Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.2 Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Nach der Bestimmung des § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen kein Rechtsgeschäft mit sich selbst vornehmen. Es sei denn, dies ist ihm gestattet. Eine entsprechende Gestattung im Verwaltervertrag ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Die Regelung dient lediglich dem Interesse des Verwalters und beachtet die gegenteiligen Interessen der Gemeinschaft der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.10 Sondervergütung des Verwalters

Ist ein Wohnungseigentümer mit seiner Hausgeldverpflichtung im Rückstand, muss der Verwalter ein Klageverfahren einleiten. Vielfach ist in Verwalterverträgen eine pauschale Sondervergütung für den Fall der Veranlassung von Klageverfahren, zahlbar vom säumigen Eigentümer vorgesehen. Hinweis Nicht transparente und klare Klausel Ist die Regelung aber nicht auf den jeweiligen Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.5 Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten

Enthält der Verwaltervertrag eine Klausel, wonach der Verwalter berechtigt ist, in Teilbereichen Untervollmacht zu erteilen, so ist diese unwirksam. Mit dieser Klausel wird der Verwalter nämlich ohne Beschränkung berechtigt, seine Aufgaben zu delegieren. Die Verwalterleistungen sind jedoch durch den bestellten Verwalter zu erbringen. Ihm haben die Wohnungseigentümer durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.8 Vergütung des Verwalters

Alle Regelungen des Verwaltervertrags zur Vergütung müssen transparent, also verständlich, richtig und klar sein.[1] Die Wohnungseigentümer müssen erkennen können, welche Rechte und Pflichten ihnen zustehen bzw. welche Vergütung von ihnen zu zahlen ist. Die Regelungen müssen deshalb bestimmt sein, Haupt- und Gegenleistung in angemessenem Verhältnis zu halten, auf wesentliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z. B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ve...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des auch für Rechtsstreitigkeiten über die Anwaltsvergütung zuständigen IX. ZS des BGH nicht für richtig. Sie steht nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverfahrens und widerspricht der Rechtsprechung anderer ZS des BGH. Grundsätze des Kostenfestsetzungsverfahrens Das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Funktionale Zus... / 1 Aus den Gründen

Anm. d. Red.: S. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Dr. Franz-Thomas Roßmann, S. 110 f. Gründe: I. [1] Die Parteien waren verheiratet und wurden im Mai 2017 geschieden. Sie verfügten über drei gemeinschaftliche Immobilien, über die sie sich im Juni 2016 im Rahmen der Ehescheidung durch eine Reihe von notariellen Verträgen auseinandersetzten. Dabei wurde durch wechselseiti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 6 Wohnungseigentum (§249 Abs. 5 BewG)

Rz. 27 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 4 BewG stellt bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Wohnungseigentum eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 5 BewG wird die Grundstücksart "Wohnungseigentum" durch Übernahme der zivilrechtlichen Bestimmung des Begriffs Wohnungseigentum in § 1 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[1] definiert. Nach § 1 Abs. 2 WEG ist Wohnungseigentum das Sond...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3.1.1 Einordnung von Wohnungseigentum

Rz. 24 Die Grundstücksart "Wohnungseigentum" (§ 249 Abs. 5 BewG) gehört auch zu den Wohngrundstücken, die gemäß § 250 Abs. 2 BewG im Ertragswertverfahren zu bewerten sind. Gleichwohl weist die Anlage 39 zum BewG für die Grundstücksart "Wohnungseigentum" keine gesonderten durchschnittlichen Nettokaltmieten aus. Für Wohnungseigentum gelten gem. Teil I. der Anlage 39 zum BewG di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.6 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 40 Nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG gehören des Weiteren das Wohnungs- und Teileigentum zum Grundvermögen. Auf die zusätzliche Zitierung des Wohnungseigentumsgesetzes, wie in § 68 Abs. 1 Nr. 3, § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG, konnte verzichtet werden. Einerseits gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als Grundstück und an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.2 Ansatz nach pauschalierten Erfahrungssätzen (S. 2)

Rz. 21 Im Rahmen des typisierten Ertragswertverfahrens nach den §§ 252–257 BewG werden die – nicht umlagefähigen – Bewirtschaftungskosten aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln je Kostenart ermittelt, sondern sie werden gemäß § 255 S. 2 BewG i. V. m. der Anlage 40 zum BewG in einer Gesamtpauschale nach gesetzlich normierten pauschalierten Erfahrungssätzen vom jährlichen Roh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 3 Einfamilienhäuser (§249 Abs. 2 BewG)

Rz. 18 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG stellen Einfamilienhäuser bei der Bewertung bebauter Grundstücke eine Grundstücksart dar. Was unter einem Einfamilienhaus zu verstehen ist, wird in § 249 Abs. 2 BewG definiert. Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BewG sind Einfamilienhäuser zunächst Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Wohngrundstücke sind grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 7 Teileigentum (§249 Abs. 6 BewG)

Rz. 29 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 5 BewG stellt bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Teileigentum eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 6 BewG wird die Grundstücksart "Teileigentum" durch Übernahme der zivilrechtlichen Bestimmung des Begriffs Teileigentum in § 1 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[1] definiert. Nach § 1 Abs. 3 WEG ist Teileigentum das Sondereigentum an ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 9 Gemischt genutzte Grundstücke (§249 Abs. 8 BewG)

Rz. 33 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 7 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch gemischt genutzte Grundstücke eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 8 BewG wird die Grundstücksart der gemischt genutzten Grundstücke definiert. Gemischt genutzte Grundstücke sind nach § 249 Abs. 8 BewG Grundstücke, die einerseits sowohl Wohnzwecken als auch eigenen oder fremden betriebli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 5 Mietwohngrundstücke (§249 Abs. 4 BewG)

Rz. 25 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 3 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke des Weiteren Mietwohngrundstücke eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 4 BewG wird die Grundstücksart der Mietwohngrundstücke definiert. Nach § 249 Abs. 4 BewG sind Mietwohngrundstücke Grundstücke, die zu mehr als 80 %, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, Wohnzwecken dienen und nicht Ein-...mehr

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Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 3 Bewertung im Ertragswertverfahren (Abs. 2)

Rz. 11 In § 250 Abs. 2 BewG wird bestimmt, dass im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG ausschließlich die Grundstücksarten Einfamilienhäuser (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BewG, s. § 249 BewG Rz. 18ff.), Zweifamilienhäuser (§ 249 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BewG, s. § 249 BewG Rz. 23), Mietwohngrundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BewG, s. § 249 BewG Rz. 25) und Wohnungseigent...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 258–260 BewG). Das Ertragswertverfahren findet gem. § 250 Abs. 2 BewG bei der Bewertung der sog. Wohngrundstücke nach § 249 Abs. Nr. 1–4 BewG (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In den §§ 252–257 BewG wird das Ertragswertverfahren geregelt, dass gem. § 250 Abs. 2 BewG zur Bewertung der sog. Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) anzuwenden ist. Als Eingangsnorm zum Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG bestimmt § 252 S. 1 BewG, dass sich der Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren aus der...mehr

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Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift werden mit dem Ertrags- und Sachwertverfahren zunächst die Bewertungsverfahren bzw. Bewertungsmethoden bestimmt, die – in Abhängigkeit von der Grundstücksart – zur Ermittlung des Grundsteuerwerts von bebauten Grundstücken anzuwenden sind. In den Abs. 2 und 3 der Vorschrift erfolgt dann die grundstücksartbezogene Zuordnung der Bewertungsverfahren...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.2.1.2 Bestimmung der Gebäudeart bei Teileigentum

Rz. 20 Nach Tz. 19 der Anlage 42, Teil II. zum BewG ist das Teileigentum in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den übrigen in der Anlage 42, Teil II. zum BewG genannten Gebäudearten zuzuordnen. Praxis-Beispiel Discountermarkt im Erdgeschoss eines Wohnhauses mit Eigentumswohnungen: [1] Der Discountermarkt als Teileigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit und ist...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3 Differenzierung der durchschnittlichen Nettokaltmiete

Rz. 18 Die durchschnittlichen monatlichen Nettokaltmieten je m² Wohnfläche sind nach Teil I. der Anlage 39 zum BewG in einem ersten Schritt zunächst nach den 16 Ländern, 3 Grundstücksarten (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstücke einschl. Wohnungseigentum), 3 Wohnflächengruppen (unter 60 m², ab 60 m² bis unter 100 m² sowie 100 m² und mehr Wohnfläche) sowie 5 Bauja...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 257 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingeführt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 257 BewG ausschließlich auf das i...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.7 Wohnungserbbau- und Teilerbbaurecht

Rz. 41 Schließlich gehören nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 BewG auch das Wohnungserbbau- und Teilerbbaurecht nach § 30 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes [1] zum Grundvermögen. Das Wohnungserbbau- und Teilerbbaurecht im Vergleich zu den § 68 Abs. 1 Nr. 3, § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG in einer vom Wohnungs- und Teileigentum getrennten Nummer erfasst werden, hat allenfalls klarstellende F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 4 Zweifamilienhäuser (§249 Abs. 3 BewG)

Rz. 23 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 2 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Zweifamilienhäuser eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 3 BewG wird das Zweifamilienhaus definiert. Nach § 249 Abs. 3 S. 1 BewG sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die 2 Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum (Rz. 27) sind. Nach § 249 Abs. 3 S. 2 BewG gilt ein Grundstück auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 252 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 252 BewG ausschließlich auf das in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 254 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingeführt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 255 BewG ausschließlich auf das i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3.1.2 Einordnung von Nutzflächen

Rz. 25 Flächen, die zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden (z. B. Verkaufsräume oder Büros), gelten nach der expliziten Anweisung in der Anlage 39, Teil I, zum BewG, als Wohnflächen. Bei Mietwohngrundstücken ist für diese Flächen die für Wohnungen mit einer Fläche unter 60 m² geltende monatliche Nettokaltmiete in EUR/m² Nutzfläche (ohne Zubehörräume) anzusetzen. Bei Ein- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 255 BewG und die Anlage 40 zum BewG wurden mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingeführt. Im Wege des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020[2] wurde die Anlage 40 zum BewG durch Streichung der infolge eines redaktionellen Versehens genannten Grundstücksart "Teileigentum" geändert.[3] Für die Grundstücksart "Teileigentum" komm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für die verfassungsrechtlich gebotene relations- und realitätsgerechte Bewertung (§ 243 BewG Rz. 2)[1] der bebauten Grundstücken ist es unerlässlich, dass die bebauten Grundstücke (§ 248 BewG) nach Grundstücksarten unterschieden werden. Hiermit wird die Grundlage geschaffen, um die unterschiedlichen Teilmärkte am Grundstücksmarkt, z. B. für Ein- und Zweifamilienhäuser,...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.1 Ermittlung des jährlichen Rohertrags

Rz. 10 Aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen wird der jährliche Rohertrag nicht aus den tatsächlich vereinbarten Mieten oder üblichen Mieten, sondern auf der Grundlage von aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten je m² Wohnfläche ermittelt. Zu den Beweggründen des Gesetzgebers s. Rz. 1. Nach § 254 BewG ergibt ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3.1 Differenzierung nach Land, Grundstücksart, Wohnflächengruppe und Baujahrgruppe

Rz. 19 Wenngleich zwischenzeitlich einige Länder im Bereich des Grundvermögens auf der Grundlage der sog. Länderöffnungsklausel für die Grundsteuer nach Art 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG abweichende landesrechtliche Reglungen getroffen haben, enthält das bundesgesetzlich geregelte Bewertungsgesetz für nach allen 16 Ländern differenzierte durchschnittliche Nettokaltmieten. Rz. 20 Na...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.1.1 Gesamtnutzungsdauer

Rz. 20 Die Gesamtnutzungsdauer wird im BewG nicht explizit definiert. Nach § 4 Abs. 2 ImmoWertV bezeichnet die Gesamtnutzungsdauer die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Für das Ertragswertverfahren nach den §§ 252ff. BewG richtet sich die typisierte (wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 258–260 BewG). In den §§ 252–257 BewG wird das Ertragswertverfahren geregelt. Das Ertragswertverfahren gehört neben den Vergleichs- und Sachwertverfahren zu den klassischen Wertermittlungsverfahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 253 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Im Rahmen des Fondsstandortgesetzes vom 3.6.2021 [2] wurden in § 253 Abs. 2 S. 3 und 6 jeweils die Wörter "am Bewertungsstichtag" durch die Wörter "im Hauptfeststellungszeitpunkt" ersetzt. Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass im Rahmen der Ermittlung der R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des Grundvermögens

Rz. 2 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 muss die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet.[1] Die Grundsteuer knüpft an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an. Da sie die wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 246 Begriff... / 2 Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Unbebaute Grundstücke sind nach § 246 Abs. 1 S. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Diese Begriffsbestimmung korrespondiert mit dem Begriff der bebauten Grundstücke in § 248 BewG, der im Gegensatz zu § 246 BewG gerade das Vorliegen von benutzbaren Gebäuden voraussetzt. Die §§ 246, 248 BewG fungieren insoweit gleichzeitig als Abgrenzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.3 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 26 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG gilt jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Zur Definition des Wohnungs- und Teileigentums s. § 243 BewG Rz. 40. Bereits für Zwecke der Einheitsbewertung gilt gem. § 93 Abs. 1 S. 1 BewG die gesetzliche Fiktion, dass jedes Wohnungs- und Te...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / 3 Haftung/Nachhaftung des ausgeschiedenen Eigentümers

Eine teilschuldnerische Außenhaftung der einzelnen Wohnungseigentümer nach Maßgabe ihres Miteigentumsanteils für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt § 9a Abs. 4 WEG. Darüber hinaus ordnet die Bestimmung eine zeitlich begrenzte Nachhaftung ausgeschiedener Wohnungseigentümer an. Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1, 2....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / 2 Pflichten des ausgeschiedenen Eigentümers

Die Verpflichtungen des ausgeschiedenen Eigentümers, welche vor dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels entstanden sind, bleiben nach Ausscheiden des Eigentümers bestehen. Hat der ausgeschiedene Eigentümer beispielsweise seine Zahlungsverpflichtungen nach dem Wirtschaftsplan oder den Abrechnungen der Vorjahre nicht erfüllt, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihm ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Sondereigentumsverkauf scheidet der Veräußerer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aus der Eigentümergemeinschaft aus. Im Fall der Zwangsversteigerung des Sondereigentums erfolgt der Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Stirbt ein Eigentümer, erfolgt der Eigentümerwechsel durch Eintritt des Erbfalls (Tod des Erblasse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / 1 Rechte des ausgeschiedenen Eigentümers

Mit dem Eigentumswechsel verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft. Er ist z. B. nicht mehr berechtigt, an einer Eigentümerversammlung bzw. an den Beschlussfassungen im Wege der Abstimmung teilzunehmen. Wird der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung nach Eigentumsübergang gef...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 4 Gesetzliche Grundlagen und Ermessen der Wohnungseigentümer

4.1 Gesetzliche Vorgaben Rechte aus dem Sondereigentum Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Eigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Das Gesetz lässt großzügig die Nutzung des Sondereigentums zu. Die Grenzen ergeben sich erst, wenn durch die Nutzung die Rechte eines anderen Eigentümers verletzt werden. Hier wird vom G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 4.2 Ermessen der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer haben bei der Erstellung der Hausordnung ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen betreffend Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung. Dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.[1] Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick Eine Hausordnung soll dem gedeihlichen Zusammenleben der Miteigentümer dienen und deren Zusammenleben möglichst störungsfrei ordnen. Sie kann auf verschiedenen Wegen zustande kommen und unterliegt als Gebrauchs- und Nutzungsregelung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bestimmten Schranken. Als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 3.1 Hausordnung als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung

Regelungen zur Hausordnung können bereits in die Gemeinschaftsordnung eingebunden werden. Im Fall der Entstehung der Gemeinschaft nach § 3 WEG durch Teilungsvertrag ist die Zustimmung aller Ersteigentümer zu einer bestimmten Hausordnung erforderlich. Bei Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG durch Teilung treten die Erwerber mit Abschluss des Kaufvertrags, ihrer Eintr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4 Stellplatznutzung

6.4.1 Grundsätze Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentums...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Überblick Eine Hausordnung soll dem gedeihlichen Zusammenleben der Miteigentümer dienen und deren Zusammenleben möglichst störungsfrei ordnen. Sie kann auf verschiedenen Wegen zustande kommen und unterliegt als Gebrauchs- und Nutzungsregelung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bestimmten Schranken. Als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat jed...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr