Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 1 Leitsatz

Einem Schadensersatzbegehren wegen eines versicherten Schadensereignisses kann der Wohnungseigentümer in der Regel § 242 BGB entgegenhalten.mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 1 Leitsatz

Die Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers als mittelbarem Handlungsstörer ist neben der Inanspruchnahme des unmittelbaren Handlungsstörers möglich.mehr

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Wohnungseigentümer: Schuldet er Schadensersatz bei Versicherungsfall?

1 Leitsatz Einem Schadensersatzbegehren wegen eines versicherten Schadensereignisses kann der Wohnungseigentümer in der Regel § 242 BGB entgegenhalten. 2 Normenkette §§ 18, 19 Abs. 2 WEG; §§ 242, 280 BGB 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B Schadensersatz. K musste der Gebäudeversicherung einen "Ausgleich" zahlen. Die Gebäudeve...mehr

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Schadensersatz schuldet, wenn er einen Schadensfall auslöst, den die Versicherung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer reguliert. Treu und Glauben Im Fall hatte der Wohnungseigentümer B Pflichten verletzt. Einerseits wegen des Eintritts des Schadens. Und dann bei ...mehr

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B Schadensersatz. K musste der Gebäudeversicherung einen "Ausgleich" zahlen. Die Gebäudeversicherung hatte diese Zahlung verlangt, um nach einem von ihr regulierten Wasserschaden das Versicherungsverhältnis mit K fortzusetzen. Verursacht wurde der von der Versicherung regulierte Schaden durch unsachgem...mehr

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegen B ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.160,45 EUR wegen des von der Gebäudeversicherung regulierten Wasserschadens zu. Ein solcher Anspruch folge auch nicht aus dem Verhalten des B im Zusammenhang mit den Regressbemühungen der Versicherung. Zwar hafte B grundsätzlich gem. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB für kausale...mehr

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Abfallgebühren: Haftung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer verlangen kann, dass die dafür zuständige Behörde einen Bescheid über die Abfallgebühren nach einer Ermessensentscheidung an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer richtet und nicht an ihn. Ermessen bei Abgaben Handelt der Staat bei einer Leistungserbringung im Wege des Öffentlichen Rechts, verlangt er in...mehr

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 6 Entscheidung

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 17.1.2025, 980a C 21/24 WEGmehr

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Abfallgebühren: Haftung ein... / 1 Leitsatz

Die Behörde kann nach einer Ermessensentscheidung einen Wohnungseigentümer und nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmen, die Abfallgebühren für eine Wohnungseigentumsanlage zu bezahlen.mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei mit dem Hilfsantrag begründet! K fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil sie bereits einen gerichtlichen (Unterlassungs-)Titel gegen den Mieter, gegen dessen behauptete Störungen sie sich wendet, erwirkt habe. Insoweit sei von Belang, dass K den B hier als (Mit-)Wohnungseigentümer und als mittelbaren Handlungsstörer in Anspruch nehmen wolle, w...mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K, eine Rentnerin, verlangt von Wohnungseigentümer B, auf dessen Mieter M einzuwirken. K behauptet zu Recht, M würde die übrigen Bewohner und insbesondere sie selbst erheblich drangsalieren und belästigen. Für sie stelle sich die Situation so dar, dass sie von M regelmäßig um die Nachtruhe gebracht werde. M schreie laut im Treppenhaus herum und klopfe la...mehr

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Abfallgebühren: Haftung ein... / 4 Die Entscheidung

Die Zulassungsbegründung lege keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dar. Sie halte zwar fest, dass sich der Rechtsstreit im Wesentlichen anhand der Frage entscheide, ob K als Wohnungseigentümer anstatt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Zahlung der Abfallgebühren in Anspruch genommen werden dürfe. Sie weise ferner zu Recht darauf hin, dass sich diese Frage ...mehr

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Abfallgebühren: Haftung ein... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen seine gesamtschuldnerische Heranziehung zu Abfallgebühren für die Wohnungseigentumsanlage X i. H. v. 6.080,09 EUR für die Jahre 2017 bis 2019. Das VG weist die Klage ab. Der Einwand, die Gebührenbescheide seien primär an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, gehe fehl. Die Auswahl des K als Gebührenschuldner sei nicht zu b...mehr

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Abfallgebühren: Haftung ein... / 2 Normenkette

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Abfallgebühren: Haftung ein... / 6 Entscheidung

OVG Saarbrücken, Beschluss v. 3.9.2025, 1 A 97/24mehr

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Gebührenstreitwert: Auflass... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 6 ZPO wird der Wert durch den Wert einer Sache bestimmt. Im Fall geht es um die Frage, ob dies auch bei einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung gilt. Streitwert einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung Der Streitwert einer Auflassungsklage ist grundsätzlich gem. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert des aufzulassenden Grundstücks zu bestimmen....mehr

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Wohnungsumwandlung: Kündigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Begriff "Personengesellschaft" in § 577a Abs. 1a BGB auch OHG und KG meint. Personengesellschaft Der BGH bejaht nach einer Auslegung, die sich vor allem am Willen des Gesetzgebers orientiert, die Frage. Die BGH-Sinndeutung ist gut vertretbar. Sie ist aber etwas "beliebig". Was meint das? Im Fall heißt es, ausschlaggebend sei...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Gebührenstreitwert für ein Rechtsmittelverfahren festzusetzen ist. Einerseits geht es um eine Änderung der Gemeinschaftsordnung (eine Klage nach § 10 Abs. 2 WEG), andererseits um eine Änderung der Teilungserklärung. Gebührenstreitwert Bei beiden Änderungen geht es um die Abgabe einer Willenserklärung. Für die Bemessung der ...mehr

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Verzögerte Erhaltung: Schad... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, was ein Wohnungseigentümer formal unternehmen muss, um gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen (behaupteten) Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Anspruch auf Schadensersatz Ein Wohnungseigentümer kann gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies ist u. a. dann der Fa...mehr

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Anschluss an das Fernwärmen... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer einem Verwaltungsakt rechtliche Unmöglichkeit entgegenhalten kann. Duldung der anderen Wohnungseigentümer Das VG klärt, dass einerseits auch die anderen Wohnungseigentümer, die auch eine Gasetagenheizung haben, grundsätzlich dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen (sie haben nur "Glück", wei...mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die angestrebte Änderung sei keine Angelegenheit der Verwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Es bestehe daher keine Beschlusskompetenz. Die Änderung der Teilungserklärung könne daher nicht mehr mit einer Beschlussersetzungsklage durchgesetzt werden Die übrigen Wohnungseigentümer seien notwendige Streitgenossen aus materiellem Grund, da sie nur gemein...mehr

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Verwaltung: Auswahl der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob die Verwaltung pflichtwidrig eine zu kleine Versammlungsstätte bestimmt hatte. Versammlungsstätte Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum etc.) zu wählen sind, kann von den Wohnungseigentümern bestimmt werden. Fehlt es an dieser Bestimmung, unterfallen Auswahl und Festl...mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer zu verklagen ist, wenn ein Wohnungseigentümer die Änderung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung anstrebt. Der richtige Beklagte Die Klage wäre gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erheben, wenn es eine Beschlussersetzungsklage wäre. Die h. M. verneint das derzeit. Die Klage muss daher gegen die Wohnung...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K veräußert sein Wohnungseigentum an X. K und X beantragen, X als neuen Eigentümer einzutragen. Das Grundbuchamt verlangt wegen einer Veräußerungsbeschränkung eine weitere Zustimmung im Sinne von § 12 Abs. 1 WEG. Die von K und X vorgelegte Zustimmung sei nicht ausreichend. Die Zustimmung sei nämlich nicht mit einem notariellen Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 ...mehr

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Wohnungsumwandlung: Kündigu... / 3 Das Problem

K kauft ein Wohnungseigentum. Das Sondereigentum ist an einen B vermietet. K wird im Jahr 2017 als Eigentümer eingetragen. Im Jahr 2022 verlangt K wegen Eigenbedarfs Räumung und Herausgabe der Mietwohnung. B meint, K könne sich nach § 577a Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BGB noch nicht auf einen Eigenbedarf berufen. K meint hingegen, die Frist sei bereits abgelaufen, da das Mietshaus ...mehr

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Verwaltung: Auswahl der Ver... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom Ex-Verwalter B Schadensersatz. B hatte die 79 Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage am 15.7.2020 für den 30.7.2020 zu einer Versammlung in seine Büroräume eingeladen. Das Einladungsschreiben enthielt die dringende Bitte, im "Hinblick auf die Corona bedingten landesrechtlichen Beschränkungen und das bestehende In...mehr

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Abstimmung: Falsches Stimmp... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass in der Wohnungseigentumsanlage für Abstimmungen das Wertprinzip gilt (= jeder Wohnungseigentümer hat so viele Stimmen, wie er Tausendstel-Anteile auf sich vereinigt). Die Verwaltung wendet in der Versammlung des Jahres 2024 demgegenüber das Kopfstimmrecht an. Wohnungseigentümer K greift aus diesem Grund mehrere Beschlüsse an. Die Gemei...mehr

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Abstimmung: Falsches Stimmp... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, was gilt, wenn die Verwaltung ein vereinbartes Stimmrechtsprinzip missachtet. Die Stimmrechtsprinzipien § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG ordnet als gesetzliches Stimmrechtsprinzip das Kopfstimmrecht an. Nach diesem Stimmrechtsprinzip besitzt jeder Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf die Größe seines Miteigentumsanteils oder die Anzahl der ...mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen einige Wohnungseigentümer auf Zustimmung, dass die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung geändert werden (die anderen Wohnungseigentümer haben bereits zugestimmt). Im Kern soll an Teilen eines Fachwerkhauses, eines von mehreren Häusern der Wohnungseigentumsanlage, Sondereigentum entstehen. Das AG weist die Klage als unzulässig ab, da...mehr

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Verwaltung: Auswahl der Ver... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle jedenfalls an einer schuldhaften Pflichtverletzung des B. Zu den B nach § 27 Abs. 1 WEG obliegenden Aufgaben habe allerdings auch die ordnungsmäßige Einladung zu und Durchführung von Versammlungen gehört. Über Ort und Zeit der Versammlung hätte B mangels entsprechender Vereinbarungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden gehabt. Im Rahmen seiner o...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 1 Leitsatz

Für das wirtschaftliche Interesse an der Abgabe einer Willenserklärung ist das Interesse an den mit dem Eintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgeblich. Der Wert dieser Folgen ist nach §§ 47, 48 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Dabei ist bei einem Rechtsmittel eines Wohnungseigentümers, der nach § 10 Abs. 2 WEG die Zustimmung zu einer Änderung einer Vereinbarung der Wo...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer 1 klagt gegen die Wohnungseigentümer 2 und 3 (mehr gibt es nicht), die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung (Aufteilung und Miteigentumsanteile) zu ändern. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert festzusetzen ist. Das AG weist die Klage ab. Das LG meint, für die Berufung seien 10.000 EUR anzusetzen. Der Anwalt von Wohnungseigentümer 2 und 3 mein...mehr

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Verzögerte Erhaltung: Schad... / 1 Leitsatz

Verlangt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Schadensersatz, ist eine auf Beschlussersetzung gerichtete Klage unzulässig. Vorrangig ist eine Leistungsklage zu erheben.mehr

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Anschluss an das Fernwärmen... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es in jeder Wohnung eine Gastherme, auch in der Wohnung von Wohnungseigentümer A. Er möchte daher nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Indes bestimmt eine Fernwärmesatzung einen Anschluss- und Benutzungszwang, wenn eine Gastherme, wie bei A, irreversibel zerstört ist. Zur Begründung führt A im Wesentlichen aus, dass ohne eine Mi...mehr

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Anschluss an das Fernwärmen... / 1 Leitsatz

Unterliegt ein Wohnungseigentümer einem Anschluss- und Benutzungszwang, kann er gehalten sein, Duldungsansprüche gegenüber den weiteren Wohnungseigentümern geltend zu machen.mehr

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Gebührenstreitwert: Auflass... / 3 Das Problem

K kauft vom Bauträger B ein Wohnungseigentum. Den Kaufpreis von 287.400 EUR zahlt K bis auf die"Schlussrate" von 3,5 % i. H. v. 17.305,10 EUR. K fordert B erfolglos auf, den Notar anzuweisen, die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu beantragen. B, der insolvenzreif ist, befindet sich mit der Beseitigung einer Vielzahl von Baumängeln in Verzug. Die Mängelbeseitigungskos...mehr

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Verzögerte Erhaltung: Schad... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Beschluss vor und verlangt eine Beschlussersetzung. Er ist der Ansicht, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe es schuldhaft unterlassen, einen Stellplatz in einem Mehrfachparker zu erhalten. Der Stellplatz sei wegen Beschädigungen im November 2021 gesperrt worden. Bis zum Juni 2024 sei nichts geschehen. Er hat insoweit Schadensers...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO sind die zu einer Eintragung im Grundbuch erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar grundsätzlich auf "Eintragungsfähigkeit" zu prüfen. Im Fall ist zu fragen, ob eine Zustimmung, die nach § 12 Abs. 1 WEG nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlich ist, eine solche Erklärun...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Soweit K rüge, die Kosten für Wärme und Warmwasser seien falsch verteilt worden, dringe er damit zwar nicht durch. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe nachvollziehbar und unwidersprochen vorgetragen, dass die Kosten auf Grundlage der "beheizbaren Fläche" – die insgesamt unter Einschluss der Souterrain-Räume einer Wohnung 412 m² betra...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 4 Die Entscheidung

Das OLG folgt dem LG! Im Rechtsmittelverfahren bestimme sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, § 47 Abs. 1 GKG. Der Wert dieser Anträge sei nach denselben Kriterien wie im erstinstanzlichen Verfahren zu bestimmen. Abzustellen sei damit auf das wirtschaftliche Interesse von Wohnungseigentümer 1 an dem Erfolg der Berufung, mit der er seine ersti...mehr

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Anschluss an das Fernwärmen... / 4 Die Entscheidung

Der Eilantrag hat keinen Erfolg! Der Sofortvollzug sei formal rechtmäßig angeordnet. Der Widerspruchsbescheid enthalte einen eigenständigen Abschnitt zur Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Diese lasse erkennen, aus welchen Gründen sich die Behörde im konkreten Einzelfall verpflichtet sehe, den Anschlusszwang umgehend durchzusetzen. Dabei werde darauf abgest...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen zu TOP 4 einen Nachschuss-Beschluss. Unter "Sonstiges" heißt es dazu: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächenberechnung hinsichtlich der Heizkosten wohl falsch berechnet ist. Diese ist von der Verwaltung daher nochmals zu überprüfen." Wohnungseigentümer K greift den Nachschuss-Beschluss an. Die Kosten für Wärme und Warmwasser seien falsch ...mehr

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Abstimmung: Falsches Stimmp... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Es sei nach dem falschen Stimmprinzip abgestimmt worden. Wenn, wie im Fall, eine Auszählung nach der Subtraktionsmethode gewählt werde, könne das tatsächliche Abstimmungsergebnis nur dann hinreichend verlässlich ermittelt werden, wenn für den Zeitpunkt der jeweiligen Abstimmung die Anzahl der Anwesenden und vertretenen Wohnungseigentümer und ...mehr

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Gebührenstreitwert: Selbsts... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert richte sich nach dem vollen mutmaßlichen Hauptsachestreitwert. Handele es sich bei dem Hauptsacheverfahren um eine Beschlussersetzungsklage, mit der der Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme erstrebe, sei § 49 GKG anzuwenden. Das Gesamtinteresse ergebe sich dort aus den Gesamtkosten der Maßnahme...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer einen Nachschuss-Beschluss mit einem "Vorbehalt" fassen können. Nachschuss-Beschluss und "Vorbehalt" LG München I, Urteil v. 22.9.2016, 36 S 22442/15, ZMR 2017, 89 meinte, ein Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. sei zu unbestimmt, wenn er mit einem Vorbehalt gefasst werde ("Ggf. noch vorzunehmende Korrekt...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 2.1 Förderbeträge und Förderhöchstbetrag

Die Förderung ist personen- und objektbezogen. Der (Gesamt-)Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR gem. § 35c Abs. 1 Satz 5 EStG kann von jeder steuerpflichtigen Person für jedes begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Objektidentität liegt vor, wenn an einer rechtlich nicht getrennten Wohnung das Wohnungseigentum begründet wird. Die bere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.1 Anspruchsberechtigte Person

Die Steuerermäßigung können ausschließlich natürliche Personen auf Antrag hin in Anspruch nehmen, wenn sie ein in ihrem Eigentum stehendes und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Gebäude (begünstigtes Objekt) im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der persönliche Anwendungsbereich erfasst unbeschränkt Steuerpflic...mehr