in der Eigentümerversammlung

Im Vorfeld einer Beschlussfassung ist nicht vorauszusehen, wie viele Wohnungseigentümer für eine Maßnahme der baulichen Veränderung stimmen werden. Dies steht erst dann fest, wenn der Versammlungsleiter das Beschlussergebnis verkündet hat. Hier stellt sich das Problem, dass Wohnungseigentümer u. U. unter der Voraussetzung zugestimmt haben, dass eine Kostenverteilung unter al...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.1 Ungeregelte Mehrhausanlage

Bei der ungeregelten Mehrhausanlage bestehen keinerlei Besonderheiten gegenüber der typischen Einhausanlage. Sämtliche Belange, mögen sie auch nur eines der Häuser betreffen, sind von der Gesamtgemeinschaft zu regeln. Kosten sind unter sämtlichen Wohnungseigentümern zu verteilen, auch wenn sie nur ein Haus betreffen. Freilich haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit der ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.3 Musterbeschluss über Maßnahmendurchführung und Finanzierung

Beschlussmuster: Durchführung von energetischen Maßnahmen und deren Finanzierung, insbesondere Aufnahme eines KfW-Förderdarlehens TOP XY Durchführung energetischer Maßnahmen, Finanzierung und Abschluss eines KfW-Förderdarlehens Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Durchführung energetischer Maßnahmen beschlossen. Hierzu w...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.4 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt

Wird die Wohnanlage bereits teilweise zentral versorgt und wollen oder müssen sich weitere bislang dezentral versorgte Wohnungseigentümer an die Zentralheizung anschließen, so haben diese die Kosten hierfür nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Auch für diesen Fall gilt § 71n Abs. 7 Satz 2 GEG mit der Folge, dass die Wohnungseigentümer auch über die Vertei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.3 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird künftig auf teilweise dezentrale, teilweise zentrale Versorgung umgestellt

Denkbar ist auch die Konstellation, dass bei einer bisher ausschließlich dezentralen Versorgung der Einheiten mit Etagenheizungen künftig ein Teil der Einheiten mittels Zentralheizung versorgt werden soll. Die Kosten, die mit dem Aufstellen der Heizungsanlage und der Errichtung des Leitungsnetzes verbunden sind, haben dann diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, deren Einhe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.3.1 Doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Soll künftig mindestens eine Etagenheizung beibehalten werden, ist hierfür ein doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss erforderlich: Qualifizierte Mehrheit Nach § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG kann die Beibehaltung mindestens einer Etagenheizung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen werden.[1] Abgestellt wird auf die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.2 Bisher ausschließlich dezentrale wird auf ausschließlich zentrale Versorgung umgestellt

Beschließen die Wohnungseigentümer im Fall einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage, dass die Wärmeversorgung künftig zentral erfolgen soll, sind die Kosten hierfür unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen oder dem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer haben aber auch die Kompetenz, a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr