Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Gebührenstreitwert: Selbsts... / 1 Leitsatz

Ist Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens die Ermittlung der Ursachen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Sondereigentum der Antragstellerin und der für deren Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und hierdurch entstehenden Kosten, so ist der Streitwert auf Grundlage der Gesamtkosten und nicht nur der Kosten, die das Sondereigentum betreffen, zu ermitteln, weil ...mehr

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Gebührenstreitwert: Selbsts... / 3 Das Problem

Im Fall ist der Gebührenstreitwert für ein selbstständiges Beweisverfahren zu ermitteln. Es geht um die Ermittlung der Ursachen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Sondereigentum von Wohnungseigentümer A und der für deren dauerhafte Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und der hierdurch entstehenden Kosten.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm...mehr

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Abstimmung: Falsches Stimmp... / 1 Leitsatz

Wenn nach der Subtraktionsmethode gezählt wird, kann das Abstimmungsergebnis nur dann hinreichend verlässlich ermittelt werden, wenn für den Zeitpunkt der jeweiligen Abstimmung die Anzahl der Anwesenden und vertretenen Wohnungseigentümer und bei Abweichung vom Kopfprinzip auch deren Stimmkraft feststeht.mehr

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Verzögerte Erhaltung: Schad... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Beschlussersetzungsklage sei in Ermanglung eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Es gebe einen Leistungsanspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der im Rahmen der Leistungsklage geltend gemacht werden könne. Denn K stehe ein einfacherer und billigerer Weg zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels zur Verfügung. Die Anfechtungsklage sei ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Instandhaltungsrücklage/Erhaltungsrücklage

Die Verzinsung der Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) bei Wohnungseigentümergemeinschaften führt bei den Wohnungseigentümern zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Das gilt unabhängig davon, ob die Wohnung fremdvermietet oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... / 1 Leitsatz

Eine Klage auf eine Änderung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung muss gegen alle Wohnungseigentümer erhoben werden, die der Änderung nicht vorher zugestimmt haben.mehr

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Umlagevereinbarung: Anfängl... / 1 Leitsatz

Eine Umlagevereinbarung, nach der die Wohnungseigentümer die Kosten für die Erhaltung von bestimmten wesentlichen Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums (hier: Fenster) zu tragen haben, erfasst im Zweifel auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Auflass... / 1 Leitsatz

Für die Bemessung des Gebührenstreitwerts einer Klage auf Auflassung eines Wohnungseigentums ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist, nicht gem. § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gem. § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung.mehr

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Umlagevereinbarung: Anfängl... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der BGH meint, eine Umlagevereinbarung umfasse im Zweifel auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel. Bereits ihr Wortlaut spreche für eine Erfassung sämtlicher Mangelbeseitigungskosten und damit auch der Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel. Denn eine Instandsetzung umfasse auch die Behebung anfänglicher Mängel. Für dieses Ergebnis sprech...mehr

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Gebührenstreitwert: Auflass... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Ob der Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage gem. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert des aufzulassenden Grundstücks zu bestimmen sei oder in bestimmten Ausnahmefällen gem. § 3 ZPO auf den Wert einer noch streitigen Restforderung festgesetzt werden könne, sei streitig. Nach Auffassung des Senates sei zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum...mehr

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Umlagevereinbarung: Anfängl... / 3 Das Problem

Eine Umlagevereinbarung aus dem Jahr 2004 lautet wie folgt: "Jeder Sondereigentümer trägt die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Sondereigentums sowie folgender Gebäudeteile, gleichgültig, ob es sich dabei um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt: Nichttragende Innenwände, Bodenbeläge, Fensterstöcke, Fensterrahmen und Fensterscheiben […]". Im Übrige...mehr

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Umlagevereinbarung: Anfängl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Umlagevereinbarung auch solche Mängel erfasst, die von Anfang an bestanden, also eine mangelhafte Werkleistung des Bauträgers sind. Umlagevereinbarung: Welche Mängel sind erfasst? Der BGH meint, die im Streit befindliche Umlagevereinbarung erfasse auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel. Er beendet damit ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.2 Genehmigung

Rz. 7 Genehmigung i. S. d. § 14 Nr. 2 GrEStG ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.[1] Abweichend von § 184 Abs. 1 BGB, wonach die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt (Wirkung ex tunc), hat die Genehmigung eines Erwerbsvorgangs gem. § 14 Nr. 2 GrEStG die Wirkung, dass mit ihrer Erteilung die Steuer entsteht (Wirkung e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 8.3 Muster der Steuerbescheinigung

Die Muster I bis III der Steuerbescheinigung (Bankbescheinigung für natürliche Personen; Bescheinigung ausschüttender Körperschaften, Bescheinigung für betriebliche Anleger/Steuerausländer) sind vom BMF[1] veröffentlicht worden. Von diesen Mustern darf nach Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden. Hierbei wird es nicht beanstandet, wenn in Fällen, i...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / d) Ergebnis zum Fristanlauf bei Übertragung von Immobilien

Rz. 36 Im Ergebnis ist es auch nach der Rechtsprechung des BGH aus 2016 zum Fristanlauf bei § 2325 Abs. 3 BGB sehr schwierig, für Grundstücksübertragungen, bei denen sich der Schenker weniger zurückbehält als beim Totalnießbrauch, eine Rechtsprechungsprognose zu treffen. Rz. 37 Es ist nach dem Urteil des BGH aus 2016 davon auszugehen, dass auch ein vorbehaltenes Wohnungsrecht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / a) Definitionen

Rz. 2 Die Bestimmung, wer als leistender Unternehmer anzusehen ist, wenn mehrere Personen im Rahmen von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit ausüben, bereit immer wieder Schwierigkeiten. Rz. 3 Dabei sind die – allerdings nur deklaratorisch wirkenden – Regelungen des § 14a AO zu berücksichtigen. Nach dessen Abs. 1 handelt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6.1 Entstehung der Steuer bei schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften

Die Steuer entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands. Diese liegt dann vor, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärung umgesetzt worden ist, wenn also die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser verwirklichte Rechtsvorgang bereits die Entstehung der Steuer auslöst oder nicht....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf Übertragung inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge, z. B. Tausch-, Über...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 5 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum (§ 7 GrEStG)

Wird gemeinschaftliches Eigentum in Flächeneigentum umgewandelt, bleibt die GrESt nach § 7 GrEStG insoweit unerhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, seinem Bruchteil entspricht, zu dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Zu bewerten ist nach dem Verkehrswert. Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Grundstü... / 3 Wohnungs- und Teileigentum

Anforderung an Übertragung Die Begründung des Wohnungs- oder Teileigentums durch Teilung im eigenen Besitz nach § 8 WEG ist nicht steuerbar. Die Begründung durch mehrere Miteigentümer nach § 3 WEG ist steuerbar. Sie unterliegt aber nach Anwendung des § 7 Abs. 3 GrEStG nur bezüglich eines Mehrerwerbs der Grunderwerbsteuer. Bei der Aufteilung eines einer Gesamthand gehörenden G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008 ff., 741 ff. BGB oder Mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungseigentum.

Rn 12 Wohnungseigentum im eigentlichen Sinne entsteht, wenn es mehrere Eigentümer des gemE gibt. Wohnungseigentum geht unter, wenn es durch Vereinigung kein Miteigentum mehr gibt. Die Wohnungsgrundbücher (§ 7) werden in diesem Falle geschlossen, wenn es der Alleineigentümer beantragt § 9 I Nr 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Wohnungseigentum.

Rn 16 Mietsache kann auch das SonderE eines Wohnungseigentums sein, s § 13 WEG Rn 3 ff. Zum gemE s Rn 89.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 9 Wohnungs- ist Miteigentum am gemE, das untrennbar (§ 6 I) mit SonderE an einer Wohnung und/oder Räumen verbunden ist. Am Miteigentum hat jeder WEigtümer einen Anteil (Miteigentumsanteil). Die Miteigentumsanteile haben idR, aber nicht zwingend eine unterschiedliche Größe (§ 3 Rn 4). Das Recht an einem Wohnungseigentum ist ein Wohnungseigentumsrecht (§§ 9 I Nr 2, 11 III 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Besonderheiten bei Begründung von Wohnungseigentum.

Rn 20 Nicht nur die Veräußerung – Teilung nach § 8 WEG ist nicht ausreichend, Nbg ZMR 13, 650 – vermieteten Wohnungseigentums fällt unter § 566, sondern auch die sog Umwandlungsfälle, wobei dort mit einer teleologischen Reduktion der Norm in Einzelfällen dem Eintritt aller Wohnungseigentümer in die Stellung als Vermieter entgegengetreten wird. In den sog Umwandlungsfällen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wohnungseigentum.

Rn 36 § 556a III ist anwendbar, wenn ein WEigtümer ab dem 1.12.20 SonderE vermietet (s.a. § 13 Rn 3 ff WEG). Für das SonderE, das einem Teileigentümer zusteht (idR Gewerberaummiete), ist § 556a III hingegen nicht – auch nicht entspr – anwendbar (Martini AnwZert MietR 21/21). Auf Verträge vor dem 1.12.20 ist § 556a III anwendbar, soweit die Vertragsparteien bislang keine Umla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnungseigentum war schon begründet (§ 577 Ia 2 Var 2).

Rn 20 Der Mieter bedarf nicht des Schutzes nach § 577a I und zusätzlich nach § 577a Ia. § 577 Ia 2 Var 2 stellt vor diesem Hintergrund klar (BTDrs 17/10485, 26), dass § 577 Ia 1 nicht anzuwenden ist, wenn an der Mietsache bereits vor Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum nach §§ 3, 8 WEG begründet worden war.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wohnungseigentum.

Rn 203 Ein Teileigentümer ist grds nicht verpflichtet, den Mietern der anderen WEigtümer oder diesen selbst Konkurrenzschutz zu gewähren (Brandbg GE 09, 1122, 1123).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vermietetes Wohnungseigentum (§ 556a III).

I. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 556a III 1). 1. Wohnungseigentum. Rn 36 § 556a III ist anwendbar, wenn ein WEigtümer ab dem 1.12.20 SonderE vermietet (s.a. § 13 Rn 3 ff WEG). Für das SonderE, das einem Teileigentümer zusteht (idR Gewerberaummiete), ist § 556a III hingegen nicht – auch nicht entspr – anwendbar (Martini AnwZert MietR 21/21). Auf Verträge vor dem 1.12.20 ist § 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnungseigentum als Eigentum.

I. Überblick. 1. Begriffe. Rn 8 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer des gemE (§§ 741 ff, 1008 ff BGB) und Alleineigentümer (Sondereigentümer) der im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE). Die Begriffe ›gemE‹ und ›SonderE‹ beziehen sich stets auf das Grundstück bzw das oder die aufstehenden Gebäude und ihre wesentlichen Bestandteile. Neben dem gemE und dem SonderE st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Wohnungseigentum.

1. Grundsatz. Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnungseigentum.

Rn 8 Der vermietende WEigtümer als Sondereigentümer oder der Vermieter des gemE können mit einem Mieter vereinbaren, dass dieser die Betriebskosten zu tragen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungseigentum.

Rn 174 Zu den Bindungen des Mieters an die Hausordnung der WEigtümer vgl § 13 WEG Rn 6.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wohnungseigentum.

Rn 18 § 556c I 1 gilt in einer Wohnungseigentumsanlage im Verhältnis eines Mieters zu einem WEigtümer, der ihm eine Wohnung vermietet. Im Verhältnis zwischen der gdW und den WEigtümern ist § 556c I 1 hingegen nicht anwendbar. Ob die Versorgung umgestellt wird, können die WEigtümer nach billigem Ermessen beschließen. Der Beschluss unterfällt entweder § 20 I WEG oder § 19 II W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungseigentum.

Rn 11 Handelt es sich um eine WE-Anlage, sind die für die Modernisierung streitenden Interessen anderer vermietender WEigtümer – ebenso wie die ihrer Mieter – nicht zu beachten. Wird das SonderE modernisiert und entstehen dem anderen WEigtümer Nachteile, so kann sein Interesse nicht berücksichtigt werden, und zwar unabhängig davon, ob er erfolgreich gg den modernisierenden W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Wohnungseigentum.

Rn 28 Der Vermieter eines Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigentums muss beachten, dass nicht alle Positionen einer WEG-Abrechnung nach § 28 II 2 WEG auf einen Mieter umgelegt werden können. Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören va die Verwaltungskosten und dem Grunde nach auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 II Nr. 1 und Nr. 2 BetrKV; s.a. Rn 8). Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnungseigentum.

Rn 5 Die Räume eines Wohnungseigentums – das SonderE – sind zum Wohnen bestimmt. Ihre ordnungsmäßige Benutzung richtet sich nach diesem Zweck (BGH NZM 12, 687 [BGH 13.07.2012 - V ZR 204/11] Rz 7); hierzu gehört in erster Linie der Gebrauch der Wohnung als Lebensmittelpunkt (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 15) sowie die entspr Benutzung, also va das Vermiete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 109 Für den vermietenden WEigtümer – entspr gilt für die vermietende GdW (Vor §§ 1–49 WEG Rn 8) – gelten keine Besonderheiten. Er muss auch dann innerhalb der Frist des § 556 III 2 abrechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschl nach § 28 II 1 WEG vorliegt (Rn 79). Dies gilt auch in großen WE-Anlagen (Flatow AnwZert MietR 16/17). Rn 110 Der vermietende WEigtümer ist i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Belastungen des Wohnungseigentums.

1. Überblick. Rn 7 Wohnungseigentum (§ 1 Rn 8) kann grds normal belastet werden (BGH NJW-RR 19, 914 Rz 11; s.a. § 1 Rn 24, § 1018 BGB Rn 5, § 1030 BGB Rn 2). Bsp: Grundpfandrecht (vgl § 5 IV 2; BGH NJW 62, 1613), Dauerwohnrecht (§ 31 Rn 2; BGH NJW 62, 1613), Nießbrauch (BGH NJW 62, 1613), Reallast, Dienstbarkeit (Rn 10; BGH ZMR 20, 776 Rz 35; NJW-RR 19, 914 Rz 11) oder dingli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 17 WEG – Entziehung des Wohnungseigentums.

Gesetzestext (1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 13 WEG – Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum.

Gesetzestext (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. (2) Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltung) des Sondereigentums h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 9a WEG – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Gesetzestext (1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. 2Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. 3Sie führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 14 WEG – Pflichten des Wohnungseigentümers.

Gesetzestext (1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dingliche Belastungen des Wohnungseigentums.

I. Überblick/Belastungsgegenstand. Rn 5 Die im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE) können nicht allein dinglich belastet werden, § 6 I. Möglich ist es hingegen, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + SonderE) zu belasten. Rn 6 Auch das gemE kann isoliert kein Belastungsgegenstand sein. Nach Ansicht des BGH (NJW 89, 2391, 2392 [BGH 19.05.1989 - V ZR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Echtes‹ Eigentum.

Rn 9 Wohnungseigentum ist Eigentum iSv § 903 BGB (BGH ZMR 14, 225 Rz 15) und genießt damit ua vollen Eigentumsschutz (BGH NJW 10, 3093 Rz 14), sein Eigentümer Grundrechtsschutz, zB durch Art 13 GG (BGH NJW 13, 2687 Rz 7) oder Art 14 GG (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 15). Es kann veräußert, tw veräußert (§ 6 Rn 4), belastet (§ 6 Rn 5 ff), unterteilt (§ 2 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. (3) Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzw...mehr