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Beschlussanfechtungsverfahren / 5.3 Beschlussdurchführung trotz Anfechtungsverfahren?

Alexander C. Blankenstein
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Grundsätzlich ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Beschlüsse auszuführen.[1] Ist der angefochtene Beschluss allerdings offensichtlich nichtig, ist er auch nicht auszuführen. Im Übrigen hat der Verwalter kein Ausführungsermessen. Auch wenn der Beschluss aus Sicht des Verwalters fehlerhaft ist, kann er nicht für die Wohnungseigentümer entscheiden, ihn nicht auszuführen.

 

Außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Dem Verwalter ist es freilich unbenommen, eine außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen und die Wohnungseigentümer entscheiden zu lassen, ob der Beschluss angesichts des laufenden Anfechtungsverfahrens ausgeführt werden soll oder nicht.

 

Musterbeschluss: Zurückstellung der Ausführung eines Beschlusses wegen laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens

TOP XX: Zurückstellung des Anbaus einer Aufzugsanlage wegen Beschlussanfechtungsverfahren

Auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 14. Mai 2025 wurde zu TOP 4 der Anbau einer Außenaufzugsanlage beschlossen. Dieser Beschluss ist Gegenstand der vor dem Amtsgericht Düsseldorf zur Geschäftsnummer ____ geführten Beschlussanfechtungsklage. Die Klage wird im Wesentlichen damit begründet, dass ____.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer, den Beschluss bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht auszuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

_____________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Schicksal angefochtener Jahresabrechnungen

Ist der Beschluss über die auf Grundlage der Jahresabrechnung festgesetzten Nachschüsse bzw. Vorschussanpassungen angefochten, ist auch er solange wirksam, als er nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist. Der Verwalter hat also entsprechend ne...

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