Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 3 Wirkung der Zwangsverwaltung

Nachdem ein entsprechender Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt ist, wird die Zwangsverwaltung per Beschluss seitens des Gerichts angeordnet – die Anordnung der Zwangsverwaltung ist dabei in das Grundbuch einzutragen. Die Anordnung der Zwangsverwaltung bewirkt eine Beschlagnahme des Grundstücks. Diese wiederum bewirkt, dass alle Erträge – also insbesondere Mieteinnahme...mehr

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Stellplatz / 4.1 Grundsätze

Sämtliche Maßnahmen, die über die Erhaltung, also Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, bedürfen gemäß § 20 Abs. 1 WEG eines Vornahme- oder Gestattungsbeschlusses. Auch wenn Stellplätze im Sondereigentum stehen, bedarf es nach § 13 Abs. 2 WEG eines Gestattungsbeschlusses, wenn andere Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte...mehr

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Zwangsverwaltung / 2 Wann kommt die Zwangsverwaltung infrage?

Soweit der Gläubiger eines Wohnungseigentümers einen sogenannten Titel gegen diesen hat, kann er Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Wohnungseigentümer beantragen. Bei einem derartigen Zahlungstitel wird es sich i. d. R. um ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Gerichtsurteil oder aber um einen Vollstreckungsbescheid handeln. Die Zwangsverwaltung wird i....mehr

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Stellplatz / 2.2 Umfangreiche Beschlusskompetenzen

Ganz grundsätzlich können die Wohnungseigentümer über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel mit einfacher Mehrheit beschließen. Ordnungsmäßiger Verwaltung können hier Eigentümerbeschlüsse über eine abweichende Kostenverteilung entsprechen, die den Kriter...mehr

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Umwandlung von Gemeinschaft... / 2 Form

Die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann weder im Beschlussweg noch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer herbeigeführt werden. Hierfür ist nach § 4 WEG vielmehr eine Einigung der Wohnungseigentümer nach § 925 Abs. 1 BGB in Form der Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch.[1] erforderlich. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine Fläche, an de...mehr

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Zwangsverwaltung / 8 Checkliste: Einleitung, Durchführung und Beendigung der Zwangsverwaltung

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Zwangsversteigerung / 4.1 Zeitliche Begrenzung

Der Vorrang der Wohnungseigentümer ist – wie eingangs erwähnt – zeitlich begrenzt auf die laufende sowie die 2 vorangegangenen Wirtschaftsperioden. Abgrenzung zwischen laufenden und rückständigen Beträgen Maßgeblich für die Abgrenzung von laufenden und rückständigen Beträgen ist gemäß § 13 ZVG der Zeitpunkt der Beschlagnahme. Laufende Beträge sind demnach der letzte vor der Be...mehr

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Zwangsverwaltung / 5.1 Dennoch Hausgeldanspruch

Hieraus folgt natürlich, dass die Maßnahme der Zwangsverwaltung bei einer von dem Wohnungseigentümer selbst bewohnten Eigentumswohnung auf den ersten Blick denkbar ungeeignet ist. Andererseits sollte aber im Interesse der Eigentümergemeinschaft in einem derartigen Fall neben der Zwangsversteigerung stets auch die Zwangsverwaltung beantragt werden. Grund: Die Eigentümergemein...mehr

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Schlüssel/Schließanlage / 2.2.1 Auswechslung nur des Schlosses der Zugangstür zur Wohnanlage

Praxis-Beispiel Beschlussmuster: Austausch des Schlosses an der Zugangstür zur Wohnanlage Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret ______ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hat die Verwaltung dr...mehr

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Zwangsversteigerung / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

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Zwangsversteigerung / 6.2.1 Anmeldung der Ansprüche

Betreibt ein außenstehender Dritter als Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren gegen einen Wohnungseigentümer, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Ansprüche gegen diesen Miteigentümer anmelden, damit sie aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden kann. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtli...mehr

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Schlüssel/Schließanlage / Zusammenfassung

Begriff Es gibt zahlreiche Gründe für den Austausch der zentralen Schließanlage. Zunächst muss der jeweilige Sachverhalt genau analysiert werden, bevor über den Austausch in der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Brandenburg, Urteil v. 27.4.2023, 10 U 100/22: Lässt der Mieter einer Eigentumswohnung während des Aufenthalts im K...mehr

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Zwangsverwaltung / 5 Selbst bewohnte Eigentumswohnung

Die Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes besagen in den §§ 148 und 149 ZVG, dass dem Schuldner "die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen" sind. Achtung Kein Nutzungsentgelt bei weitläufigen Wohnungen Der säumige Wohnungseigentümer hat nur Anspruch auf die unentbehrlichen Wohnräume. Ist nun eine Wohnung zwar weitläufig, nicht aber aufteilbar – weshalb...mehr

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Schlüssel/Schließanlage / 2.1 Grundsätze

Wird der Austausch der Schließanlage wegen eines (drohenden) Defekts der Anlage erforderlich, bestehen zunächst keine rechtlichen Besonderheiten. Es handelt sich um eine Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, deren Kosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind. Allerdings stellt sich die Frage, ob es zusätzlich eines Austauschs der Schließzylinder auch der W...mehr

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Zwangsverwaltung / 1 Checkliste: Zwangsverwaltung

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Teileigentum / 4 Welche Gebäudeteile sind nicht teileigentumsfähig?

Teileigentum an Teilen des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie an Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, schließt § 5 Abs. 2 WEG aus. Stützmauern bzw. tragende Innen- und Außenwände, Dächer, Fundamente und Schornsteine sind damit nicht teileigentumsfähig. Praxis-Beispiel Waschküche, Z...mehr

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Schlüssel/Schließanlage / 1 Grundsätze zur Auswechslung der bestehenden Zentralschließanlage

Bei der Auswechslung einer bestehenden Zentralschließanlage sind unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Der Austausch erfolgt wegen eines Defekts. Der Austausch wird erforderlich wegen Schlüsselverlusts durch einen der Wohnungseigentümer oder seines Mieters. Der Austausch soll zwar nicht wegen eines Defekts erfolgen, aber zur Anpassung an zeitgemäße Standards. Stets ...mehr

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Zwangsversteigerung / 3 Ansprüche der Eigentümergemeinschaft

In die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallen zunächst die fälligen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach den §§ 16 Abs. 2, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen, also beschlossene Nachschüsse...mehr

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Zwangsversteigerung / 6.2.2 Glaubhaftmachung der Ansprüche

Die Hausgeldansprüche müssen gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht schon bei der Anmeldung glaubhaft gemacht werden.[1] Andere Rechte hingegen, die in aller Regel durch öffentliche Stellen angemeldet werden, sind erst auf Widerspruch glaubhaft zu machen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein möglicher Missbrauch bei einer für die übrigen Beteiligten nicht nachvollzie...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (1) Vergleichswertverfahren

Rz. 41 Im Vergleichswertverfahren sind zu bewerten (§ 182 Abs. 2 BewG) Rz. 42 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum, § 181 Abs. 4 BewG. Teileigentum ist danach das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden – in der Reg...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (1) Allgemeines

Rz. 47 Das Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) ist für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser anzuwenden, sofern der Gutachterausschuss entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren ermittelt hat, § 182 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 BewG. Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren kann ein zeitnah erzielter Kaufpreis (siehe Rd...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Ertragswertverfahren

Rz. 45 Im Ertragswertverfahren sind zu bewerten (§ 182 Abs. 3 BewG) Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 %, berechnet nach der Wohn- oder Nutzfläche, Wohnzwecken dienen, und nicht Ein- und Zweifami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Gesetzliche Regelung und Rspr

Rn. 582 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nunmehr enthält § 6 Abs 1 Nr 1a EStG eine gesetzliche Regelung über anschaffungsnahe HK bei Gebäuden. Diese Regelung wurde mit dem StÄndG 2003 ins Gesetz aufgenommen und findet Anwendung für Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Danach zählen zu den HK eines Gebäudes (nur dafür, gilt nicht für andere WG) auch Aufwendun...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (d) Vervielfältiger

Rz. 68 Um den eigentlichen Gebäudewert bzw. Gebäudeertragswert zu errechnen, ist gem. § 185 Abs. 3 S. 1 BewG der Gebäudereinertrag mit dem sich aus der Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes, § 185 Abs. 3 S. 2 BewG. Je höher der anzuwendende Liege...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Begünstigte Grundstücksarten

Rz. 68 Begünstigungsfähig sind grundsätzlich nur bebaute Grundstücke i.S.d. § 180 ff. BewG (siehe § 8 Rdn 39 ff.), nicht hingegen unbebaute Grundstücke i.S.d. § 179 BewG. Auch bebaute Grundstücksteile, wie z.B. wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes i.S.d. § 94 BGB, können Gegenstand der Befreiung sein. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehören zu den bebau...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Grundvermögen

Rz. 21 Die Legaldefinition zum Grundvermögen findet sich in § 176 Abs. 1 BewG. Demnach gehören zum Grundvermögen soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Verm...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (b) Alterswertminderung

Rz. 81 Vom Gebäuderegelherstellungswert ist gem. § 190 Abs. 4 S. 1 BewG eine Alterswertminderung abzuziehen, da das Gesetz beim Herstellungswert von einem neu errichteten Gebäude ausgeht. Die Alterswertminderung wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG bestimmt,[54] § 19...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (a) Gebäuderegelherstellungswert

Rz. 76 Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes, § 190 Abs. 1 S. 2 BewG. Die Regelherstellungskosten (RHK) sind in der Anlage 24 zum BewG enthalten, § 190 Abs. 1 S. 3 BewG. Es gelten also nicht die tatsächlichen Herstellungskosten des Gebäudes, sondern typisierte Werte. Maßgeblich f...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Eine Abmahnung ist allgemein die Missbilligung eines Pflichtverstoßes (z. B. Störung des Hausfriedens oder Verletzung der Arbeitspflicht) unter Androhung einer Sanktion (z. B. Entziehung des Wohnungseigentums oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses) für den Wiederholungsfall. Von einer Abmahnung (Abgrenzung zur Ermahnung, Verwarnung etc.) kann nur dann ...mehr

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Betriebskosten im Wohnungseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Der Begriff der Betriebskosten ist dem Mietrecht entlehnt. Eine eigenständige Bedeutung kommt ihm im Bereich des Wohnungseigentumsrechts nicht zu, da die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gelisteten Betriebskostenarten ohnehin zu den Kosten i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Die Benennung der einzelnen Kostenpositionen entsprechend der...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 7 Fallgruppen

7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel ...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 3 Wer darf die Abmahnung aussprechen?

Zur Abmahnung berechtigt sind zunächst alle Personen, die auch berechtigt sind, die Kündigung auszusprechen. Dies wären im Miet- und Arbeitsrecht die jeweiligen Vertragspartner bzw. die mit der jeweiligen Erklärungsbefugnis ausgestatteten Personen. Darüber hinaus können dies im Arbeitsrecht auch alle Vorgesetzten sein, die bezüglich Arbeitsort und -zeit sowie der Art und Wei...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 6 Ist eine Abmahnung gerichtlich angreifbar?

In der Regel nein. Weil die Abmahnung selbst keine Rechtsfolgen auslöst, sondern nur androht, fehlt zumeist für eine selbstständige Anfechtung ein Rechtsschutzbedürfnis. Zwar ist der Beschluss über eine Abmahnung des störenden Wohnungseigentümers im Rahmen der Entziehung seines Wohnungseigentums grundsätzlich anfechtbar. Dieser Beschluss würde im Rahmen der Anfechtungsklage ...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 4 In welcher Form ist die Abmahnung auszusprechen?

Die Abmahnung ist nicht formbedürftig, kann also auch mündlich ausgesprochen werden. Allein aus Gründen des Nachweises empfiehlt es sich jedoch, sie mindestens in Textform – besser noch schriftlich – auszusprechen und eine Kopie mit dem Zugangsnachweis aufzubewahren. Hinweis Abmahnung durch Vertreter Wird die Abmahnung von einem Vertreter ausgesprochen, so muss dieser seine Le...mehr

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Betriebskosten im Wohnungse... / 2 Einzelprobleme

2.1 Potenzielle und tatsächliche Umlagefähigkeit Die Vorgaben des § 2 der BetrKV stellen die maximal mögliche Belastung des Mieters mit Betriebskosten dar. Die tatsächliche Umlagefähigkeit im Einzelfall richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags. Insbesondere bei bereits länger bestehenden Mietverhältnissen wurden oft aufgrund der Verwendung veralteter Mus...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.4 Angestellte des Verwalters oder der WEG

Eine Abmahnung ist Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Praxis-Beispiel Verhaltensbedingte Kündigungsgründe Unfreundliches Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gegenüber Eigentümern und Mietern, fahrlässiger oder sorgloser Umgang mit Gemeinschaftseigentum, Schlechterfüllung der Arbeitspflicht.mehr

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Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Insoweit wurde dem Verwalter für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR b...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Eine Abmahnung ist allgemein die Missbilligung eines Pflichtverstoßes (z. B. Störung des Hausfriedens oder Verletzung der Arbeitspflicht) unter Androhung einer Sanktion (z. B. Entziehung des Wohnungseigentums oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses) für den Wiederholungsfall. Von einer Abmahnung (Abgrenzung zur Ermahnung, Verwarnung etc.) kann nur dann gesprochen werd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 5 Wie lange wirkt eine Abmahnung?

Kommt es zu keinen weiteren Pflichtverletzungen, kann eine ursprünglich berechtigte Abmahnung durch Zeitablauf gegenstandslos werden, wenn sich etwa der Arbeitnehmer längere Zeit danach einwandfrei geführt hat. Die insofern nur im Arbeitsrecht diskutierte Wirkungs- oder Geltungsdauer der Abmahnung wird unterschiedlich beurteilt. Allgemein hängt sie von der Schwere des Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Betriebskosten ist dem Mietrecht entlehnt. Eine eigenständige Bedeutung kommt ihm im Bereich des Wohnungseigentumsrechts nicht zu, da die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gelisteten Betriebskostenarten ohnehin zu den Kosten i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Die Benennung der einzelnen Kostenpositionen entsprechend der BetrKV ist nic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.2 Abmahnung gegenüber dem Mieter

Eine wirksame Abmahnung gegenüber dem Mieter kann nur der Wohnungseigentümer als Vermieter oder der Verwalter, der gleichzeitig auch mit der Mietverwaltung des Sondereigentums beauftragt ist, aussprechen. Sie ist Voraussetzung für zahlreiche Kündigungsgründe (z. B. § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB: vertragswidriger Gebrauch; § 569 Abs. 2 und 4 BGB: Unzumutbarkeit des Mietverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.3 Abmahnung gegenüber dem Verwalter

Da der Verwalter nach § 26 Abs. 3, 5 WEG jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden kann, ist eine Abmahnung niemals Voraussetzung für die Abberufung des Verwalters. Allerdings endet der unabhängig von der Amtsdauer befristete Verwaltervertrag erst (spätestens) 6 Monate nach der Abberufung. Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, kann der V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten im Wohnungse... / 1 Grundlagen

Die wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen zur Jahresabrechnung sehen eine geordnete und übersichtliche Darstellung von Einnahmen und Ausgaben vor. Eine Differenzierung der Ausgaben nach Kosten, die bei Vermietung einer Wohnung als umlagefähige Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können, und nicht umlagefähigen Kosten, findet nicht statt. Die Definition der Betriebsk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten im Wohnungse... / 2.1 Potenzielle und tatsächliche Umlagefähigkeit

Die Vorgaben des § 2 der BetrKV stellen die maximal mögliche Belastung des Mieters mit Betriebskosten dar. Die tatsächliche Umlagefähigkeit im Einzelfall richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags. Insbesondere bei bereits länger bestehenden Mietverhältnissen wurden oft aufgrund der Verwendung veralteter Musterverträge bestimmte Kostenarten nicht als umla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten im Wohnungse... / 2.2 Zeitliches Abweichen von Ausgaben und Betriebskosten

Die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft ist mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung eine reine Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung (s. "Jahresabrechnung "). Die Abrechnung von Betriebskosten gegenüber dem Mieter geht hingegen von der dem Kostenbegriff innewohnenden periodengerechten Zuordnung aus. Dies führt dazu, dass sowohl von Verwaltern als auch von ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 2 Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Objektiver Pflichtenverstoß Die Abmahnung muss auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich ein objektiver Pflichtenverstoß ergibt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der andere sein Verhalten für gerechtfertigt hielt oder ein Verschulden vorliegt.[1] Verhältnismäßigkeit der Abmahnung Dabei muss das beanstandete Verhalten eine gewisse Intensität haben und die Abmahnung in an...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 1 Zugang als Wirksamkeitsvoraussetzung

Die Abmahnung ist nur beachtlich, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugegangen ist. Ein Zugang liegt vor, sobald sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist. Weiter muss der Empfänger in der Lage sein, den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis zu nehmen. Bestand für ihn ohne Probleme die Möglichkeit der Kenntnisnahm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit auf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2 Erstbestellung durch Beschluss

Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entsteht, kann bereits der teilende Eigentümer den Erstverwalter durch Ein-Personen-Beschluss bestellen. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entsteht, ist das Rechtsinstitut der "werdenden Wohnungseigentümerg...mehr