Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Vertragspartner vorgehen muss. Vertragsrechte Das LG ist der Ansicht, es entspreche allein einer ordnungsmäßigen Verwaltung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vertragsrechte verfolge, wenn solche erkennbar in Betracht kämen und nicht aus besonderen Gründen ...mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe kein Schadensersatzanspruch zu. K lege ein Verschulden sämtlicher anderer Wohnungseigentümer hinsichtlich der Nichtbehebung der Mängel nicht dar. Für Schäden, die aufgrund der Verweigerung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen eingetreten seien, hafteten nach der BGH-Rechtsprechung nur diejenigen Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Abstimmung über die Durchf...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es prozessual um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sich gegen eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Dritten wehren kann. Materiell ist die Frage, ob die Beklagten einen Anspruch auf einen Notweg haben. Rechte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 ...mehr

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Beschlusskompetenz: Hinterl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, bei der die jetzigen Wohnungseigentümer noch mit dem Bauträger wegen behaupteter Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums streiten. Die Wohnungseigentümer haben als Erwerber einen Teil des von ihnen geschuldeten Erwerbspreises bei einem Notar hinterlegt. Fraglich ist, ob die Erwerber als Wohnungseigentümer über ...mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe 10/11 der Kosten zu tragen, der Wohnungseigentümer 1/11! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe ihre Pflichten verletzt. Leitungen für Abwasser seien regelmäßig gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befänden, bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vo...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz einräumt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, an einem Lastschriftverfahren teilzunehmen. Erfüllung einer Hausgeldforderung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren oder nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Sie können daher auch bestimmen, dass ein Wo...mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und Wohnungseigentümer B streiten über den Gebrauch einer Fläche. K ist Eigentümer des Wohnungseigentums Y. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht "rot" zugeschrieben, das sich im Aufteilungsplan findet. B ist Eigentümer eines Wohnungseigentums Z. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht "blau" zugeschrieben, das sich auch im Aufteilungsplan findet. Am 23.6.2008 s...mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer erhebt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Klage auf Feststellung, nicht er, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei für die Erhaltung einer Abwasserleitung zuständig (es gibt mehrerer Lecke). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung, meint, sie müsse nichts tun, da es sich um einen Schaden hand...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zustimmung zu einer Veräußerung, da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn gegen den potenziellen Erwerber kein wichtiger Grund besteht. Hier kann man fragen, was der Wohnungseigentümer über den Erwerber m...mehr

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Beschlusskompetenz: Hinterl... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer solle mit einer A-GmbH, der ehemaligen Bauträgerin, einen Vertrag schließen. Die A-GmbH soll Gelder aus einem Notaranderkonto erhalten, die die Wohnungseigentümer ihr als Erwerber schulden, dort aber wegen streitiger Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums hinterlegt sind. Gegen diesen Beschluss geht...mehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, der Beschluss widerspreche nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung! (Regelungs-)Gegenstand des Beschlusses sei nicht die Gestattung einer baulichen Veränderung (§ 20 Abs. 1 WEG), sondern die bloße Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§§ 19 Abs. 1, 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Die Wohnungseigentümer hätten beschlossen, die temporäre Aufstellung einer Ki...mehr

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Wiederbestellung: Alternati... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Wiederbestellung der bisherigen Verwaltung Alternativangebote einholen muss. Wiederbestellung und Alternativangebote Nach h. M. ist es für die Ordnungsmäßigkeit eines Wiederbestellungsbeschlusses grundsätzlich nicht erforderlich, vor der Beschlussfassung Alternativangebote einzuholen. Etw...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Einerseits die, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, mehrere an Wohnungseigentümer vermietete Stellplätze zu kündigen. Und zweitens die, ob der entsprechende Beschluss unter formalen Mängeln leidet. Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist befugt, gemeinschaftliches Eigentum zu ve...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K und Wohnungseigentümer B streiten, ob es für einen Beschluss, der anordnet, dass die Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teilzunehmen haben, eine Beschlusskompetenz gibt.mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 1 Leitsatz

Für Schäden, die im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers aufgrund der Verweigerung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen eingetreten sind, haften nur diejenigen Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Abstimmung über die Durchführung einer erforderlichen Erhaltungsmaßnahme nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder an der Versammlung nicht teilgenommen ha...mehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist, ob eine bauliche Veränderung vorliegt. Die andere lautet, wenn man eine bauliche Veränderung ablehnt, ob der Gebrauchsbeschluss zu beanstanden ist. Begriff der baulichen Veränderung BGH, Urteil v. 18.7.2025, V ZR 29/24, hat nach Erlass dieser Entscheidung geurteilt, eine bauliche Veränderung setze "nicht zwingend einen...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B besteht aus 2 Wohnungseigentümern, K und Y. K bittet B, vertreten allein durch Y, einer Veräußerung seines Wohnungseigentums an einen Z zuzustimmen. Y verweigert die Zustimmung. Er bittet K zunächst um Auskünfte über die finanzielle Situation des Z, zumindest um einen Nachweis des Verdienstes. Da K diese Auskünfte nicht erteilen will...mehr

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes namens und in Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfolgung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Bauunternehmen und dem Architekten wird abgelehnt." Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Zugleich erhebt e...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es einen Weg. Er ist nicht öffentlich gewidmet. Es besteht eine Baulast. Die Nachbarn B gebrauchen diesen Weg täglich, sowohl zu Fuß als auch mit ihren Autos als Zugang zu ihrem Grundstück. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K meint, die Wohnungseigentümer hätten gegen die Beklagten einen Unterlassungsanspruch.mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 1 Leitsatz

Es genügt, wenn eine "Zuweisungserklärung" des in der Gemeinschaftsordnung ermächtigten Wohnungseigentümers in Bezug auf ein Sondernutzungsrecht durch Zugang beim Grundbuchamt wirksam geworden ist, als er noch Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war.mehr

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Umlagevereinbarung: Unklarh... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es in einem ersten Absatz u. a.: "Für die Beteiligung der einzelnen Wohnungseigentümer an den Nutzungen, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sind gemäß § 16 WEG die Miteigentumsanteile maßgebend, soweit nicht in dieser Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag etwas anderes bestimmt ist." Ferner heißt es in einem zweiten A...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümer beschließen die ordentliche Kündigung der Mietverträge für die Stellplätze bei Haus 4 und 6 zur Verwendung als Handwerkerstellplätze sowie Anbringung entspr. Absperrbügel". Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. In der X-Straße und ihren Nebenstraßen herrsche eine durch die vielen Ver...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG bestimmen, dass ein Wohnungseigentümer an einem Lastschriftverfahren teilnehmen muss.mehr

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Beschlussersetzungsurteil: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu fragen, ob die Wohnungseigentümer eine Kompetenz hatten, die erste AG-Entscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG in ihrem Sinne zu ändern. BGH, Urteil v. 10.11.2023, V ZR 51/23 Der BGH meinte mit Urteil v. 10.11.2023, V ZR 51/23, die Wohnungseigentümer seien wegen der materiellen Rechtskraft eines Beschlussersetzungsurteils gehindert, den Beschluss...mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von den anderen Wohnungseigentümern Schadensersatz (Mietausfallschaden, außergerichtliche Sachverständigenkosten und sonstige Kosten), weil Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums nicht behoben wurden.mehr

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Umlagevereinbarung: Unklarh... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Den Wohnungseigentümern sei ausweislich der Niederschrift bewusst gewesen, dass die Gemeinschaftsordnung nicht eindeutig gewesen sei. In der Niederschrift heiße es: "Den Eigentümern ist bewusst, dass im Hinblick auf die nicht eindeutige Regelung in der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung bzgl. der Aufzüge in dem Umlagebeschluss eventuell eine ...mehr

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 3 Das Problem

Die B ist Eigentümerin von Grundstück 1 und Grundstück 2, die sich im räumlichen Geltungsbereich der auf der Grundlage von § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB erlassenen und am 12.5.2022 in Kraft getretenen Hessischen Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung befinden. In einer notariellen Urkunde vom 17.3.2022 teilt B "ein Grundstück" in Wohnungseigentum auf. In der U...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 3 Das Problem

B ist eine Gesellschaft, die "Altbauten" ankauft, in Wohnungseigentum aufteilt und anschließend die Wohnungseigentumsrechte verkauft. So will sie es auch mit einem Mehrfamilienhaus in Berlin machen, das als Vorderhaus in geschlossener Bauweise um das Jahr 1900 errichtet wurde und über insgesamt 6 Geschosse (inklusive Kellergeschoss) sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss v...mehr

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Beschlussersetzungsurteil: ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Anders wäre es nur, wenn sich die Sachlage nach der Beschlussersetzung geändert hätte. So liege es aber nicht. Denn der Beschluss selbst könne nicht als geänderte Sachlage angesehen werden. Erforderlich sei, dass sich die objektiven Umstände, die zur Beschlussersetzung geführt hatten, nach Rechtskraft v...mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterl... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB könne ein Wohnungseigentümer eine Unterlassung der Störung seines Sondernutzungsrechts verlangen, soweit die Störung den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer widerspreche. Dies sei hier der Fall. Denn B gebrauche durch das Aufstellen diverser Gegenstände (ein gemauerter Kamin, Gartenmöbel etc.) einen Teil des Sondernutzung...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestimmen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit Wirkung vom 1.1.2024 einen neuen Umlageschlüssel für die Erhaltungskosten und die Erhaltungsrücklage. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG weist die Klage ab. Der Beschluss sei hinreichend bestimmt, der gewählte Umlageschlüssel nicht willkürlich. Auch im Hinblick auf die angewandte Berec...mehr

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Wiederbestellung: Alternati... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen im Juni 2024 die X-GmbH für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027 auf Grundlage eines geänderten Verwaltervertrags erneut zur Verwalterin. Diesen Beschluss greift Wohnungseigentümer K an. Er trägt vor, wegen der geänderten Vergütung und des neu abzuschließenden Verwaltervertrags und der dortigen zusätzlichen Vergütungstatbestände hätten zu...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 1 Leitsatz

Der Beschluss, bislang an Wohnungseigentümer vermietete Stellplätze zu kündigen, kann dann wie nach § 23 Abs. 2 WEG angekündigt werden "Stellplätze bei Haus 4 zu 6", wenn der Einladung folgender Beschlussentwurf beigefügt ist: "Die Wohnungseigentümer beschließen die ordentliche Kündigung der Mietverträge für die Stellplätze bei Haus 4 und 6 zur Verwendung als Handwerkerstell...mehr

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Absenkungsbeschluss: Ordnun... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss, den die Wohnungseigentümer außerhalb der Versammlung gefasst haben. Dieser sieht für die Beauftragung zur Fertigstellung der Tiefgarage eine "Sonderumlage" von 129.500 EUR vor, welche i. H. v. 3.500 EUR von den Sondereigentümern, welche eine Nutzungsberechtigung an der Tiefgarage haben, binnen einer im ...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei hinreichend bestimmt. Insbesondere fehle es dem Beschlussinhalt nicht an der gebotenen Klarheit, was die bei der künftigen Kostenverteilung zur Anwendung kommenden Flächen betreffe, auch wenn diese Flächen im Beschlusstext selbst nicht ausdrücklich aufgeführt seien. Denn der Beschluss nehme die in "Testaten" ermittelten Fläch...mehr

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Wiederbestellung: Alternati... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss sei nicht wegen fehlender Alternativangebote zu beanstanden. Denn bei der Wiederwahl der amtierenden Verwaltung sei die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwaltungen in der Regel nicht erforderlich. Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer die Verwaltung und deren Arbeit kennen würden, rechtfertige es, der Wiederbestellung der bisherigen V...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Wirksamkeit einer Ermächtigung entgegensteht, dass der Ermächtigte vor Eintragung kein Wohnungseigentümer mehr ist. Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten: "Zuweisung" Gibt es, wie im Fall, bereits Sondernutzungsrechtsvereinbarungen, kann man vereinbaren, den Inhalt des Sondereigentums aller Wohnungseigentumsrechte ...mehr

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Umlagevereinbarung: Unklarh... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können durch einen Umlagebeschluss eine unklare Umlagevereinbarung klarstellen.mehr

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Beschlussersetzungsurteil: ... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Häuser. Die ehemalige Bauträgerin K ist Sondereigentümerin einer Wohnung in einem der Häuser – dem Nebenhaus (weitere Wohnungen gibt es dort nicht). Im Haupthaus befinden sich 3 weitere Wohnungen. In einem Raum in diesem Haus finden sich alle technischen Versorgungseinrichtungen der Wohnungseigentumsanlage, auch die, die das Nebenha...mehr

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Ein Positivbeschluss, der eine negative Regelung zum Inhalt habe, sei nicht mit einem Negativbeschluss gleichzusetzen. Während ein Negativbeschluss keinerlei Sperrwirkung für die Zukunft entfalte und nur die Ablehnung des konkret gestellten Antrags zum Gegenstand habe, reichten die Wirkungen eines negativ formulierten Positivbeschlusses deutl...mehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 3 Das Problem

Im Jahr 2024 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Die Eigentümerversammlung genehmigt einstimmig die auf ca. 2 Jahre zeitlich begrenzte Aufstellung einer Kinderwagengarage links bündig an der Wand zum Nachbargebäude P-Straße vor der Kneipe "Fr.". Die Abmessungen betragen ca. 1,2 m breit, 2 m tief und 1,35 m hoch. Alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten wie Au...mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wer Eigentümer einer Abwasserleitung ist. Eigentum an einer Abwasserleitung Ob eine Abwasserleitung im gemeinschaftlichen Eigentum steht (und bis wo) oder im Sondereigentum, ist nach § 5 WEG zu bestimmen. Mit dem AG ist anzunehmen, dass danach eine Abwasserleitung im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Dies betrifft die Abwa...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, der Beschluss sei weder nichtig noch widerspreche er einer ordnungsmäßigen Verwaltung! Die Einladung habe dem "Ankündigungsgrundsatz" des § 23 Abs. 2 WEG genügt. Danach erfordere die gültige Beschlussfassung die Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei der Einberufung, wobei insbesondere bei einfachen Sachverhalten wie dem vorliegenden eine schlagwortartige Bez...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 28 Abs. 3 WEG ermächtige die Wohnungseigentümer zu beschließen, "wie" Forderungen zu erfüllen seien. Hierzu gehöre das Lastschriftverfahren. Im Schrifttum oder in der Rechtsprechung finde sich keine Gegenstimme. Der Ansatz des B könne auch die Kammer nicht überzeugen. Das Lastschriftverfahren sei eine reine Zahlungsmodalität, deren Vorteile die Nac...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 2 WEG befugt, im Wege der Klage gegen einen Nachbarn vorzugehen, der das gemeinschaftliche Eigentum stört.mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Die Mehrheit der Wohnungseigentümer ist nicht darauf beschränkt, die im konkreten Fall aus objektiver Sicht "beste" Maßnahme zu treffen. Maßgeblich ist lediglich, dass der Beschlussinhalt unter Abwägung der betroffenen Interessen eine im Ergebnis vertretbare Entscheidung enthält.mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ordnungsmäßig ist. Dazu ist im Fall auf die jeweilige Kostenposition zu sehen. Ferner geht es um die Frage der Bestimmtheit. Bestimmtheit Beschlüsse müssen grundsätzlich bestimmt genug formuliert sein. Ein Beschluss ist in diesem Sinne "bestimmt", wenn er aus sich heraus genau, klar, e...mehr

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Beschlussersetzungsurteil: ... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss, der durch ein gerichtliches Urteil ersetzt wurde, kann von den Wohnungseigentümern nur dann abgeändert werden, wenn sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen nachträglich ändern.mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 5 Hinweis

Problemüberblick Bei einem Grundstück, das im Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB liegt, darf das Grundbuchamt nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung oder das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht nachgewiesen ist. Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn das Nichtbestehen de...mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fühlt sich ein Wohnungseigentümer im Gebrauch einer Fläche gestört, die dem räumlichen Bereich seines Sondernutzungsrechts unterliegt. Er verlangt deshalb Unterlassung. Abwehr von Störungen in Bezug auf eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung Ein Sondernutzungsrecht genießt nach h. M. einen gleichsam eigentumsrechtlichen Schutz. Der Berechtigte kann daher...mehr