Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.4 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässi...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.5 Beschlussersetzungsklage

Zwar kann ein negativer Beschluss infolge mehrheitlicher Ablehnung eines Beschlussantrags ebenfalls von jedem Eigentümer gerichtlich angefochten werden. Allerdings entfaltet ein Negativbeschluss keine Sperrwirkung bezüglich einer erneuten Beschlussfassung über den ursprünglich abgelehnten Beschlussantrag. Ein Negativbeschluss ändert auch die Rechtslage vor und nach dem Besch...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.3 Hausordnung aufgrund Beschlussfassung

In der Regel beschließen die Wohnungseigentümer eine Hausordnung. Ausreichend ist grundsätzlich ein einfachmehrheitlicher Beschluss. Formulierungsvorschläge werden zumeist auf der Grundlage gängiger Muster von Verwaltern oder Verwaltungsbeiräten vorbereitet und den Wohnungseigentümern zur Beschlussfassung vorgelegt. Allerdings darf die Verwendung derartiger Muster die Entsch...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 1 Grundsätze

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung und Benutzung dar. Hieraus folgt zum einen, dass es einer Hausordnung nicht zwingend bedarf. Zum anderen folgt hieraus, dass im Fall des Fehlens einer Hausordnung jeder Wohnungseigentümer die Aufstellung einer Hausordnung resultierend aus seinem Anspruch auf ordnu...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.2 Vereinbarte Verwalterermächtigung

In einer Gemeinschaftsordnung kann der Verwalter zur Erstellung einer Hausordnung ermächtigt sein. Insoweit wiederum ist entscheidend, welche Formulierung die Gemeinschaftsordnung enthält. Einerseits kann sie den Verwalter ermächtigen, andererseits kann sie ihn verpflichten, eine Hausordnung aufzustellen. Aus der Ermächtigung ergibt sich keine Verpflichtung, sodass die Gemei...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.2 Turnusregelungen

Die Wohnungseigentümer haben die generelle Beschlusskompetenz, entsprechende Gebrauchsregelungen nach § 19 Abs. 1 WEG zu treffen, soweit sich Abweichendes nicht aus der Gemeinschaftsordnung ergibt. So können Turnusregelungen für die Nutzung von Kfz-Stellplätzen beschlossen oder die vorhandenen Stellplätze auch durch Los einzelnen Wohnungseigentümern zum Gebrauch überlassen w...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.11 Parabolantenne

Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Beschluss angeordnet werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber grundsätzlich nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Zur Nichtigkeit führt es, wenn mit dem Beschluss eine Vereinbarung abgeändert wird.[1] Ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem die Gemeinschaft mehrheitlich beschließt, dass Parabolantennen auf und ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.3 Tätige Mithilfe

Wohnungseigentümer können durch Beschluss grundsätzlich nicht zur tätigen Mithilfe verpflichtet werden. Wirksam können Regelungen zu Reinigungs-, Streu- und Winterdiensten oder sonstigen Diensten, wie etwa Laubfegen, durch Beschluss der Wohnungseigentümer nicht getroffen werden. Zunächst hatte der BGH für den Bereich der Räum- und Streupflichten klargestellt, dass derartige ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 8 Bindung des Mieters

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsrege...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4.1 Gesetzliche Vorgaben

Rechte aus dem Sondereigentum Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Eigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Das Gesetz lässt großzügig die Nutzung des Sondereigentums zu. Die Grenzen ergeben sich erst, wenn durch die Nutzung die Rechte eines anderen Eigentümers verletzt werden. Hier wird vom Gesetz die problematische...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6 Typische, aber problematische Regelungen

6.1 Tierhaltung Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnun...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9 Prostitution

6.9.1 Wohnungseigentum Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 W...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3 Rechtliche Entstehung einer Hausordnung

3.1 Hausordnung als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung Regelungen zur Hausordnung können bereits in die Gemeinschaftsordnung eingebunden werden. Im Fall der Entstehung der Gemeinschaft nach § 3 WEG durch Teilungsvertrag ist die Zustimmung aller Ersteigentümer zu einer bestimmten Hausordnung erforderlich. Bei Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG durch Teilung treten ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.3 Einschränkung des Parkens

Bei Knappheit von Parkraum kann andererseits die Befugnis zum Parken zeitweise oder für bestimmte Fahrzeuge eingeschränkt werden.[1] Zeitliche Einschränkung Auch ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche als Parkplatz so regelt, dass nicht alle Wohnungseigentümer auch während der Zeit vo...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.8 Stilllegung gemeinschaftlicher Anlagen

Stilllegung von Schwimmbädern Schwimmbäder haben sich inzwischen als teilweise teure Kostenstellen einer Eigentümergemeinschaft erwiesen. Ältere Schwimmbäder entpuppen sich als Dauerbaustellen. Statt Nutzungsregelungen stehen deswegen nicht selten Überlegungen an, die Nutzung zu beenden, um weiterlaufende Kosten zu meiden. Aber: Ein Schwimmbad und dessen Nutzung in einer Wohn...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 2 Abgrenzung zur Zweckbestimmung

Durch eine Gebrauchsregelung bezüglich der Art der Nutzung für das Sondereigentum oder für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums kann die Teilungserklärung abschließende Regelungen enthalten, was regelmäßig auch der Fall ist. Definiert wird insoweit, ob Sondereigentum zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist und genutzt werden darf. Es handelt sich dabei um ein...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 5 Inhalte einer Hausordnung

Inhalt oder Mindestinhalt einer Hausordnung sind im Gesetz nicht geregelt. Der Gesetzgeber überlässt die Festlegung der Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer. Charakter und Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften sind vielfältig und unterschiedlich. Es existieren gemischt genutzte Anlagen mit Gewerbe- und Wohneinheiten, reine Wohnanlagen in Stadtrand-, Kur- oder Erholun...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.1 Grundsätze

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.2 Musizieren/Ruhezeiten

Grundsätzlich ist Musizieren, das außerhalb der eigenen Wohnung nicht zu hören ist, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung durch Gebrauchsregelungen nicht beschränkbar, weil durch ein solches Musizieren kein anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigt wird. Jeder Eigentümer kann sein Sondereigentum gem. § 13 Abs. 1 WEG nach Belieben nutzen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dr...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.6 Verschließen der Haustür

Das Offenhalten einer Haustür stellt keinen ordnungsmäßigen Gebrauch i. S. d. § 19 Abs. 1 WEG dar.[1] Ordnungsmäßig ist danach ein Gebrauch, der u. a. den Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht. Bei Wohngebäuden besteht der Zweck einer Haustür im Wesentlichen darin, die Bewohner und die Räume vor Übergriffen Unbefugter zu schützen. Dieser Sicherungsfunkt...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 7 Änderung und Ergänzung der Hausordnung

Da die Hausordnung von den Eigentümern beschlossen werden kann, können einzelne oder auch alle Verhaltens- bzw. Gebrauchsregelungen nach § 19 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch mit einfacher Beschlussmehrheit wieder aufgehoben, neu gefasst, geändert oder ergänzt werden. Auch wenn die Hausordnung Teil der Gemeinschaftsordnung ist, kann sie nach herrschender Meinung durch Beschluss...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.5 Grillen

Während die Befürworter des Grillens ihren Anspruch auf die weitgehenden Gebrauchs- und Nutzungsrechte in § 13 Abs. 1 WEG stützen, fordern die Gegner aus der gleichen Rechtsgrundlage und aus § 14 WEG ein Verbot, weil sie mit den Folgen des Grillens, wie Rauch- und Geruchsbelästigung, konfrontiert und dadurch in ihrem Recht auf Nutzung ihrer Wohnung ohne solche Störung beeint...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.4 Beschlussanfechtung

Regelfall der Erstellung oder Ergänzung einer Hausordnung ist eine entsprechende Beschlussfassung der Eigentümerversammlung. Der Verwalter nimmt einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung und lässt die Eigentümer darüber entscheiden, ob bestimmte Themen in die Hausordnung aufgenommen werden. Gründe, die für und gegen einen Antrag sprechen, können in der Eigentümerversa...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.7 Einzelregelungen

Die Hausordnung muss nicht in einem einzigen Werk niedergelegt sein. Im Laufe des Bestehens einer Eigentümergemeinschaft können immer wieder Einzelbeschlüsse zu unterschiedlichen Themen gefasst worden sein, deren Summe letztlich die eigentliche Hausordnung bildet. Es kann mühsam werden, alle Hausordnungsregelungen einer Gemeinschaft zusammenzutragen. Beschlüsse bis zum 30.6....mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.6 Vertrauensschutz

Bei jeder Abänderung eines bestandskräftigen Beschlusses oder einer richterlichen Entscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG sind die Rechte der Eigentümer zu beachten, die auf die Gültigkeit des bestehenden Beschlusses vertrauen und deswegen etwa Vermögensdispositionen getroffen haben. Praxis-Beispiel Hundehaltungsverbot Ein Eigentümer schafft sich einen Hund an. Beschließen di...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.10 Ladenöffnungszeiten

Ist in der Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass ein Sondereigentum während der Ladenöffnungszeiten gewerblich genutzt werden darf, erweitern sich die in einer Gemeinschaft zulässigen Betriebszeiten für dieses Sondereigentum, wenn öffentlich-rechtlich die Ladenöffnungszeiten verlängert oder ganz aufgehoben werden.[1] Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Laden od...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.7 Spielende Kinder

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind spielende Kinder, die einerseits ihren Freiraum benötigen, deren Spiel andererseits aber als störend empfunden wird.[1] Insoweit kann eine ausgewogene Regelung in einer Hausordnung helfen, ob und in welcher Zeit Kinder im Hof oder Treppenhaus spielen dürfen oder ob und wie der Garten für die Kinder nutzbar ist. Spielen auf...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch durch Monteure?

1 Leitsatz Bestimmt eine Vereinbarung, dass das Wohnungseigentum "ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt" ist, liegt ein Verstoß vor, wenn tatsächlich eine Unterbringung wöchentlich wechselnder Monteure in 2- bis 4-Bettzimmern unter gemeinschaftlicher Nutzung einer Kochnische sowie der Sanitärräume stattfindet. 2 Normenkette §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz WEG; § 1004 BGB 3 Das Prob...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 1 Leitsatz

Bestimmt eine Vereinbarung, dass das Wohnungseigentum "ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt" ist, liegt ein Verstoß vor, wenn tatsächlich eine Unterbringung wöchentlich wechselnder Monteure in 2- bis 4-Bettzimmern unter gemeinschaftlicher Nutzung einer Kochnische sowie der Sanitärräume stattfindet.mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man das einem Wohnungseigentum zugeordnete Sondereigentum auch zum "Nicht-Wohnen" gebrauchen und nutzen darf. Gebrauch und Nutzung eines Wohnungseigentums Die Räume eines Wohnungseigentums – das Sondereigentum – sind zum Wohnen bestimmt. Ihre ordnungsmäßige Benutzung richtet sich nach diesem Zweck. Hierzu gehört in erster Linie ...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 28.8.2024, 1292 C 15423/22 WEGmehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 4 Die Entscheidung

K hat gegen B einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Wohnung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung! Jeder Wohnungseigentümer sei berechtigt, mit dem in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteil nach Belieben zu verfahren, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstünde...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch ... / 3 Das Problem

In der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung heißt es: "Sämtliche Wohnungen sind, mit Ausnahme der bereits in der Teilungserklärung als solche bezeichnete Garage, ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt". Vor diesem Hintergrund geht Wohnungseigentümerin K gegen Wohnungseigentümerin B auf Unterlassung vor. Sie rügt, B vermiete ihre Wohnung Nr. 2 als Wohnheim für Monteur...mehr

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Selbstkontrahierungsverbot

Begriff Das sogenannte Selbstkontrahierungsverbot, das allgemein in § 181 BGB geregelt ist, untersagt einem Vertreter einer anderen Person in dieser Eigenschaft mit sich selbst Geschäfte abzuschließen. Es dient der Verhinderung von Interessenkollisionen. Eine Befreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Eine Umgehung durch Erteilung von Untervollmachten ist jedoch nich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beglaubigung, notarielle

Zusammenfassung Schreibt das Gesetz für eine Erklärung eine öffentliche Beglaubigung vor, muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der öffentlichen Beglaubigung wird lediglich bestätigt, dass die Unterschrift auch tatsächlich von dem Unterzeichner herrührt. Mit der Beurkundu...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis...mehr

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Steckengebliebener Bau: Ans... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, die es "baulich" noch nicht gibt. Auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück gibt es nur ein teilweise abgerissenes Gebäude ("Altgebäude"). Warum? Der Bauträger, der den Erwerbern Wohnungseigentum versprochen hat, ist bereits während der Abrissarbeiten insolvent geworden. Um eine Wohnungseigentumsanlag...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 7 Veräußerung von Wohnung und Nebenräumen an verschiedene Erwerber

Durch die Aufteilung in Wohnungseigentum kommt es immer wieder dazu, dass die mit einem einheitlichen Mietverhältnis vermietete Wohnung und Garage an verschiedene Eigentümer verkauft werden. Durch diese Veräußerung der Wohnung und Garage an verschiedene Erwerber wird das einheitliche Mietverhältnis nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten; vielmehr treten die Erwerber ...mehr

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Veräußerungsklage: Entziehu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob einer Veräußerungsklage ein Entziehungsbeschluss vorausgehen muss. Daneben geht es um Beschlüsse außerhalb der Versammlung. Entziehung des Wohnungseigentums Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden V...mehr

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Versammlung: Vertreterklausel / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Vertreterklausel, also eine Vereinbarung, die den Kreis der möglichen Vertreter eines Wohnungseigentümers einengt. Wirksamkeit einer Vertreterklausel Man kann fragen, ob eine Vertreterklausel überhaupt wirksam ist. Dies bejaht das AG mit der h. M. Denn eine Vertreterklausel bezweckt, die Versammlungen der Wohnungseigentümer von gemeinsch...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer wendet sich gegen die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Fraglich ist, welcher Wert dafür anzusetzen ist. Das LG setzt bei den Kosten an, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstehen. Beauftragung Rechtsanwalt: Anweisung Im Fall wird von den Wohnungseigentümern bestimmt, welche Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden soll, wenn die...mehr

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Umlage-Beschluss: Beschluss... / 3 Das Problem

Nach einer Umlagevereinbarung muss der jeweilige Wohnungseigentümer des Wohnungseigentums Nr. 85 bis zum Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen kein Hausgeld und keinen Beitrag zur Erhaltungsrücklage zahlen. Am 23.6.2021 ändern die Wohnungseigentümer diese Umlagevereinbarung. Ab dem Wirtschaftsplan 2021 werden daher näher bezeichnete Kosten auf sämtliche Wohnungseigen...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer wendet sich gegen die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Fraglich ist, welcher Wert dafür anzusetzen ist. Das LG setzt am Gegenstand der beabsichtigen Klage an. Beauftragung Rechtsanwalt Das LG Frankfurt a. M. ist anders als das LG München I der Ansicht, es gehe bei einem Beschluss, mit dem ein Anwalt beauftragt werden solle, um die anfall...mehr

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Streitgenossenschaft / 3 Exkurs: Streitgenössischer Streithelfer

Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussklage, kann ihm oder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Dritter als Streithelfer beitreten (sog. Nebenintervention). Bei dem Dritten wird es sich regelmäßig um einen anderen potenziellen Kläger handeln, der jedoch nicht selbst Klage erheben will oder dies nicht mehr kann, weil etwa die Frist zur Erhebung einer An...mehr

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Teilungserklärung: Genehmig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 3 Das Problem

Im Rahmen einer Streitwertbeschwerde ist die Frage zu beantworten, welcher Gebührenstreitwert für eine Klage gegen einen Beschluss anzusetzen ist, mit dem die Wohnungseigentümer entschieden haben, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer solle einen Rechtsanwalt beauftragen, einen Wohnungseigentümer wegen des nutzungswidrigen Verhaltens seines Mieters "abzumahnen".mehr

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Umlage-Beschluss: Beschluss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, einen Wohnungseigentümer, der weder Hausgeld noch einen Beitrag zur Erhaltungsrücklage leisten muss, durch einen Umlage-Beschluss an näher bezeichneten Kosten zu beteiligen. Beschlusskompetenz Auf der Grundlage des WEG in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung hatte der BGH angenommen, ...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Er will auch Unterlagen sehen, die sich beim Steuerberater befinden. Außerdem begehrt er Einsicht in die Niederschriften des Verwaltungsbeirats. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (B) verweigert das. Sie verweist u. a. auf Unterlagen, die sie K übersandt hat....mehr